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Immobilienkauf in Dänemark, wenn Sie im Ausland wohnen

Wenn Sie normalerweise nicht in Dänemark wohnen und hier eine Immobilie kaufen, um dort zu wohnen, wenn Sie z.B. Urlaub in Dänemark machen, sind Sie in Dänemark beschränkten Steuerpflicht.

Um beschränkt steuerpflichtig zu sein, dürfen Sie sich höchstens 3 Monate am Stück und nicht mehr als 180 Tage pro Jahr in Dänemark aufhalten. Wenn Sie länger bleiben, tritt für Sie in Dänemark die unbeschränkte Steuerpflicht ein.

Wenn Sie nicht in Dänemark wohnen und eine Immobilie in Dänemark erwerben, müssen Sie Folgendes beachten:

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .