Verkauf von Dienstleistungen mit Freibetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen (Unternehmen)
Der Freibetrag für Handwerkerarbeiten wurde per 1. April 2022 abgeschafft. Das bedeutet, dass Sie für dieses Jahr den Freibetrag nur noch für Arbeiten geltend machen können, die spätestens am 31. März 2022 ausgeführt und am 31. Mai 2022 bezahlt wurden. Der Freibetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen (Servicefradrag) wird weitergeführt.
Ihr Unternehmen muss in Dänemark umsatzsteuerlich erfasst sein, damit Ihr Kunde den Freibetrag für Ihre ausgeführte Arbeit geltend machen kann. Sie müssen dem Kunden einen Beleg für die ausgeführte Arbeit und für die Bezahlung aushändigen.
Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .