Haben Sie keinen Steuerbescheid erhalten?
Falls Sie keinen Steuerbescheid erhalten haben, kann dies einen der folgenden Gründe haben:
- Sie oder Ihr Ehepartner haben ein eigenes Unternehmen
- Sie haben früher ein eigenes Unternehmen geführt
- Sie beziehen Einkünfte aus dem Ausland (z.B. aus ausländischen Aktien und Wertpapieren)
- Sie haben früher Einkünfte aus dem Ausland bezogen (aber nicht im Jahr 2023)
- Sie haben einen Teil des Jahres im Ausland gelebt
Falls Sie z.B. ein eigenes Unternehmen besitzen oder Einkünfte aus dem Ausland beziehen, erhalten Sie einen Servicebrief im Selbsteingabeverfahren TastSelv und eine Steuererklärung. Nachdem Sie Ihre Steuererklärung abgegeben haben, erstellen wir Ihren Steuerbescheid.
Falls Ihr Ehepartner eine Steuererklärung abgeben muss, erhalten Sie eine Servicemitteilung im Selbsteingabeverfahren TastSelv. Ihren Steuerbescheid erhalten Sie, wenn Ihr Ehepartner die Steuererklärung abgegeben hat.
Wenn die Angaben in der Servicemitteilung korrekt sind und Sie selbst keine weiteren Angaben hinzuzufügen haben, müssen Sie nichts weiter unternehmen.
Falls Sie etwas berichtigen möchten, können Sie sich bei TastSelv einloggen, hier Ret årsopgørelsen/oplysningsskemaet wählen und dann die neuen Beträge eintragen. Klicken Sie dann auf Næste und Godkend. Ihre Berichtigungen werden in Ihrem neuen Steuerbescheid berücksichtigt, den Sie erhalten, nachdem Ihr Ehepartner die Steuererklärung abgegeben hat.
Wenn Sie früher selbstständig gewesen sind und eine Steuererklärung (oplysningsskema) abgegeben haben, müssen Sie in Rubrik 71 angeben, dass Sie kein eigenes Unternehmen mehr haben, und die anderen Beträge in der Steuererklärung bestätigen. Nachdem Sie Ihre Steuererklärung abgegeben haben, erstellen wir Ihren Steuerbescheid (årsopgørelse).
Falls Sie früher Einkünfte aus dem Ausland bezogen haben (jedoch nicht 2022), müssen Sie dies in der Rubrik 496 angeben und die anderen Beträge in der Steuererklärung (oplysningsskema) bestätigen. Nachdem Sie Ihre Steuererklärung abgegeben haben, erstellen wir Ihren Steuerbescheid (årsopgørelse).
Wenn Sie im Laufe des Jahres sowohl in Dänemark als auch im Ausland gelebt haben, und wenn Sie deshalb sowohl unbeschränkt als auch beschränkt steuerpflichtig waren, können Sie nicht das Selbsteingabeverfahren TastSelv für Ihre Steuererklärung (oplysningsskema) verwenden. Stattdessen müssen Sie eine oder mehrere Steuererklärungen ausfüllen.
Sie können folgendes Formular ausfüllen:
Wenn Sie gleichzeitig ein eigenes Unternehmen hatten und/oder Immobilien vermietet haben, müssen Sie darüber hinaus folgende Formulare ausfüllen:
- Formular 04.009 - Steuererklärung für den Zeitraum, in dem Sie im Ausland gelebt haben, Englisch
- Formular 04.003 - Steuererklärung für den Zeitraum, in dem Sie im Ausland gelebt haben, Englisch
- und unter Umständen Formular 04.068 - Anlage (Aktien und Investmentzertifikate), Dänisch
Außerdem ist auszufüllen:
- Formular 04.012 - wenn Sie Einkommen oder Aktiva in einem anderen Land hatten, während Sie in Dänemark gelebt haben, Englisch
- Formular 04.053 - wenn Sie Eigentümer einer Immobilie in einem anderen Land waren, während Sie in Dänemark gelebt haben, Englisch
- Formular 04.031 - wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen und für den Zeitraum, in dem Sie im Ausland gelebt haben, von der Grenzgängerregelung Gebrauch machen wollen, Englisch
Senden Sie die Steuererklärungen (oplysningsskema) an das Steueramt
So wird’s gemacht:
- In das Selbsteingabesystem TastSelv einloggen
- Kontakt auswählen
- Skriv til os (Schreiben Sie uns) auswählen
- Indsend-indberet til os (Erklärung abgeben/einsenden) auswählen
- Angaben eintragen, Steuererklärungen beifügen und auf Send klicken
Sie können die Steuererklärungen auch per Brief an das Steueramt unter folgender Adresse senden:
Skattestyrelsen
Nykøbingvej 76, Bygning 45
DK-4990 Sakskøbing
Einsendefrist für die Steuererklärungen (oplysningsskema)
Die Steuererklärungen müssen Sie bis spätestens 1. Juli 2022 abgeben. Sie erhalten Ihren Steuerbescheid (årsopgørelse) Ende des Jahres.
Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .