Vermietung Ihrer Freizeitimmobilie
Sie müssen einen Teil Ihrer Einnahmen aus der Vermietung einer Freizeitimmobilie versteuern. Sie können zwischen einem festen Grundfreibetrag (bundfradrag) und einem berechneten steuerlichen Abzug (regnskabsmæssigt fradrag) wählen.
Bitte beachten: Die Informationen auf dieser Seite betreffen nur die steuerlichen Regeln bei der Immobilienvermietung. Mehr über die allgemeinen Regeln zur Vermietung von dänischen Freizeitimmobilien (planinfo.dk - eksterner Link)
Steuerpflichtige Einnahmen berechnen bei Grundfreibetrag (dänischer Link)
Uns fehlen immer noch die Meldungen über Einnahmen aus Vermietungen von Freizeitimmobilien von einigen digitalen Plattformen und ausländischen Steuerbehörden. Wenn wir keine Informationen über Ihre Vermietungstätigkeiten erhalten haben, können Sie den erhöhten Grundfreibetrag nicht anwenden. Sie können Ihr steuerpflichtiges Einkommen daher mit dem normalen Grundfreibetrag berechnen.
Wir schreiben Sie an, wenn wir neue Informationen erhalten. Wenn Sie die Bestimmungen dafür erfüllen, können die neuen Informationen zur Anwendung des erhöhten Grundfreibetrags berechtigen. Aus dem Schreiben geht hervor, was Sie tun müssen. Ihre gemeldeten Einkünfte sehen Sie im TastSelv-System. Wenn die Meldung Ihrer Plattform entgegen Ihrer Erwartung nicht aus dem TastSelv-System hervorgeht, können Sie uns kontaktieren.
Sie melden Ihre Einkünfte im TastSelv-System unter Ret årsopgørelsen/oplysningsskemaet. Im Textfeld für die Begründung Ihrer Änderungen können Sie 'Platformsøkonomi' eintragen, bevor Sie Ihr steuerpflichtiges Einkommen in Rubrik 37 eintragen.
- Die ersten 12.200 DKK pro Freizeitimmobilie für 2023 sind steuerfrei (12.700 DKK für 2024), wenn Sie die Vermietung privat durchführen.
- Die ersten 44.500 DKK pro Freizeitimmobilie für 2023 (46.100 DKK für 2024) sind steuerfrei, wenn die Vermietung über eine Vermittlungsagentur organisiert wird.
- 60 % der darüber hinausgehenden Einnahmen müssen Sie versteuern.
Ihre eigentlichen Ausgaben können Sie nicht absetzen.
Einnahmen aus Vermietung inkl. Strom, Heizung und Wasser | 33.800 DKK |
Grundfreibetrag | -12.200 DKK |
Einnahmen über den Grundfreibetrag hinaus |
21.600 DKK |
Steuerpflichtige Einnahmen (60 % von 22.100 DKK) | 12.960 DKK |
Geben Sie die steuerpflichtigen Einnahmen auf Ihrem Steuerbescheid (årsopgørelse) an, Rubrik 37, und in Feld 218 Ihres Steuerbudgets (forskudsopgørelse).
Sie erhalten den kompletten Grundfreibetrag, auch wenn Sie die Immobilie im Laufe des Jahres kaufen oder verkaufen.
Mit dem berechneten steuerlichen Abzug müssen Sie die Einnahmen aus Vermietung Ihrer Immobilie abzüglich Ihrer eigentlichen Ausgaben versteuern. Die Einnahmen gelten als Kapitaleinnahmen.
Sie müssen Ihre Einnahmen abzüglich Ihrer Ausgaben auf Ihrem Steuerbescheid (Rubrik 37) und auf Ihrem Vorauszahlungsbescheid (Feld 218) angeben.
Sie müssen eine Aufstellung über Mieteinnahmen und Ausgaben vorlegen können, wenn wir Sie dazu auffordern. Sie müssen einen Beleg für die Dinge (Ihre Ausgaben) vorlegen können, die Sie steuerlich geltend machen möchten.
Einnahmen:
Die Mieteinnahmen sind der gesamte Betrag, den Sie für die Vermietung erhalten, einschließlich Zahlungen des Mieters für z.B. Strom, Wasser und Heizung.
Ausgaben:
Sie können die Ausgaben, die Sie im Zeitraum der Vermietung hatten, steuerlich absetzen.
-
Ausgaben, die direkt mit der Vermietung zusammenhängen, z.B. Kosten für Werbung.
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Strom, Wasser, Heizung o.ä.
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Ausgaben für Instandhaltung und Abschreibung von Inventar (ausgenommen elektronische Küchengeräte wie Ofen, Kühlschrank, Herd).
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Ausgaben für die Instandhaltung des eigentlichen Gebäudes können Sie nicht absetzen.
Wenn Sie den berechneten steuerlichen Abzug gewählt haben, können Sie dies in die Methode mit dem Grundfreibetrag ändern.
Abzug für Grundsteuer (grundskyld bzw. ejendomsskat)
Sie können die Grundsteuer für die Wochen, in denen Sie die Immobilie vermieten, absetzen. Ein Jahr hat 52 Wochen - wenn Sie also z.B. Ihre Immobilie für 4 Wochen vermietet haben, können Sie 4/52 Ihrer Grundsteuer absetzen.
Reduzierung der Immobilienwertsteuer (ejendomsværdiskat)
In der Zeit, in der Sie die Immobilie vermieten, müssen Sie keine Immobilienwertsteuer zahlen. Diese Reduzierung erhalten Sie, indem Sie in Ihrem Steuerbescheid angeben, wie lange Sie die Immobilie vermietet haben.
Beispiel: Vermietung für 8 Wochen
Mieteinnahmen, inkl. Strom, Heizung, Wasser | 33.600 DKK |
Ausgaben für Strom, Heizung und Wasser während des Vermietens | -3.600 DKK |
Anteil Hausratsversicherung (8/52) | -1.000 DKK |
Anteil Abschreibung Inventar (8/52) | -1.000 DKK |
Anteil Ausgaben für Instandhaltung des Inventars (8/52) | -1.000 DKK |
Anteil Grundsteuer (8/52) | -2.000 DKK |
Kosten für Werbung | -3.000 DKK |
zu erklärende Mieteinnahmen | 22.000 DKK |
Wenn Sie Ihre dänische Freizeitimmobilie über eine Agentur vermieten, die für die steuerliche Meldung bei uns sorgt, erhalten Sie automatisch den Grundfreibetrag.
- Der Grundfreibetrag liegt 2023 bei 44.500 DKK (2024: 46.100 DKK).
Wenn Sie Strom, Heizung, Wasser, Endreinigung usw. selber abrechnen, müssen Sie dies zum Betrag in Rubrik 37 Ihres Steuerbescheids (årsopgørelse) und in Feld 2018 Ihres Steuerbudgets (forskudsopgørelse) addieren.
Wenn Sie die Immobilie zusammen mit Anderen besitzen, werden die Mieteinnahmen und der Grundfreibetrag zwischen Ihnen aufgeteilt (entsprechend den Eigentümerverhältnissen).
Wenn Sie stattdessen die Methode des berechneten steuerlichen Abzugs anwenden möchten, müssen Sie Ihre Einnahmen abzüglich der Ausgaben in Rubrik 37 Ihres Steuerbescheids (årsopgørelse) und in Feld 2018 Ihres Steuerbudgets (forskudsopgørelse) eintragen.
Freizeitimmobilie außerhalb Dänemarks
Seit dem 1. Januar 2023 muss die steuerliche Meldung von Vermietungen von Freizeitimmobilien mit der sogenannten BFE-Nummer abgegeben werden. Immobilien außerhalb Dänemarks haben keine BFE-Nummer.
Wenn Sie eine Freizeitimmobilie außerhalb Dänemarks vermieten, müssen Sie Ihre steuerpflichtiges Einkommen aus der Vermietung daher selber ausrechnen und den Betrag in Rubrik 37 Ihres Steuerbescheids (årsopgørelse) eintragen.
Wenn die Agentur die steuerliche Meldung ohne BFE-Nummer abgibt, können Sie immer noch den Grundfreibetrag anwenden, auch wenn Sie diesen nicht automatisch berechnen können.
Steuerpflichtiges Einkommen berechnen bei Grundfreibetrag (dänischer Link)
Neues Gesetz: Ihre Vermietungsagentur benötigt Ihre Daten
Wenn Sie Ihre Freizeitimmobilie über eine Homepage (digitale Plattform) vermieten, kann es sein, dass Sie vom Anbieter kontaktiert werden und Sie Ihren Namen, Ihre CPR-Nummer, Ihre Adresse und andere Daten angeben müssen.
Bei Vermietung einer Freizeitimmobilie benötigt die Agentur darüber hinaus die BFE-Nummer Ihrer Immobilie. Die Angabe ist freiwillig, ist aber notwendig für das automatische Ausfüllen Ihres Steuerbescheids (årsopgørelse).
EU-Richtlinie DAC7
Die neue EU-Richtlinie DAC7, die seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist, verpflichtet Anbieter von digitalen Plattformen (Agenturen, die Vermietern eine Homepage zur Verfügung stellen) at indberette nye oplysninger om deres brugere (udlejerne) til os. Oplysningerne skal gøre det muligt for europæiske skattemyndigheder at identificere platformenes brugere og at få indblik i de beløb, brugerne tjener via platformene.
Hvis bureauet ikke får dine personoplysninger
Hvis bureauet ikke får dine personoplysninger, kan de blive pålagt at stoppe udbetalingerne til din konto.
Um den automatischen Grundfreibetrag zu erhalten, muss sich die ausländische Agentur beim dänischen Steueramt registrieren lassen und Ihre Mieteinnahmen bei uns melden.
Unter dem folgenden Link erhalten ausländische Agenturen mehr Informationen:
Für Agenturen, die Ferienhäuser in Dänemark vermitteln
Unter Umständen benötigt die Agentur die Immobiliennummer. Diese können Sie auf ois.dk (externer dänischer Link) finden.
Wenn Sie neben der Vermietung durch eine Agentur auch privat vermieten, müssen Sie 60 % der privaten Einnahmen versteuern.
Wenn Ihre Einnahmen durch die Agentur unter dem Grundfreibetrag bei Privatvermietung von 12.200 DKK (2023) liegen (2024: 12.700 DKK), können Sie den Rest des Grundfreibetrags von Ihrer Privatvermietung abziehen, bevor Sie Ihre steuerpflichtigen Einnahmen ausrechnen.
Die steuerpflichtigen Einnahmen müssen Sie in Rubrik 37 Ihres Steuerbescheids (årsopgørelse) und in Feld 218 Ihres Steuerbudgets (forskudsopgørelse) eintragen.
Wenn Sie die Freizeitimmobilie nur einen Teil des Jahres besessen haben, müssen Sie den steuerpflichtigen Betrag selbst in Rubrik 37/Feld 218 angeben.
Rechenbeispiel: Die Agentur hat die Immobilie für weniger als 12.700 DKK vermietet
Mieteinnahmen der Agentur, inkl. Strom, Wasser, Heizung | 5.200 DKK |
Nicht genutzter Grundfreibetrag: 12.700 DKK - 5.200 DKK = | 7.500 DKK |
Mieteinnahmen durch Privatvermietung, inkl. Strom, Wasser, Heizung | 10.000 DKK |
Private Einnahmen, abzüglich restl. Grundfreibetrag: 10.000 DKK - 7.500 DKK = | 2.500 DKK |
Steuerpflichtige Einnahmen: 2.500 DKK x 60 % = | 1.500 DKK |
Rechenbeispiel: Die Agentur hat die Immobilie für mehr als 12.700 DKK vermietet
Mieteinnahmen der Agentur, inkl. Strom, Wasser, Heizung | 15.000 |
Mieteinnahmen durch Privatvermietung, inkl. Strom, Wasser, Heizung | 10.000 |
Steuerpflichtige Einnahmen: 10.000 DKK x 60 % = | 6.000 |
Wenn Sie Ihre Freizeitimmobilie nur zur Vermietung nutzen, gilt dies als erwerbsmässige Vermietung. Diese erfordert eine Zulassung durch das dänische Amt für Naturverwaltung (Naturstyrelsen). Eine solche Zulassung wird normalerweise nicht erteilt.
Mehr erfahren beim Amt für Naturverwaltung (naturstyrelsen. dk)
Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .