Nachzahlung der Steuer für 2023
Aus Ihrem Steuerbescheid, der seit Mitte März 2024 für Sie bereitliegt, geht hervor, ob Sie Steuern zurückerstattet bekommen oder ob Sie 2023 zu wenig Steuern gezahlt haben und deshalb eine Steuernachzahlung leisten müssen.
Die Frist für freiwillige Steuernachzahlungen ist der 1. Juli 2024 (mit Kartenzahlung bis 23.59 Uhr; per Onlinebanking innerhalb der Öffnungszeiten Ihrer Bank).
Mehr über die geltenden Zinsen und Zinsaufschläge können Sie weiter unten lesen. Wenn Sie eine Steuernachzahlung leisten, wird dies erst 2-3 Werktage später registriert. Im TastSelv-System unter Betaling > Betalingshistorik finden Sie einen Beleg für Ihre Zahlung.
Um im März 2025 eine Steuernachzahlung zu vermeiden, sollten Sie Ihr Steuerbudget für 2024 überprüfen.
Wenn Sie Ihr Steuerbudget (forskudsopgørelse) mit Ihrem Steuerbescheid (årsopgørelse) vergleichen, können Sie wahrscheinlich selbst die Gründe für die Steuernachzahlung finden.
Es gibt verschiedene Ursachen dafür, dass zu wenig Steuern gezahlt wurden und demnach Steuern nachgezahlt werden müssen, z. B.:
- Zinsaufwendungen sind im Steuerbescheid niedriger als im Steuerbudget angegeben (z. B. wegen Änderung des Immobiliendarlehens oder Verkauf einer Immobilie)
- Der Beschäftigungsfreibetrag ist im Steuerbescheid niedriger als im Steuerbudget angegeben (z. B. weil Sie aufgehört haben zu arbeiten oder ein niedrigeres Einkommen bezogen haben). Den Beschäftigungsfreibetrag erhält man nicht, wenn man staatliches Ausbildungsförderungsgeld oder Rente bezieht
- Die Entfernungspauschale ist im Steuerbescheid niedriger als im Steuerbudget angegeben (z. B. weil Sie einen kürzeren Weg zur Arbeit hatten)
- Sie haben im Laufe des Jahres eine Immobilie gekauft und die Immobilienwertsteuer ist im Steuerbudget nicht angegeben
- Sie haben weniger Beiträge in Ihre private Rentenversicherung eingezahlt als im Steuerbudget angegeben
- Sie haben mit Wertpapieren Gewinne erzielt
- Urlaubsgeld in Verbindung mit einem Jobwechsel (Urlaubsgeld wird im Aufsparungsjahr besteuert)
- Sie haben Ihre Lohnsteuerkarte eine Zeit lang an 2 Arbeitsplätzen gleichzeitig verwendet. Das geht dann aus Ihren Lohn-/Gehaltszetteln hervor.
- Es fehlt ein Freibetrag im Steuerbescheid; dann müssen Sie den Freibetrag selbst hinzufügen (z. B. Pendlerpauschale oder Reisekostenpauschale)
Mehr erfahren über den Unterschied zwischen Steuerbescheid und Steuerbudget
Steuernachzahlung bis 23.973 DKK
Wenn Sie eine eventuelle Steuernachzahlung zwischen dem 1. Januar und dem 1. Juli 2024 vornehmen, müssen Sie einen Zinssatz von 5,5 % zahlen (berechnet ab 1. Januar bis einschl. Zahlungstag).
Je schneller Sie zahlen, desto geringer ist der Zinssatz. Wenn Sie nach dem 1. Juli 2024 zahlen, beträgt der Zinssatz nicht mehr 5,5 %. Stattdessen berechnen wir einen Zinszuschlag von 7,5 % (bis 23.973 DKK) in Ihre Steuer für 2025.
Im Abschnitt Wenn Sie Ihre schuldigen Steuern nicht nachzahlen können Sie mehr über die Auswirkungen auf Ihre Steuer für 2025 lesen, wenn Sie nicht spätestens am 1. Juli 2024 zahlen.
Beispiele dafür, was Sie zahlen müssen, wenn Sie die Steuern Mitte Mai nachzahlen
Ihre Steuernachzahlung für 2023 | Zahlung Mitte Mai 2024 (inkl. 5,5 % Zinsen) |
---|---|
3.000 DKK | 3.062 DKK |
10.000 DKK | 10.207 DKK |
12.000 DKK | 12.248 DKK |
15.000 DKK | 15.310 DKK |
20.000 DKK | 20.413 DKK |
Steuern nachzahlen - so geht’s:
- Bei TastSelv einloggen
- Betal skat (Steuer zahlen) wählen
- Betal restskat (Steuernachzahlung leisten) wählen
- Wählen, ob Sie den Gesamtbetrag zahlen möchten
- Auf Beregn rente (Zinsen berechnen) klicken
- Betal med dankort (mit Karte zahlen) wählen - oder Få betalingsID til netbank (Zahlungs-ID für Online-Banking anzeigen).
