Freibetrag für Reisekosten (Verpflegung und Unterkunft)
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihre arbeitsbedingten Reisekosten nicht übernimmt oder keine steuerfreie Reisekostenpauschale ausbezahlt, haben Sie Anspruch auf einen Freibetrag für Ihre Ausgaben für Verpflegung, Unterkunft und kleinere Einkäufe.
Sie können entweder die Standardsätze verwenden oder Ihre durch Beleg nachgewiesenen Ausgaben geltend machen. Der Wert des Freibetrags entspricht ca. 26 %, wenn also Ihr Freibetrag 3.000 DK beträgt, dann liegt Ihre Steuerbesparnis bei ca. 780 DKK.
- 2024 beträgt der höchstmögliche Freibetrag 31.600 DKK (2023: 30.500 DKK)
- Die Reise muss mindestens 24 Stunden dauern und eine auswärtige Übernachtung enthalten.
- Ihr Arbeitgeber erstattet Ihnen Ihre Ausgaben nicht aufgrund von Belegen oder gewährt Ihnen keine freie Verpflegung und/oder freie Unterkunft.
- Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen keine steuerfreie Reisekostenpauschale aus.
- Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen eine steuerfreie Reisekostenpauschale aus, die jedoch unterhalb des Standardsatzes liegt.
- Sie vermieten nicht Ihre eigene, gewöhnliche Wohnung, während Sie verreist sind.
Auch die Entfernung und die Arbeit selbst sind ausschlaggebend.
Entfernung
Die Entfernung wird danach festgelegt, ob Sie innerhalb einer angemessenen Zeit von Ihrer Wohnung zu Ihrem befristeten Arbeitsort pendeln und somit die Nacht zu Hause verbringen können.
Arbeit
Je kürzer die Zeitdauer Ihrer Beschäftigung ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass es sich um einen vorübergehenden Arbeitsort handelt.
Die tatsächliche Art der Arbeit ist auch von Bedeutung. Beispiele:
- Sie haben Bereitschaftsdienst und müssen sich deshalb während der Bereitschaftszeit am oder in der Nähe der vorübergehenden Arbeitsstätte aufhalten.
- Es wird verlangt, dass Sie den Abend am Seminarort verbringen, da in Zusammenhang mit Ihrer Arbeit Abendveranstaltungen zur Teambildung stattfinden.
- Sie haben lange oder wechselnde Arbeitszeiten und es bleibt nur wenig Zeit zwischen Ende und Beginn eines Arbeitstages.
Personen ohne Anspruch auf (komplette oder teilweise) Erstattung von Reisekosten
- Wehrpflichtige und freiwillige Helfer
- Unbezahlte Vorstandsmitglieder und Vorstandsassistenten
- Ehrenamtlich Tätige
- Reisebusfahrer und Fernfahrer
- Personen, die an Bord von Flugzeugen arbeiten
- Personen, die an Bord von Schiffen arbeiten (einschließlich Fischer)
- Personen, die vom dänischen Staat ins Ausland entsandt werden
- Personen, die an Bord von Schiffen und Forschungsstationen arbeiten, die für die Erkundung und Gewinnung natürlicher Ressourcen eingesetzt werden.
Sie können entweder Ihre tatsächlichen Ausgaben oder einen nach den geltenden Sätzen errechneten Betrag eintragen.
- Der höchstmögliche Freibetrag 2024 beträgt 31.600 DKK (2023: 30.500 DKK), unabhängig davon, welche Berechnungsart Sie anwenden.
- Wenn Sie mehr als 24 Stunden auf Geschäftsreise waren, wird die Verpflegungspauschale als 1/24 der Sätze pro angefangene Stunde berechnet.
- Die Unterkunftspauschale gilt für die Anzahl ganzer Tage.
- Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine steuerfreie Reisekostenpauschale erhalten haben, die unterhalb des geltenden Satzes liegt, haben Sie Anspruch auf einen Freibetrag in Höhe der Differenz. In diesem Fall müssen Sie den der Differenz entsprechenden Betrag in Feld 53 Ihres Steuerbescheids eintragen.
