Verkauf von Dienstleistungen mit Freibetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen (Privatpersonen)
Als Privatperson dürfen Sie nur Dienstleistungen ausführen, und der Kunde muss für die Arbeit direkt auf Ihr Bankkonto bezahlen.
Rubrik 207 in Ihrem Vorauszahlungsbescheid ändern
Serviceerklæring (Formular - Erklärung über haushaltsnahe Dienstleistungen) herunterladen
Als Privatperson dürfen Sie nur Dienstleistungen wie Reinigungsarbeiten, Kinderbetreuung, Fensterputzen und Gartenarbeiten mit Freibetrag ausführen. Handwerkerarbeiten dürfen nur von umsatzsteuerlich erfassten Unternehmen ausgeführt werden.
Sie müssen sich umsatzsteuerlich erfassen lassen, wenn Ihr jährlicher Umsatz über 50.000 DKK beträgt.
Ruheständler dürfen in privaten Haushalten steuerfrei für bis zu 11.200 DKK arbeiten (2019 - 2018 für 11.000 DKK).
Sie müssen bei Ausgang des Jahres, in dem Sie die Arbeit ausgeführt haben, das 18. Lebensjahr abgeschlossen haben und in Dänemark steuerpflichtig sein, damit der Käufer den Freibetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen für Ihre Arbeit geltend machen kann.
Ihr fester Wohnsitz darf sich nicht in dem Haushalt befinden, wo die Arbeit ausgeführt wurde.
Fällt der Käufer unter die Kategorie Grenzgänger, gelten andere Regeln für Sie als Dienstleister.
Das Recht des Kunden auf den Freibetrag hängt davon ab, dass Sie die ausgeführte Arbeit schriftlich dokumentieren.
Wenn Sie eine sogenannte Serviceerklæring (Erklärung über haushaltsnahe Dienstleistungen) ausfüllen und unterschreiben, stellen Sie sicher, dass dem Kunden alle notwendigen Informationen vorliegen.
Serviceerklæring (Formular - Erklärung über haushaltsnahe Dienstleistungen)
Sie können auch eine andere Bescheinigung ausstellen, die folgende Angaben enthält:
- Ihre Personennummer (CPR-Nummer)
- Ihre Bankverbindung
- eine Beschreibung der ausgeführten Arbeiten
- die Adresse, an der die Arbeit ausgeführt wurde
- das Datum, an dem die Arbeit ausgeführt bzw. abgeschlossen wurde
- eine Auflistung des Arbeitslohns.
Bei Dienstleistungen gelten die gesamten Ausgaben als Arbeitslohn, wenn die Ausgaben für z.B. Reinigungsmittel unter 2 Prozent liegen.
Der Kunde muss belegen können, dass für die ausgeführte Arbeit elektronisch gezahlt wurde - z.B. per Überweisung, Onlinebanking, Kartenzahlung etc. Geben Sie dem Kunden daher Ihre Bankverbindung. Bei Barzahlung kann der Kunde den Freibetrag nicht geltend machen.
Wenn Sie als Privatperson Arbeit ausführen, für die der Käufer den Freibetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend macht, erscheint der Betrag automatisch auf Ihrem Steuerbescheid.
Ihr Lohn für Arbeit, die unter den Regeln für den Freibetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen ausgeführt wurde, kann Auswirkungen auf Ihr Recht auf staatliche Ausbildungsförderung (SU), Rente, Mietzulage etc. haben.
Um eine Steuernachzahlung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, das Einkommen auf Ihrem Vorauszahlungsbescheid entsprechend zu ändern.
Loggen Sie sich dazu beim Selbsteingabeverfahren TastSelv ein und wählen Sie Ændre forskudsopgørelsen (Vorauszahlungsbescheid ändern). Notieren Sie Ihr Einkommen aus Dienstleistungen mit Freibetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen in Rubrik 207: Indkomst ved privat dagpleje og hushjælp mv. (Einkommen aus privater Kinderbetreuung und Haushaltshilfe etc.).
Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .