Der höchstmögliche Freibetrag für Gewerkschaftsbeiträge wurde mit Wirkung ab 2015 von 3.000 DKK auf 6.000 DKK angehoben.
Der zusätzliche Freibetrag wird am Ende des Jahres geltend gemacht. Falls Sie jedoch möchten, dass der Freibetrag bereits im Laufe des Jahres berücksichtigt wird, müssen Sie den Betrag in der Rubrik 458 Ihres Vorauszahlungsbescheids ändern.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur einen Freibetrag für Ihren Jahresbeitrag an Ihre Gewerkschaft bekommen und nicht mehr als 6.000 DKK absetzen können.
- Wenn Ihr monatlicher Beitrag z. B. 400 DKK betragt, können Sie 12 x 400 = 4.800 DKK geltend machen.
- Wenn Sie mehr als 500 DKK im Monat zahlen, sollten Sie nur 6.000 DKK in Ihrem Vorauszahlungsbescheid angeben.
Sie haben Anspruch auf einen Freibetrag für:
- Ihren regulären Gewerkschaftsbeitrag
- zusätzliche Beträge zur Streikkasse, sofern Ihre Gewerkschaft solche erhebt
- Mitgliedsbeiträge für eine andere Gewerkschaft, deren Ziel die Wahrung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder ist
- spezielle Beiträge für Verbände, deren Ziel die Deckung der Beiträge für Mitglieder im Ruhestand ist