Tagessätze | 2024 | 2023 |
---|---|---|
Unterkunft | 246 DKK | 238 DKK |
Verpflegung und Dinge des täglichen Bedarfs für andere Gehalts-/Lohnempfänger | 574 DKK | 555 DKK |
Verpflegung für Reisebusfahrer bei Fahrten innerhalb Dänemarks | 75 | 75 |
Verpflegung für Reisebusfahrer bei Fahrten außerhalb Dänemarks | 150 | 150 |
Höherer Freibetrag für Selbstständige
Für Selbstständige gibt es keine Obergrenze für den Freibetrag, solange die Ausgaben durch Belege nachgewiesen werden können.
Falls Sie die Standardsätze verwenden, gilt auch hier 2024 die Grenze von 31.600 DKK (2023: 30.500 DKK).
Keine Standardsätze bei B-Einkommen
Wenn Sie B-Einkommen haben (Einkommen, für das Sie selbst Steuern zahlen müssen), können Sie die Standardsätze nicht anwenden. Dies betrifft z. B. Mitarbeiter auf Honorarbasis.
Stattdessen müssen Sie Ihre Ausgaben per Beleg nachweisen.
Sie haben Anspruch auf einen Freibetrag für Dinge des täglichen Bedarfs, wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Ausgaben nicht erstattet. Dinge des täglichen Bedarfs sind z. B. eine Tasse Kaffee, eine Zeitung oder Busfahrkarten.
Sie haben Anspruch auf einen Freibetrag in Höhe von 25 % des Standardsatzes für Verpflegung; das entspricht 2023 pro Tag 138,75 DKK (2022: 134,75 DKK pro Tag). Dies gilt auch, wenn Sie während der Geschäftsreise freie Verpflegung haben.
Wenn Ihr Arbeitgeber weniger als 138,75 DKK pro Tag an Sie auszahlt, haben Sie Anspruch auf einen Freibetrag, der der Differenz entspricht. Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber z. B. 80 DKK pro Tag auszahlt, haben Sie Anspruch auf einen Freibetrag in Höhe von 58,75 DKK pro Tag.
Wenn Ihnen eine steuerfreie Reisekostenpauschale nach den Standardsätzen gewährt wurde, haben Sie nicht gleichzeitig Anspruch auf einen Freibetrag in Höhe von 25 %.
Freibetrag in Feld 53 Ihres Steuerbescheids eintragen
Reisebusfahrer haben keinen Anspruch auf einen Freibetrag von 25 % oder ähnliche Abzüge.
Wenn Sie im Ausland arbeiten, darf Ihr jährlicher Freibetrag für Reisekosten - einschließlich anderer möglicher Freibeträge im Zusammenhang mit Ihrem im Ausland verdienten Einkommen - nicht höher sein als Ihr in Dänemark zu versteuerndes Einkommen oder 30.500 DKK (2022: 29.600 DKK).
Wenn Sie eine oder mehrere Mahlzeiten am Tag kostenlos erhalten, gilt dies als freie Verpflegung. Bei freier Verpflegung müssen Sie Ihren Freibetrag um bestimmte Prozentsätze reduzieren.
Dennoch haben Sie Anspruch auf einen Freibetrag in Höhe von 25 % des Satzes für Verpflegung, um Ihre kleineren Ausgaben zu decken.
Kostenloses Frühstück: 15 %
Kostenloses Mittagessen: 30 %
Kostenloses Abendessen: 30 %
Beispiel
2020 war Simon 26 Stunden lang auf Geschäftsreise und erhielt ein kostenloses Frühstück und zwei Mal kostenlose Mittagessen.
Daher muss Simon seinen Freibetrag wie folgt reduzieren:
Freibetrag für 26 Stunden: 539 DKK x 26/24 Stunden = | 583,92 DKK |
Freibetrag für kostenloses Frühstück und Mittagessen (15 % + 30 % + 30 %) x 583,92 DKK = | -437,94 DKK |
Simons Freibetrag: | = 145,98 DKK |
Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .