Wenn sich Ihr Einkommen ändert
Wenn sich Ihr Einkommen wesentlich ändert oder Sie beispielsweise beginnen, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe zu erhalten, sollten Sie Ihr Steuerbudget (forskudsopgørelse) berichtigen.
So vermeiden Sie, im Laufe des Jahres zu viel oder zu wenig Steuern zu zahlen.
Sie können Ihr Steuerbudget im Selbsteingabesystem TastSelv überprüfen und ggf. berichtigen.
Eine Gehalts-/Lohnänderung ist besonders dann von Bedeutung, wenn sie größere Auswirkungen hat, wie zum Beispiel in folgenden Fällen:
- Durch die Änderung übersteigt oder unterschreitet Ihr Gehalt/Lohn inkl. Arbeitsmarktbeitrag die Grenze von 640.109 DKK im Jahr 2024 (2023: 618.370 DKK)
- Sie zahlen den Spitzensteuersatz (topskat) und Ihr Gehalt/Lohn steigt
- Ihre Arbeitszeit wurde reduziert, z. B. von Vollzeit auf Teilzeit
Erwerbstätig
Falls Sie erwerbstätig werden, müssen Sie Ihr Steuerbudget berichtigen:
- Loggen Sie sich beim Selbsteingabesystem TastSelv ein
- Wählen Sie Nyt job (Neuer Job) unter Oftest tilføjede felter (Häufig hinzugefügte Felder)
- Geben Sie in der Rubrik 201 ein, wie viel Sie voraussichtlich im Laufe des Jahres verdienen werden (vor Abzug des AM-Beitrags)
- Falls Sie Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe empfangen haben, müssen Sie den Betrag in der Rubrik 304 (dagpenge - Arbeitslosengeld) oder in der Rubrik 216 (kontanthjælp - Sozialhilfe) in den Betrag ändern, den Sie voraussichtlich im Laufe des Jahres verdienen werden.
Zeitlich befristete Anstellung
Sie sollten Ihren Vorauszahlungsbescheid ändern, wenn sich Ihre Arbeitssituation ändert. Wenn Sie über einen bestimmten Zeitraum in kurzen, zeitlich befristeten Anstellungen oder z. B. als Vertretung tätig sind, kennen Sie möglicherweise nicht Ihr Gesamteinkommen für das ganze Jahr. In solch einer Situation empfehlen wir, dass Sie den Betrag, den Sie momentan pro Monat verdienen, auf ein Jahresgehalt hochrechnen (Brutto). Notieren Sie diesen Betrag in Ihrem Steuerbudget (über TastSelv).
Ändern Sie den Betrag wieder, wenn Sie den Job wechseln, oder wenn Sie z. B. arbeitlos werden.
Arbeitslos
Falls Sie arbeitslos werden, dürfen Sie nicht vergessen, Ihr Steuerbudget zu ändern, denn Sie verlieren Ihr Recht auf den Beschäftigungsfreibetrag. Wenn Sie Ihr Steuerbudget nicht ändern, zahlen Sie zu wenig Steuern, obwohl Ihr Einkommen sich verringert hat.
- Loggen Sie sich beim Selbsteingabesystem TastSelv ein
- Wählen Sie Arbejdsløs (Arbeitslos) unter Oftest tilføjede felter (Häufig hinzugefügte Felder)
- Geben Sie den Betrag, den Sie voraussichtlich im Laufe des Jahres erhalten, in Rubrik 304 (dagpenge - Arbeitslosengeld) bzw. Rubrik 216 (kontanthjælp - Sozialhilfe) ein
- Falls Sie Lohn/Gehalt erhalten haben, müssen Sie den Betrag in der Rubrik 201 ändern und das eintragen, was Sie voraussichtlich im Laufe des Jahres verdienen werden.
Sie erhalten SU oder Ihr Anspruch darauf erlischt
Sie gehen in Rente oder in Vorruhestand
Wenn Sie aufhören zu arbeiten, sollten Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid ändern, so dass Sie die korrekte Steuer zahlen:
- Loggen Sie sich beim Selbsteingabesystem TastSelv ein
- Wählen Sie På pension/efterløn (Eintritt in den Ruhestand/Vorruhestand) unter Oftest tilføjede felter (Häufig hinzugefügte Felder) in Ihrem Steuerbudget.
- Geben Sie ein, wie viel Sie voraussichtlich an Rente bzw. Vorruhestandsgeld im Laufe des Jahres erhalten.
- Vergessen Sie nicht, auch Ihr erwartetes Einkommen in der Rubrik 201 zu berichtigen.
Wenn Ihr Ehepartner bzw. Lebensgefährte eine Sozialrente bezieht, müssen Sie das Steuerbudget erst an dem Tag, an dem Sie tatsächlich in Rente gehen, ändern. So stellen Sie sicher, dass Ihre Renten korrekt berechnet werden.
Wenn Sie in Elternzeit gehen, sollten Sie Ihr Einkommen in Ihrem Steuerbudget (forskudsopgørelse) überprüfen und ggf. ändern, damit Sie stets den korrekten Steuersatz zahlen.
Mehr über Elternzeit und Steuerbudget
Beschäftigungsfreibetrag
Jeder, der Gehalt/Lohn (einschließlich Lohnkostenzuschuss) bezieht, hat Anspruch auf einen Beschäftigungsfreibetrag (beskæftigelsesfradrag) und einen Jobfreibetrag. Diese werden automatisch berechnet, sobald Sie Ihr Einkommen im Vorauszahlungsbescheid ändern.
Mehr über den Beschäftigungs- und Jobfreibetrag
Entfernungspauschale
Wenn Sie z. B. die Arbeitsstätte wechseln oder aufhören zu arbeiten, dürfen Sie nicht vergessen, Ihre Entfernungspauschale (kørselsfradrag) in der Rubrik 417 zu berichtigen.
Sie erhalten eine Entfernungspauschale, wenn Ihr Weg zur Arbeit mindestens 12 km beträgt.
Mehr über die Entfernungspauschale
Wenn Sie von zu Hause aus arbeiten
Wenn Sie von zu Hause aus arbeiten, haben Sie keinen Anspruch auf die Enfternungspauschale.
Wenn Sie also voraussichtlich weniger Arbeitstage mit Transport von und zur Arbeitsstätte haben als letztes Jahr, müssen Sie die Rubrik 417 Ihres Vorauszahlungsbescheids ändern. Andernfalls riskieren Sie eine Steuernachzahlung im nächsten Jahr.
Sie müssen angeben, mit wie vielen Arbeitstagen mit Transport zur Arbeit und zurück Sie rechnen.
Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .