Der Freibetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen für Grenzgänger
Der Freibetrag für Handwerkerarbeiten (Håndværkerfradrag) wurde per 1. April 2022 abgeschafft. Das bedeutet, dass Sie für dieses Jahr den Freibetrag nur noch für Arbeiten geltend machen können, die spätestens am 31. März 2022 ausgeführt und spätestens am 31. Mai 2022 bezahlt werden. Der Freibetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen (Servicefradrag) existiert weiterhin.
Der Freibetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen, wenn Sie Grenzgänger sind
Auch sogenannte Grenzgänger haben Anspruch auf den Freibetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten. Es bestehen jedoch bestimmte Anforderungen an den Dienstleister, an die Belege für die ausgeführte Arbeit sowie dafür, wie Sie den Freibetrag beim Steueramt melden.
Steuerbescheid ändern oder Steuererklärung abgeben (Rubrik 460 oder 461)
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