Freibeträge für Zinsaufwendungen
Für folgende Zinsaufwendungen erhalten Sie automatisch einen Steuerabzug:
- Zinsen für Bankdarlehen
- Zinsen und Raten für Hypothekendarlehen
- Zinsen für Konsumkredite bei Kreditinstituten
- Zinsen für Kreditkartenvereinbarungen
- Negativzinsen
Freibetrag für Zinsaufwendungen im Steuerbescheid (årsopgørelse) einsehen
Zinsaufwendungen im Steuerbudget (forskudsopgørelse) ändern, Rubriken 481 und 483
Gemeinsame Darlehen mit Ihrem Ehepartner
Sie können sich den Freibetrag mit Ihrem Ehepartner teilen, indem Sie beide Ihren jeweiligen Anteil an Zinsaufwendungen in Ihrem jeweils eigenen Vorauszahlungsbescheid und Steuerbescheid eintragen.
Gemeinsame Darlehen, wenn Sie nicht verheiratet sind
Wenn Sie ein Darlehen mit jemandem zusammen haben, mit dem Sie nicht verheiratet sind - z.B. mit Ihrem Lebensgefährten, mit dem Sie eine Wohnung teilen - müssen Sie uns kontaktieren, um die Verteilung der Zinsen zu ändern. Dazu müssen Sie folgende Schritte befolgen:
- Beim Selbsteingabesystem TastSelv auf skat.dk einloggen
- Kontakt wählen
- Skriv (Schreiben) wählen
- Indkomst og fradrag (Einkommen und Freibeträge) wählen
- Årsopgørelse (Steuerbescheid) wählen
- Spørgsmål og ændringer til årsopgørelse (Fragen und Änderungen zum Steuerbescheid) wählen
- Fradrag (Freibeträge) wählen
- Rentefradrag (Zinsfreibeträge) wählen
- Machen Sie die erforderlichen Angaben. Vergessen Sie bitte nicht, relevante Unterlagen beizufügen, z. B. den (von allen Parteien) unterschriebenen Vertrag, aus dem hervorgeht, wie sich das Darlehen auf die verschiedenen Personen verteilt (Haftung). Ohne diese Dokumentation können wir Ihren Antrag nicht behandeln.
- Auf Send (Senden) klicken.
Falls Sie sich trennen
Falls Sie die Verteilung der Zinsen ändern möchten, weil Sie sich von Ihrem Partner getrennt haben und sich nicht mehr den Zinsfreibetrag teilen möchten, gehen Sie bitte ebenfalls wie oben beschrieben vor.
Für Kreditzinsen erhalten Sie automatisch einen Steuerabzug. Dieser wird auf Ihren Steuerbescheid (årsopgørelse) übertragen. Wenn Sie den Steuerabzug für Ihre Zinsaufwendungen regelmäßig während des gesamten Jahres erhalten möchten, müssen Sie selbst Ihre tatsächlichen Zinsaufwendungen in Ihrem Steuerbudget (forskudsopgørelse) eintragen.
Wenn sich die Zinsaufwendungen für Kredite geändert haben, können Sie den Betrag aktualisieren.
In Rubrik 483 Ihres Steuerbudgets tragen Sie Zinsaufwendungen für Schulden bei Hypothekenkreditinstituten sowie abzugsberechtigte Kursverluste bei Umlegung von Barkrediten ein.
In Rubrik 481 Ihres Steuerbudgets tragen Sie folgende Zinsaufwendungen für Schulden bei folgenden Einrichtungen ein:
- Geldinstituten
- Rentenkassen
- Versicherungsgesellschaften
- Kreditkartenvereinbarungen
- dem Amt für öffentliche Finanzverwaltung (Økonomistyrelsen)
- Wertpapierhändler, Børsenmaklergesellschaften und Bankiere
- Anwälten
- Kommunen
- Zinsaufwendungen für Pfandbriefe
Wenn Zinsaufwendungen nicht automatisch im Steuerbescheid berücksichtigt werden, müssen Sie diese unbedingt selbst in Ihrem Steuerbescheid eintragen:
- Private Darlehen von einer Person, die gesetzlich nicht verpflichtet ist, Zinsaufwendungen bei der Finanzbehörde zu melden
- Abzugsfähige Zinsen für private Schulden
- Sie kaufen oder verkaufen eine Immobilie und es fallen dabei Zinsaufwendungen aus der Aufstellung über zu erstattende Beträge an, die nicht der Finanzbehörde gemeldet werden
- Sie zahlen ein Hypothekendarlehen zurück oder schulden es um und es gibt Änderungen bei den Zinsaufwendungen, die nicht der Finanzbehörde gemeldet werden
- Sie besitzen ein selbstgenutztes Haus und haben dafür über den Hauseigentümerverband ein gemeinsames Darlehen aufgenommen, für das Sie Aufwendungen für Zins und Tilgung in Form von monatlichen Zahlungen an den Hauseigentümerverband haben.
- Zinsaufwendungen für Schulden im Ausland
Zinsen für Schulden im Ausland sind unter Udenlandsk indkomst (ausländisches Einkommen) einzutragen (Zinsaufwendungen in Rubrik 432 und Schulden in Rubrik 493).
- Zinsaufwendungen für Steuern, Arbeitsmarktbeitrag, spezielle Zusatzrenten, Zollabgaben und Verbrauchssteuern
- Bei nicht bezahlten Zinsaufwendungen für frühere Jahre haben Sie erst Anspruch auf Absetzbarkeit der Zinsen, wenn Sie den noch offenen Betrag bezahlt haben
- Zinsaufwendungen für Darlehen, die Sie aufgenommen haben, wenn Sie Ihren Kindern, Enkeln, Adoptivkindern, Pflegekindern und Stiefkindern und deren Kindern und Ehepartnern einen Erbvorschuss oder eine Schenkung machen möchten
- Zinsaufwendungen für Darlehen, die nach dem dänischen Gesetz über Darlehen für die Zahlung von Grundsteuern gewährt wurden
- Zinsaufwendungen für Rentnerdarlehen zur Wohnungssicherung nach dem dänischen Gesetz über Wohnungssicherungsleistungen für Rentner (Lov om boligydelse til pensionister) bzw. dem dänischen Gesetz über individuelle Wohnungssicherungshilfe (Lov om individuel boligstøtte)
- Zinsaufwendungen, die von einem steuerfreien Zuschuss zu Stadtrenovierungsprojekten gedeckt werden
- Bei Genossenschaftswohnungen Zinsaufwendungen, die der Wohnungsgenossenschaft - und nicht dem jeweiligen Anteilseigner - obliegen. Dies gilt auch dann, wenn der jeweilige Anteilseigner die Zinsen über die monatliche Miete zahlt.
Ab dem Einkommensjahr 2020 sind Zinsaufwendungen für Schulden an öffentliche Gläubiger nicht absetzbar.
Negativzinsen bedeutet, dass Sie Geld dafür zahlen müssen, ein Guthaben bei einer Bank zu haben, oder dass Sie Geld erhalten, wenn Sie einen Kredit aufnehmen.
- Guthaben: Negativzinsen für ein Guthaben auf der Bank können Sie steuerlich absetzen. Der Betrag wird automatisch als negativer Betrag in Ihrem Steuerbescheid in der Rubrik 31 'Renteindtægter af indestående i bank m.m.' (Zinserträge für Bankguthaben usw.) berücksichtigt.
- Zinsen: Wenn Sie einen Kredit bei einer Bank oder Sparkasse aufgenommen haben und Negativzinsen erhalten, wird der Betrag automatisch als negativer Betrag in der Rubrik 41 'Renteudgifter af gæld til realkreditinstitutter m.m.' (Zinsaufwendungen bei Schulden an Kreditinstitute usw.) oder Rubrik 42 'Renteudgifter af gæld til banker m.m.' (Zinsaufwendungen bei Schulden an Banken usw.) berücksichtigt.
Auf Ihrem Steuerbudget (forskudsopgørelse) steht 'Renteindtægter af indestående i bank m.m.' ((Zinserträge für Bankguthaben usw.) in Feld 233, 'Renteudgifter af gæld til realkreditinstitutter m.m.' (Zinsaufwendungen bei Schulden an Kreditinstitute usw.) in Feld 483 und 'Renteudgifter af gæld til banker m.m.' (Zinsaufwendungen bei Schulden an Banken usw.) in Feld 481.
Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .