Besteuerung von nicht-dänischen Rentenversicherungen
Wenn Sie in Dänemark leben, zahlen Sie in der Regel dänische Steuern auf Bezüge aus ausländischen Rentenversicherungen. Die Steuerpflicht hängt jedoch davon ab, ob Dänemark ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem betreffenden Land unterzeichnet hat. Darüber hinaus ist auch die Art der Rentenversicherung von Bedeutung.
Bezüge aus ausländischen Rentenversicherungen sind nicht automatisch in Ihrer Steuererklärung enthalten. Sie müssen deshalb diese Informationen selbst in Ihrer Steuererklärung für nicht-dänische Einkünfte eintragen. Es gibt 3 Arten von Rentenversicherungen:
- Sozialrente, z. B. gesetzliche Rente, Vorruhestandsrente und die dänische Arbeitsmarktzusatzrente (ATP)
- Private Rentenversicherungen, z.B. Rentenansprüche, die im Rahmen Ihrer Beschäftigung erworben wurden, oder private Rentenbeiträge, die an eine Bank/eine Versicherungsgesellschaft eingezahlt wurden
- Öffentliche Pension, z.B. wenn Sie beim Staat beschäftigt sind, einschließlich der Altersvorsorge im öffentlichen Dienst.
In einigen Fällen müssen Sie auch Steuern auf die jährlichen Erträge aus privaten Rentenversicherungen oder Versicherungen zahlen, die Sie bei einer ausländischen Versicherungsgesellschaft oder Rentenkasse/-fonds abgeschlossen haben.
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