Zu Inhalt gehen

Immobilie verkaufen

Wenn Sie eine selbstgenutzte Immobilie (Haus oder Wohnung) verkaufen, müssen Sie Ihr Steuerbudget (forskudsopgørelse) berichtigen, damit Sie stets die korrekten Steuern zahlen. Sie müssen nur für den Zeitraum, in dem Sie in der Immobilie wohnen, Immobilienwertsteuer zahlen. Dies gilt auch für die Zeit vor dem Verkauf, in der Sie eventuell bereits nicht mehr dort wohnen.

  • Tragen Sie Ihr Auszugsdatum in Feld 767 Ihres Steuerbudgets (forskudsopgørelse) und in Feld 189 Ihres Steuerbescheids (årsopgørelse) ein.
  • Ändern Sie Ihre Zinsaufwendungen im Steuerbudget, wenn sich Ihr Immobilienkredit ändert. So erhalten Sie stets die korrekten Freibeträge.
  • Die Grundsteuer (grundskyld/ejendomsskat) wird von Ihrer Kommune erhoben, daher müssen Sie dies nicht in Ihrem Steuerbudget (forskudsopgørelse) berichtigen.

Bitte beachten: Wenn Sie die Immobilie nach dem 1. September verkaufen, sollten Sie Ihr Steuerbudget sowohl für das Jahr, in dem die Immobilie verkauft wird, ändern und für das Folgejahr.

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .