Todesfall außerhalb Dänemarks
Wenn eine Person mit Bezug nach Dänemark außerhalb Dänemarks verstirbt, müssen bestimmte Dinge beachtet werden.
Ausländische Sterbeurkunde einreichen
Beachten Sie bitte, dass die dänische CPR-Nummer aus der Sterbeurkunde hervorgehen muss. Abhängig davon, ob die verstorbene Person im dänischen Personenregister (Folkeregistret) eingetragen war oder nicht, müssen Sie Folgendes tun:
- Wenn die Person im dänischen Personenregister mit Adresse eingetragen war:
Senden Sie die Sterbeurkunde an die Kommune in Dänemark, in der die Person zuletzt gemeldet war. - Wenn die Person ohne Adresse im dänischen Personenregister eingetragen war:
Senden Sie die Sterbeurkunde per Post an das dänische Steueramt unter folgender Adresse:
Skattestyrelsen
Nykøbingvej 76, Bygning 45
4990 Sakskøbing
Dänemark
Alternativ können Sie uns die Sterbeurkunde digital senden.
Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .