Bindenden Vorbescheid beantragen
Sie können beim dänischen Steueramt einen sogenannten Bindenden Vorbescheid (bindende svar) beantragen, wenn Sie sich nicht sicher sind, was eine bestimmte Handlung für Sie oder für die Zahlung von Steuern, Mehrwertsteuer oder Abgaben durch Ihr Unternehmen bedeutet.
Ein Bindender Vorbescheid kostet 400 DKK. Die Beantragung kann entweder digital oder durch Senden eines Schreibens erfolgen. In der Regel ist mit einer Antwort innerhalb von 3 bis 6 Monaten zu rechnen.
Wenn Sie einen Bindenden Vorbescheid für die Zulassungssteuer wünschen, besuchen Sie bitte die Seite des dänischen Kraftfahrzeugamts Bindender Vorbescheid für die Zulassungssteuer.
Sie können entweder als Bürger oder im Namen Ihres Unternehmens einen Antrag stellen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei Ihrem Unternehmen um ein Einzelunternehmen, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Aktiengesellschaft handelt. Sie können auch als Verein oder andere Organisation die Beantragung vornehmen.
Sie können den Bindenden Vorbescheid beantragen, um die Folgen von einer Handlung zu erfahren, die Sie zu tun gedenken oder die Sie bereits vorgenommen haben.
Sie können erfragen, welche Folgen diese Handlung für Sie selbst, Ihr Unternehmen, Ihre Organisation oder die von Ihnen Vertretenen hat.
Sie können den Bindenden Vorbescheid auch im Namen anderer beantragen, wenn Sie zukünftig etwas zu tun gedenken, dass die Steuer- und Abgabenlast dieser Personen beeinflusst.
Mehr über Bindende Vorbescheide erfahren Sie (in dänischer Sprache) in unseren juristischen Informationen.
Sie können keine Bindenden Vorbescheide für zollrechtliche Angelegenheiten beantragen
Die Beantragung Bindender Vorbescheide über die steuerlichen Folgen von zollrechtlichen Belangen ist nicht möglich.
Zusammen mit Ihrem Antrag für einen Bindenden Vorbescheid müssen Sie in der Regel bestimmte Unterlagen einreichen.
Als Bürger, wenn Sie Fragen haben zu:
Bitte senden Sie neben dem Antrag folgende Unterlagen mit:
- Die Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer - oft Schlussnote (slutseddel) oder Auflassungsurkunde (skøde).
- Parzellierungserklärungen, wenn Sie sich darüber erkundigen, ob der Gewinn des Wohneigentums steuerfrei ist (für Grundstücke über 1.400 m2). Das bedeutet: Eine Erklärung z. B. von der technischen Verwaltung der Gemeinde, ob ausgehend vom Grundstück eine Parzellierung für ein eigenständiges Gebäude vorgenommen werden kann.
- Schätzungen des Marktwertes, z. B. von einem Immobilienmakler oder einem autorisierten Schätzer (falls vorhanden).
- Mietverträge, sofern das Dänische Steueramt die Vermietung der Immobilie berücksichtigen soll, wenn sie verkauft wird.
Bitte senden Sie neben dem Antrag folgende Unterlagen mit:
- Ihren Arbeitsvertrag.
- Nachweis Ihrer Arbeitszeiten, z. B. Dienstpläne.
- Mietvertrag über Ihre vorübergehende Unterkunft.
Bitte senden Sie neben dem Antrag folgende Unterlagen mit:
- Nachweis Ihrer Weiterbildungskosten.
- Nachweis des Inhalts der Weiterbildung.
Bitte senden Sie neben dem Antrag folgende Unterlagen mit:
- Dokumentation des Arbeitsverhältnisses, z. B. Arbeitsvertrag.
- Dokumentation für eine Wohnung, die Sie in Dänemark behalten haben, z. B. Mietvertrag.
- Dokumentation, dass Sie Ihre Immobilie in Dänemark vermieten, z. B. Mietvertrag.
Bitte senden Sie neben dem Antrag folgende Unterlagen mit:
- Budget für das Unternehmen.
- Unterlagen mit Budgetzahlen, z. B. von Ihrem Branchenverband.
- Geschäftsplan für das Unternehmen.
- Nachweis Ihres Branchenwissens, z. B. Papiere über Schulungen oder Abschlüsse.
Bitte senden Sie neben dem Antrag folgende Unterlagen mit:
- Unterlagen über Ihre Kosten, z. B. Rechnungen.
Bitte senden Sie neben dem Antrag folgende Unterlagen mit:
- Vergleich, Umschuldung, Saldenbestätigung, Urteil oder andere Dokumentation dafür, dass Ihnen Schulden reduziert wurden.
