Zusätzlicher Freibetrag für Renteneinzahlungen
Ihnen wird automatisch ein zusätzlicher Freibetrag berechnet, wenn Sie oder Ihr Arbeitgeber in absetzbare Rentenversicherungen einzahlen.
Der Freibetrag wird als prozentualer Anteil der Renteneinzahlungen von Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber berechnet, jedoch höchstens von bis zu 80.600 DKK für 2024 berechnet (2023: 77.900).
In dieser Berechnung wird die Summe von bestimmten, im Einkommensjahr von Rentenversicherungen geleisteten steuerpflichtigen Auszahlungen, abgezogen. Bestimmte geleistete Rentenauszahlungen werden jedoch nicht abgezogen.
Der Prozentsatz hängt davon ab, wie lange Sie noch arbeiten müssen, bis Sie das Altersrentenalter erreichen.
15 Jahre oder weniger
Müssen Sie noch 15 Jahre oder weniger bis zum Erreichen der Altersrente (folkepension) arbeiten, bekommen Sie einen zusätzlichen Freibetrag von 32 % auf Einzahlungen von bis zu 80.600 DKK für 2024. Das bedeutet, dass Ihr Freibetrag für 2024 maximal 80.600 DKK x 0,32 = 25.792 DKK (77.900 DKK x 0,32 = 24.928 DKK für 2023) betragen kann.
Mehr als 15 Jahre
Müssen Sie noch mehr als 15 Jahre bis zum Erreichen der Altersrente (folkepension) arbeiten, bekommen Sie einen zusätzlichen Freibetrag von 12 % auf Einzahlungen von bis zu 80.600 DKK für 2024. Das bedeutet, dass Ihr Freibetrag für 2024 maximal 80.600 DKK x 0,12 = 9.672 DKK (77.900 DKK x 0,12 = 9.348 DKK für 2023) betragen kann.
Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .