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Nachzahlung der Steuer für 2024

Aus Ihrem Steuerbescheid, der ab Mitte März 2025 für Sie bereitliegt, geht hervor, ob Sie Steuern zurückerstattet bekommen oder ob Sie 2024 zu wenig Steuern gezahlt haben und deshalb eine Steuernachzahlung leisten müssen.

Die Frist für freiwillige Steuernachzahlungen ist der 1. Juli 2025 (mit Kartenzahlung bis 23.59 Uhr; per Onlinebanking innerhalb der Öffnungszeiten Ihrer Bank).

Mehr über die geltenden Zinsen und Zinsaufschläge können Sie weiter unten lesen. Wenn Sie eine Steuernachzahlung leisten, wird dies erst 2-3 Werktage später registriert. Im TastSelv-System unter Betaling > Betalingshistorik finden Sie einen Beleg für Ihre Zahlung.

Um im März 2025 eine Steuernachzahlung zu vermeiden, sollten Sie Ihr Steuerbudget für 2024 überprüfen.

Steuer für 2024 nachzahlen

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .