Immobilienkauf im Ausland, wenn Sie in Dänemark wohnen
Wenn Sie in Dänemark wohnhaft sind und eine Freizeit- oder Ganzjahresimmobilie im Ausland besitzen, müssen Sie auf diese grundsätzlich Immobilienwertsteuer in Dänemark zahlen, abhängig davon, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Land vorliegt.
Bitte beachten:
- Sie müssen Ihre ausländische Immobilie selber steuerlich melden.
- Sie können eine Reduktion der Immobilienwertsteuer (ejendomsværdiskatten) für im Ausland gezahlte Immobilienwertsteuer geltend machen.
- Wenn Sie Ihre Immobilie im Ausland vermieten, gelten die gleichen Regeln wie für die Vermietung von Immobilien in Dänemark.
- Wir können Ihnen keine Auskünfte über steuerliche Regeln in anderen Ländern geben.
Ausländische Immobilie im Steuerbescheid eintragen (Rubrik 212-214)