- Eine Aufschlüsselung darüber, wie viel der Schuldenreduzierung Zinsen sind.
Bitte senden Sie neben dem Antrag folgende Unterlagen mit:
- Die Vereinbarung darüber, wie die Arbeiten durchgeführt werden sollen, z. B. wer bezahlt, wer Werkzeuge zur Verfügung stellt, und wann die Arbeit ausgeführt wird.
Bitte senden Sie neben dem Antrag folgende Unterlagen mit:
- Dokumentation dafür, dass aufgrund von Behinderung oder chronischer Krankheit besondere Ausgaben für die Beförderung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz notwendig waren (mit besonderem Augenmerk auf eine ärztliche Einschätzung).
- Angaben zur Jobsituation, zu Arbeitsfunktion, Schonungsmaßnahmen, Hilfsmitteln, besonderen Bedürfnissen, Behinderten-Parkausweis, § 56-Vereinbarung o.ä..
- Schreiben Ihrer Kommune, des Jobcenters o.ä. über beispielsweise Schon-/Flexjob, Invalidenfahrzeug etc.
- Wenn Sie einen bindenden Vorbescheid mit rückwirkender Kraft beantragen, müssen Sie Dokumentation dafür mitsenden, dass wegen Ihrer chronische Krankheit bzw. Ihrer Behinderung in diesem Zeitraum eine Beförderung im eigenen Fahrzeug zwischen Wohnung und Arbeitsplatz notwendig war.
Als Unternehmen, wenn Sie Fragen haben zu:
Bitte senden Sie neben dem Antrag folgende Unterlagen mit:
- Die Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer - oft Schlussnote (slutseddel) oder Auflassungsurkunde (skøde).
- Jüngste Steuerbilanz für den Verkäufer, die die Abschreibungsgrundlage der Immobilie und die Gesamtabschreibung der Immobilie zeigt.
- Parzellierungserklärungen, wenn Sie sich darüber erkundigen, ob der Gewinn des Wohneigentums steuerfrei ist (für Grundstücke über 1.400 m2). Das bedeutet: Eine Erklärung z. B. von der technischen Verwaltung der Gemeinde, ob ausgehend vom Grundstück eine Parzellierung für ein eigenständiges Gebäude vorgenommen werden kann.
- Schätzungen des Marktwertes, z. B. von einem Immobilienmakler oder Schätzer.
- Mietverträge, sofern das Dänische Steueramt die Vermietung der Immobilie berücksichtigen soll, wenn sie verkauft wird.
Bitte senden Sie neben dem Antrag folgende Unterlagen mit:
- Vereinbarung, Schlussnote oder Rechnung.
- Bei Verkauf müssen Sie die neueste Steuerbilanz mitschicken.
- Angaben zu steuerlichen Abschreibungen, wenn Sie Fragen zu Gewinn oder Verlust haben.
- Mietvertrag für die Mietobjekte oder Vermögenswerte, die Sie zum Zwecke der Vermietung erworben haben, z. B. Maschinen oder Autos.
Bitte senden Sie neben dem Antrag folgende Unterlagen mit:
- Die Vereinbarung zwischen den Parteien.
- Den Preis des Vermögenswerts, den Sie übertragen möchten, z. B. Auto oder Immobilie.
- Extern vorgenommene Schätzungen des Marktwertes, z. B. von einem Immobilienmakler oder Bewerter.
Bitte senden Sie neben dem Antrag folgende Unterlagen mit:
- Gründungsunterlagen.
- Eine Bestandsaufnahme des steuerlichen Kaufpreises der Aktien.
- Geschäftswert-Berechnung. Dies bedeutet, dass der Wert der Kundschaft und/oder Geschäftsbeziehungen des Unternehmens berechnet wird.
- Steuerbilanz der letzten drei Jahre einschließlich Entwurf einer Steuerbilanz für das Jahr vor dem Umwandlungsjahr.
Bitte senden Sie neben dem Antrag folgende Unterlagen mit:
- Budget für das Unternehmen.
- Unterlagen mit Budgetzahlen, z. B. von Ihrem Branchenverband.
- Geschäftsplan für das Unternehmen.
- Nachweis Ihres Branchenwissens, z. B. Papiere über Schulungen oder Abschlüsse.
Bitte senden Sie neben dem Antrag folgende Unterlagen mit::
- Unterlagen über Ihre Kosten, z. B. Rechnungen.
Bitte senden Sie neben dem Antrag folgende Unterlagen mit:
- Vergleich, Umschuldung, Saldenbestätigung, Urteil oder andere Dokumentation für den Erlass der Schulden.
- Eine Aufschlüsselung darüber, wie viel der Schuldenreduzierung Zinsen sind.
Bitte senden Sie neben dem Antrag folgende Unterlagen mit:
- Den Vertrag zwischen dem Unternehmen und seinen Gesellschaftern (Gesellschaftsvertrag).
Bitte senden Sie neben dem Antrag folgende Unterlagen mit::
- Satzung des Vereins bzw. der Stiftung.
- Dokumentation, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Umsatzsteuer erfüllt sind, z. B. Kursbeschreibungen im Zusammenhang mit dem Unterricht.
Bitte senden Sie neben dem Antrag folgende Unterlagen mit:
- Vereinbarungen und Verträge, aus denen hervorgeht, dass Sie Umsatzsteuer auf die Ausgaben Ihres Unternehmens entrichtet haben.
- Wenn Sie im Auftrag eines Unternehmens fragen, das sowohl von der Umsatzsteuer befreite als auch umsatzsteuerpflichtige Leistungen anbietet, müssen Sie angeben, welchen Teil der 25 % Umsatzsteuer Sie steuerlich abziehen können. Das heißt, das Verhältnis zwischen steuerpflichtigen und steuerbefreiten Leistungen.
Beim Dänischen Steueramt werden eine Reihe Bindender Vorbescheide für Angelegenheiten beantragt, bei denen die Beantragung eines Bindenden Vorbescheids nicht erforderlich ist.
Wir haben hier einige der typischen Fragen und Antworten zusammengestellt:
- Verkauf Ihres Ein- oder Zweifamilienhauses, das während Ihres Besitzes nur für Wohnzwecke genutzt wurde (pdf in englischer Sprache)
- Verkauf Ihrer Eigentumswohnung, die während Ihres Besitzes nur für Wohnzwecke genutzt wurde (pdf in englischer Sprache)
- Verkauf Ihres Ferienhauses (pdf in englischer Sprache)
Mehr erfahren über das Thema Immobilie verkaufen.
Um einen Bindenden Vorbescheid digital beantragen möchten, müssen Sie:
- den Antrag Application for a binding ruling (online) ausfüllen und ihn auf Ihrem PC speichern.
- den ausgefüllten Antrag und eventuelle Unterlagen einsenden und 400 DKK über unseren digitalen Antrag zahlen.
Weitere Informationen zu Unterlagen finden Sie oben im Abschnitt 'Welche Unterlagen sind erforderlich?'.
Wenn Sie einen Bindenden Vorbescheid auf dem Postweg beantragen, müssen Sie:
- den Antrag Application for a binding ruling (by post) ausfüllen und anschließend ausdrucken.
- 400 DKK per Online-Banking bezahlen.
- den ausgefüllten Antrag zusammen mit eventuellen Unterlagen an die Dänische Zoll- und Steuerverwaltung schicken: Skatteforvaltningen, Nykøbingvej 76, 4990 Sakskøbing, Dänemark.
Weitere Informationen zu Unterlagen finden Sie oben im Abschnitt 'Welche Unterlagen sind erforderlich?'.
Zahlung der Gebühr über 400 DKK
Wir können Ihren Antrag erst prüfen, wenn Sie die 400 DKK bezahlt haben. Sie müssen diese per Online-Banking überweisen.
Bezahlen per Online-Banking aus Dänemark:
- Bei Zahlung verwenden Sie bitte 'kortart' (Kartentyp) +73 und 'kreditornummer' (Gläubigernummer) +81450536.
- Geben Sie im Mitteilungsfeld 'Bindende svar' (Bindender Vorbescheid), Ihren Namen und die CPR- oder CVR-Nummer ein, auf die sich der Bindende Vorbescheid bezieht.
Bezahlen per Online-Banking aus dem Ausland:
- Verwenden Sie die IBAN-Nummer DK 6502164069074065 und den SWIFT-Code DABADKKK.
- Geben Sie im Mitteilungsfeld 'Bindende svar' (Bindender Vorbescheid), Ihren Namen und die CPR- oder CVR-Nummer ein, auf die sich der Bindende Vorbescheid bezieht.
Wenn Ihr Fall prinzipielle Bedeutung hat, gibt der Steuerveranlagungsausschuss (Skatterådet) einen Bindenden Vorbescheid. Die Bearbeitungsdauer des Steuerveranlagungsausschusses beträgt in der Regel 5-6 Monate.
Mehr erfahren Sie in dänischer Sprache auf der Homepage des Steuerveranlagungsausschusses (skatteforvaltningen.dk).
Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .