Klagemöglichkeiten
Wenn Sie mit einem Bescheid der dänischen Zoll- und Steuerverwaltung oder mit der Sachbearbeitung unzufrieden sind, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können beim Steuerbeschwerdeamt (Skatteankestyrelsen) gegen den Bescheid klagen
- Sie können über die Sachbearbeitung Beschwerde einlegen
- Sie können den Bescheid vor Gericht bringen.
Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .