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Freibetrag für Reisekosten (Verpflegung und Unterkunft)

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihre arbeitsbedingten Reisekosten nicht übernimmt oder keine steuerfreie Reisekostenpauschale ausbezahlt, haben Sie Anspruch auf einen Freibetrag für Ihre Ausgaben für Verpflegung, Unterkunft und kleinere Einkäufe.

Sie können entweder die Standardsätze verwenden oder Ihre durch Beleg nachgewiesenen Ausgaben geltend machen. Der Wert des Freibetrags entspricht ca. 26 %, wenn also Ihr Freibetrag 3.000 DK beträgt, dann liegt Ihre Steuerbesparnis bei ca. 780 DKK.

  • 2025 beträgt der höchstmögliche Freibetrag 32.800 DKK (2024: 31.600 DKK)

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .