Wenn es ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt:
Wenn Sie im Ausland leben und Bezüge aus einer in Raten ausgezahlten Altersrente oder einer Altersvorsorge erhalten, von der Sie ein regelmäßiges Einkommen erhalten, sei es eine persönliche oder betriebliche Altersvorsorge, bestimmt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Dänemark und dem betreffenden Land, in welchem Land Sie Steuern zahlen müssen.
Die allgemeine Regel lautet, dass Sie auf Bezüge der in Raten ausgezahlten Altersrente und auf Altersvorsorgen, aus denen Sie ein regelmäßiges Einkommen erhalten, Steuern in Ihrem Wohnsitzland zahlen müssen.
Sie können daher im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens mit dem Land, in dem Sie leben, in Dänemark steuerbefreit sein. Wenn Sie von der Besteuerung Ihrer Altersvorsorge befreit sind, müssen Sie uns jedes Jahr den steuerfreien Teil Ihrer Altersvorsorge melden. Sie tun dies, indem Sie den Betrag in Rubrik 28 in Ihrer Steuererklärung ausfüllen. Gleichzeitig erklären Sie damit, dass Sie die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung noch erfüllen und Anspruch darauf haben.
Bei TastSelv einloggen und steuerbefreite Rente (skattefritaget pension) in Rubrik 28 der Steuererklärung (oplysningsskema) eintragen
Dänemark will jedoch sicherstellen, dass das Land, das Steuerabzüge für die Beiträge zu den Altersvorsorgen gewährt hat, auch das Recht hat, die Rentenbezüge zu besteuern. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen kann Dänemark daher das Recht haben, die Zahlungen aus Ihrer Altersvorsorge zu besteuern, auch wenn Sie im Ausland leben.
Wenn es kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt:
Wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Dänemark und dem betreffenden Land vorliegt, besteuert Dänemark die Rentenbezüge.
Wenn Sie eine sogenannte Kapitalpension, eine Altersversicherung, eine Altersrentenersparnis oder eine zusätzliche Einmalzahlung kündigen, müssen Sie in Dänemark eine Gebühr für den vollen ausgezahlten Betrag zahlen, für den Ihnen ein Steuerabzug gewährt wurde.
Liste der Länder, die ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Dänemark abgeschlossen haben:
Dänische Doppelbesteuerungsabkommen und internationale Abkommen (dänische Seite)