Rentenversicherung in einem anderen EU- oder EWR-Land
Wenn Sie eine Rentenversicherung in einem anderen EU- oder EWR-Land abschließen, können Sie beim Steueramt (Skattestyrelsen) die Genehmigung dieser Versicherung beantragen.
Auf dieser Seite können Sie mehr erfahren über:
- Wie Sie in Dänemark Steuerabzüge für Ihre Rentenversicherung in einem EU- oder EWR-Land erhalten
- Wie die Rentenversicherung durch uns genehmigt wird
- Wie Sie die Genehmigung beantragen
- Eine Liste mit genehmigten Rentenversicherungsanbietern
Sie haben möglicherweise Anspruch auf Steuerabzüge oder Steuerbefreiung für Ihre Beiträge in eine ausländische Rentenversicherung in einem EU- oder EWR-Land, wenn:
- das Steueramt die Versicherung genehmigt hat
- das ausländische Geldinstitut vom Steueramt anerkannt wurde
- Sie eine Bürgererklärung (borgererklæring) ausgefüllt haben.
Wenn die Bedingungen erfüllt sind, können Sie:
- die Rentenversicherung steuerfrei auf genehmigte Altersvorsorgen nach den gleichen Regeln wie für Rentenversicherungen von dänischen Anbietern übertragen
- Steuerabzug/-befreiung für Ihr dänisches Einkommen nach dänischen Bestimmungen erhalten.
Sie müssen Folgendes zahlen:
- Rentenertragssteuer auf die jährlichen Erträge aus der Rentenversicherung in Höhe von 15,3 %
- normale Einkommensteuer oder eine Gebühr, wenn Sie sich Ihre Rente auszahlen lassen oder Sie auf andere Weise darüber verfügen.
Bitte ausfüllen:
Damit Ihre Altersvorsorge vom Steueramt (Skattestyrelsen) genehmigt werden kann, müssen sowohl Sie, Ihre Altersvorsorge und Ihr Rententräger folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen akzeptieren, dass Sie für regelmäßige Bezüge aus Ihrer Rentenversicherung in Dänemark besteuert werden, auch wenn Sie in ein anderes Land umziehen
- Die Rentenversicherung muss bei einem Rententräger in einem EU- oder EWR-Land (außer Liechtenstein) abgeschlossen sein
- Die Rentenversicherung muss einer dänischen steuerbegünstigten Vorsorge entsprechen
- Der Rententräger muss die gleichen Anforderungen erfüllen, die an dänische Rententräger gestellt werden, und er muss die gleichen Verpflichtungen eingehen.
Fragen Sie Ihren Rentenversicherer, ob er die Anforderungen erfüllt, die auch an dänische Rententräger gestellt werden. Der Rententräger muss folgendes Formular ausfüllen:
Formular 07.055: Rententräger - Antrag auf Genehmigung einer ausländischen Rentenversicherung (dänisch)
oder
Formular 07.055 EN: Pension provider - application for approval of foreign pension scheme (englisch)
Sowohl Sie als auch Ihr Rententräger können die Genehmigung einer Rentenversicherung durch das Steueramt (Skattestyrelsen) beantragen.
Wenn der Rententräger beim Steueramt registriert und die Altersvorsorge genehmigt wurde
Bitte ausfüllen und einreichen:
Formular 07.056: Bürgererklärung (dänisch) oder Formular 07.056 EN: Citizen’s declaration (englisch) , die der Rententräger an das Dänische Steueramt senden muss.
Wenn der Rententräger beim Steueramt registriert, die Altersvorsorge aber nicht genehmigt ist
Bitte ausfüllen und einreichen:
Formular 07.054 EN: Pension holder - application for approval of foreign pension scheme (englisch)
Wenn der Rententräger nicht beim Steueramt registriert ist
Der Rententräger muss das folgende Formular ausfüllen:
Formular 07.055 E: Pension provider - application for approval of foreign pension scheme (englisch)
Sie müssen ausfüllen:
Formular 07.054 EN: Pension holder - application for approval of foreign pension scheme (englisch)
Sie müssen die Formulare beim Dänischen Steueramt einreichen.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular und eine Kopie des Rentenvertrages bzw. der Versicherungspolice an folgende Adresse:
Skattestyrelsen
Nykøbingvej 76
Bygning 45
4990 Sakskøbing
Dänemark
Diese Kopie muss entweder in dänischer, einer anderen skandinavischen oder in englischer Sprache verfasst sein. Wenn die Rentenversicherung vom Steueramt genehmigt wurde, erhalten Sie eine Genehmigungsbescheinigung, und wir informieren Ihren Rententräger.
Wenn Sie nicht wissen, ob Ihr Rententräger bei uns registriert ist und ob eine Altersvorsorge genehmigt ist, rufen Sie uns bitte unter (+45) 72 22 18 18 an.
- Hansard Europe Limited (Irland), Altersvorsorge Nr. 100000083 (Altersvorsorge mit laufenden Bezügen). Genehmigt sowohl für betriebliche Altersvorsorge als auch für private Altersvorsorge.
- Mandatum Life (Finnland), Altersvorsorge Nr. 100000180 (in Raten ausgezahlte Altersrente), Altersvorsorge Nr. 100000199 (Altersvorsorge mit laufenden Bezügen). Genehmigt für private Altersvorsorge.
- The OneLife Company S.A. (Luxemburg), Altersvorsorge Nr. 100000229 (einmalige Kapitalauszahlung, sog. Kapitalpension), Altersvorsorge Nr. 100000253 (Altersrente), Altersvorsorge Nr. 100000237 (in Raten ausgezahlte Altersrente) und Altersvorsorge Nr. 100000245 (Altersvorsorge mit laufenden Bezügen). Genehmigt sowohl für betriebliche als auch für private Altersvorsorge.
- Pensions OFP (Belgien), Altersvorsorge Nr. 100000296 (einmalige Kapitalauszahlung, sog. Kapitalpension), Altersvorsorge Nr. 100000342 (Altersrente), Altersvorsorge Nr. 100000334 (Altersrente), Altersvorsorge Nr. 100000350, Altersvorsorge Nr. 100000318 (in Raten ausgezahlte Altersrente), und Altersvorsorge Nr. 100000326 (Altersvorsorge mit laufenden Bezügen). Genehmigt sowohl für betriebliche Altersvorsorge als auch für private Altersvorsorge.