Verpflegung, Unterkunft und doppelte Haushaltsführung
Sie haben Anspruch auf entweder den Freibetrag für doppelte Haushaltsführung oder den Freibetrag für Verpflegung und Unterkunft, wenn Sie einen vorübergehenden Arbeitsplatz haben, der weit von Ihrem gewöhnlichen Wohnort entfernt ist. Die Entfernung muss so groß sein, dass Sie nicht an einem Tag hin- und zurückreisen können.
2024 beträgt der höchstmögliche Freibetrag 31.600 DKK (2023: 30.500).
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