Grenzgänger und in der Privatwirtschaft angestellt
Wohnen Sie auf der einen Seite der deutsch-dänischen Grenze und arbeiten auf der andere Seite? Dann müssen Sie beachten, dass sich z.B. Arbeitstage im Homeoffice auf Ihre Steuern auswirken können.
Hier können Sie mehr darüber lesen, welche Regeln für Sie gelten.
Wenn Sie in Dänemark wohnen und Einnahmen aus dem Ausland beziehen, müssen Sie selbst dafür sorgen, uns diese Einnahmen zu melden.
Wenn Ihr Arbeitgeber Sitz im Ausland hat und Sie sowohl in Dänemark als auch in Deutschland arbeiten, müssen Sie grundsätzlich Ihr Einkommen zur Besteuerung in jeweils Dänemark und Deutschland nach der Anzahl an Arbeitstagen pro Land aufteilen. Siehe auch Häufig gestellte Fragen weiter unten auf dieser Seite.
So geht's
- Beim Selbsteingabesystem TastSelv einloggen und Ret årsopgørelsen/oplysningsskemaet (Steuerbescheid/Steuererklärung berichtigen) wählen.
- Der Teil vom Lohn/Gehalt, der in Deutschland versteuert wird, wird im Modul Udenlandsk lønindkomst (Ausländisches Einkommen) angegeben. Wählen Sie Mit arbejde er udført for privat, udenlandsk arbejdsgiver, wählen Sie danach das Land: Tyskland (Deutschland) und beantworten Sie die nachfolgenden Fragen.
- Der Teil vom Lohn/Gehalt, der in Dänemark versteuert wird, wird im Modul Andre udenlandske indkomster (Andere Einkommen aus dem Ausland) angegeben. Wählen Sie das Land: Tyskland (Deutschland). Unter Andre Indkomster (Andere Einkommen) geben Sie den Betrag in Rubrik 1015 ein - Løn fra udenlandsk arbejdsgiver for arbejde udført i Danmark (Lohn/Gehalt von ausländischem Arbeitgeber für in Dänemark ausgeführte Arbeit).
- Unterlagen oder Berechnungen sind nur anzuhängen, wenn das Steueramt Sie dazu auffordert.
Wenn Sie die für Sie relevanten Rubriken nicht auf Ihrem Steuerbescheid finden können, rufen Sie uns an unter +45 72 22 28 92 - wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie können uns auch über TastSelv schreiben, indem Sie hier Ret årsopgørelsen/oplysningsskemaet wählen. Wählen Sie Kontakt os und Udlandsforhold (Steuerverhältnisse Ausland).
Wenn Sie von einem privaten Arbeitgeber in Dänemark Lohn/Gehalt beziehen, ist es für die Versteuerung dieses Einkommens entscheidend, von wo aus Sie physisch die Arbeit ausführen. Wenn Sie die Arbeit in Dänemark ausführen, müssen Sie Ihr Einkommen in Dänemark versteuern. Wenn Sie die Arbeit in Deutschland ausführen, z.B. weil Sie von zu Hause aus arbeiten, müssen Sie Ihr Einkommen wahrscheinlich in Deutschland versteuern. Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt in Deutschland.
Grundsätzlich müssen Sie Ihr Einkommen zur Besteuerung in jeweils Dänemark und Deutschland nach der Anzahl an Arbeitstagen pro Land aufteilen. Siehe auch den Abschnitt unten Wo muss ich meinen bezahlten Urlaub versteuern? und Welche Regeln gelten, wenn mein Arbeitgeber Gehaltskompensation erhalten hat? unter Häufig gestellte Fragen.
Ihr gesamtes Einkommen, das Ihr Arbeitgeber uns gemeldet hat, ist in Rubrik 11 und Rubrik 16 des Steuerbescheids 2022 zu finden. In Rubrik 11 finden Sie den Teil des Einkommens, der in Dänemark versteuert wird, in Rubrik 16 ist der Teil angegeben, der in Dänemark steuerfrei ist. Wenn Sie 2022 mehr Tage im Homeoffice gearbeitet haben als sonst, müssen Sie deshalb wahrscheinlich diese beiden Rubriken ändern.
Bitte beachten: Sie können die Beträge nicht selbst ändern. Rufen Sie uns an unter +45 72 22 28 92 oder senden Sie uns die Angaben über das Selbsteingabesystem TastSelv - wählen Sie hier Ret årsopgørelsen/oplysningsskemaet (Steuerbescheid/Steuererklärung berichtigen).
So senden Sie uns die Angaben
- Bei TastSelv einloggen.
- Ret årsopgørelsen/oplysningsskemaet (Steuerbescheid/Steuererklärung berichtigen) wählen.
- Auf Se hvor beløbet kommer fra (Woher kommt der Betrag) neben Rubrik 11 klicken.
- Send mail (Mail senden) wählen.
- Geben Sie oben an, dass Sie in Deutschland wohnen und in Dänemark arbeiten, und beschreiben Sie im Mitteilungsfeld die Aufteilung Ihrer Arbeitstage.
- Hängen Sie Unterlagen oder Berechnungen für den Anteil des Lohn/Gehalts an, der Ihrer Meinung nach in jeweils Dänemark und Deutschland besteuert wird.
- Klicken Sie auf Send (Senden).
Angestellt im öffentlichen Dienst?
Wenn Sie im öffentlichen Dienst angestellt sind, z.B. bei einer dänischen Kommune, gelten eventuell andere Regeln. Rufen Sie uns unter der Nummer +45 72 22 28 92 an, um zu klären, ob Ihr Einkommen in Dänemark versteuert wird.
Wenn die Besteuerung Ihres Lohns/Gehalts zwischen Deutschland und Dänemark aufgeteilt wird
Um nach der Steuerregelung für Grenzgänger besteuert zu werden, müssen mindestens 75 Prozent Ihres Einkommens in Dänemark versteuert werden. Wenn Sie die Steuerregelung für Grenzgänger nicht mehr anwenden können, können Sie z.B. keine privaten Zinsaufwendungen für die Finanzierung einer Immobilie in Deutschland absetzen.