Bitte beachten: Der Betrag muss auf ganze Kronen aufgerundet werden.
Wenn Sie Ihre Steuernachzahlung nicht spätestens am 1. Juli 2024 vornehmen, berechnen wir einen Zinszuschlag von 7,5 % (bis 23.973 DKK) in Ihre Steuer für 2025.
Das hat zur Folge, dass sich Ihr Freibetrag für 2025 verringert und dass Sie deshalb 2025 mehr Steuern zahlen müssen.
Wenn Sie z.B. eine Steuernachzahlung über 15.000 DKK für 2023 leisten müssen, die Sie nicht bezahlen, müssen Sie 2025 ca. 16.125 DKK mehr an Steuern zahlen, und Ihnen werden somit monatlich 1.344 DKK weniger ausgezahlt.
Darüber hinaus ist Ihre Steuernachzahlung für 2023 erst Ende 2025 beglichen.
Steuernachzahlung 2023 | Schuldiger Betrag, wenn Sie nicht spätestens am 1. Juli 2024 zahlen (inkl. Zinszuschlag in Höhe von 7,5 %) | Betrag, der Ihnen 2025 pro Monat abgezogen wird |
---|---|---|
3.000 DKK | 3.225 DKK | 269 DKK |
10.000 DKK | 10.750 DKK | 896 DKK |
12.000 DKK | 12.900 DKK | 1.075 DKK |
15.000 DKK | 16.125 DKK | 1.344 DKK |
20.000 DKK | 21.500 DKK | 1.792 DKK |
Falls Sie zu einem früheren Zeitpunkt eine nicht berechtigte Steuererstattung vor dem 1. September erhalten haben, erhalten Sie für diesen Betrag im Herbst eine Zahlungsaufforderung des Steueramts in 3 Raten.
Falls Sie eine Steuernachzahlung in Raten leisten müssen, besteht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, mit dem Steueramt eine Zahlungsvereinbarung zu treffen. Kontaktieren Sie in diesem Fall das Steueramt (Skattestyrelsen) unter der Telefonnummer +45 72 22 28 21.
Wenn Ihre Steuernachzahlung bereits in Ihr Steuerbudget (forskudsopgørelse) verrechnet wurde, können wir Ihnen keine Zahlungsvereinbarung anbieten.
Sie können selbst ausrechnen, ob Sie für 2023 eine Steuernachzahlung leisten müssen oder ob Sie Anspruch auf eine Steuererstattung haben. Dies erfordert allerdings eine sehr gute Kenntnis Ihrer Finanzen, da Sie alle relevanten Beträge selbst eingeben müssen.
Die Zinssätze für Tageszinsen und prozentuale Zuschläge für 2022 wurden zu niedrig angesetzt. Der korrekte Zinssatz für 2022 beträgt für Tageszinsen 2,2 % und für prozentuale Zuschläge 4,2 %.
Dies bedeutet, dass Steuerzahler, die für 2022 eine Steuerschuld hatten, zu niedrige Zinsen gezahlt haben. Das Steueramt setzt sich mit den betroffenen Steuerzahlern in Verbindung, falls eine Nachforderung erhoben wird.
Wir haben früher auf dieser Seite angegeben, dass die Tagesrente bei 1,7 % lag. Der Zinssatz für prozentuale Zuschläge wurde mit 3,7 % angegeben.
Wir bitten, die daraus entstehenden Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Zinsart | Korrekter Zinssatz 2022 |
---|---|
Tageszins | 2,2 % (statt 1,7 %) |
Prozentuale Zuschläge | 4,2 % (statt 3,7 %) |
Rentnern, die im Ausland leben und in Dänemark keine Steuern zahlen, kann es passieren, dass ihr Steuerbescheid eine Nachzahlung enthält. Das liegt daran, dass wir Steuern auf die ausgezahlte Rente erhoben haben.
Sie müssen selbst Ihren Steuerbescheid (årsopgørelse) ändern
Loggen Sie sich in das Selbsteingabesystem (TastSelv) ein und geben Sie den Rentenbetrag ein, der in Dänemark nicht steuerpflichtig ist.
Steuerbescheid ändern, Rubrik 28
Falls Sie sich nicht einloggen können, müssen Sie folgendes Formular ausfüllen und an uns senden:
Formular 04.009: Steuererklärung für Bürger mit beschränkter Steuerpflicht - englisch
Falls Sie Ihren Steuerbescheid (årsopgørelse) bereits geändert haben
Falls Sie Ihre Änderungen bereits angegeben haben, können Sie Ihren ersten Steuerbescheid ignorieren. Den neuesten Steuerbescheid finden Sie, indem Sie sich in das Selbsteingabesystem TastSelv einloggen. Der neueste Steuerbescheid ist der aktuell gültige.
Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .