Firmenwagen
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Pkw zur Verfügung gestellt bekommen, den Sie auch privat nutzen können, fällt dies unter die Kategorie Firmenwagen ('fri bil'). Firmenwagen sind steuerpflichtig.
Seit dem 1. Juli 2021 gelten für Firmenwagen neue steuerliche Bestimmungen. Danach wird der Wert des Firmenwagens nach neuen Steuersätzen berechnet. Sie können selber ausrechen, was die neuen Bestimmungen für Sie und Ihre Steuern bedeuten. Mehr erfahren Sie dazu auf dieser Seite im Abschnitt 'So bestimmen Sie den Wert des Wagens'.
Folgende Bestimmungen finden Anwendung:
- Der zu versteuernde Betrag wird prozentual vom Wert des Wagens berechnet, plus Umweltabgabe.
- Es spielt steuerlich keine Rolle, wie oft und wie viele Kilometer Sie mit dem Wagen fahren.
- Ihr Arbeitgeber sorgt dafür, dass Sie über Ihr Gehalt laufend Steuern auf den Firmenwagen zahlen. Dies können Sie auf Ihrem Gehaltszettel sehen.
- Addieren Sie den Wert des Firmenwagens mit Ihrem Lohn bzw. Gehalt und notieren Sie den Wert im Feld 201 des Steuerbudgets (forskudsopgørelse), wenn dies nicht bereits ausgefüllt ist, so dass er in der Berechnung Ihres Steuersatzes und Ihres Freibetrags berücksichtigt wird.
- Wenn Sie einen Firmenwagen besitzen, haben Sie keinen Anspruch auf die Entfernungspauschale (kørselsfradrag).
- Berechnen Sie den Wert des Wagens nach den festgelegten Steuersätzen
- Berechnen Sie die Umweltabgabe auf den Firmenwagen, indem Sie die regelmäßige Kraftfahrzeugsteuer mit dem festgelegten Steuersatz multiplizieren. Bei der regelmäßigen Kraftfahrzeugsteuer handelt es sich entweder um die Kfz-Gewichtssteuer, die Kfz-Ökosteuer oder die Kfz-CO2-Steuer, abhängig davon, wann das Fahrzeug das erste Mal registriert wurde. Die regelmäßige Kraftfahrzeugsteuer multipliziert mit dem Steuersatz ergibt die Umweltabgabe.
- Berechnen Sie den Wert des Firmenwagens und den Betrag, den Sie monatlich versteuern müssen
Wenn Sie den Wert des Firmenwagens berechnen wollen, müssen Sie den Kaufpreis oder den Neuwagenpreis mit den festgelegten Steuersätzen multiplizieren. Das Alter des Wagens entscheidet, ob der Kaufpreis oder der Neuwagenpreis anzuwenden ist. Der Preis beträgt jedoch in jedem Fall mindestens 160.000 DKK.
Der Wagen ist neu oder maximal 3 Jahre alt
Bei Neuwagen und Wagen, die zum Kaufzeitpunkt maximal 3 Jahre alt waren, wird der Wert des Neuwagenpreises zugrunde gelegt. Dies gilt ab dem Zeitpunkt der Erstzulassung und die darauffolgenden 36 Monate. Nach 36 Monaten wird der Wert auf 75 % reduziert, aber nicht unter 160.000 DKK.
Das bedeutet: Wenn Ihr Firmenwagen erstmals im Dezember 2020 zugelassen wurde, wird die Bemessungsgrundlage ab Dezember 2023 auf 75 % des Neuwagenpreises reduziert.
Der Wagen ist mehr als 3 Jahre alt
Bei Gebrauchtwagen, die mehr als drei Jahre nach der ersten Zulassung gekauft wurden, wird der Kaufpreis als Referenzwert zugrunde gelegt; Mindestwert ist jedoch immer noch 160.000 DKK.
Steuersätze für die Wertbestimmung
Die Steuersätze für die Wertberechnung wurden per 1. Juli 2021 (und jährlich bis 2025) geändert. Zweck ist es, die Wertbestimmung zu vereinfachen. Heute gibt es 2 verschiedene Sätze für Werte über und unter 300.000 DKK; ab 2025 gibt es nur noch einen einzelnen Satz.
Neue Sätze für die Wertbestimmung
Bis 30. |
Ab 1. Juli 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 og frem | |
---|---|---|---|---|---|---|
Satz für Wagenwert unter 300.000 DKK | 25 % | 24,5 % | 24 % | 23,5 % | 23 % | 22,5 % |
Satz für Wagenwert über 300.000 DKK |
20 % | 20,5 % | 21 % | 21,5 % | 22 % | 22,5 % |
Beispiele für die Wertbestimmung
Beispiel 1
Der Wert des Wagens beträgt 300.000 DKK. Deshalb verwenden Sie 1 Satz für die Wertbestimmung:
Der Wert des Wagens beträgt 23 % (2024) von 300.000 DKK = 69.000 DKK.
Der Wert des Wagens beträgt 23,5 % (2023) von 300.000 kr. = 70.500 DKK
Beispiel 2
Der Wert des Wagens beträgt 500.000 DKK. Deshalb verwenden Sie 2 Sätze für die Wertbestimmung:
23 % (2024) von 300.000 DKK = 69.000 DKK
22 % (2024) von 200.000 DKK = 44.000 DKK
Der Wert des Wagens beträgt 69.000 DKK + 44.000 DKK = 113.000 DKK
Die Umweltabgabe besteht aus der regelmäßigen Kfz-Steuer (Ökosteuer, Gewichtssteuer oder CO2-Steuer), multipliziert mit einem bestimmten Steuersatz. Die Umweltabgabe wird per 1. Juli 2021 von 150 % auf 250 % angehoben und steigt danach graduell auf bis zu 700 % (2025).
Wenn Sie ein Dieselfahrzeug besitzen, müssen Sie die Ausgleichsabgabe für Dieselfahrzeuge (sog. udligningsafgift) von der regelmäßigen Kfz-Steuer abziehen, bevor Sie die Berechnung vornehmen.
Wenn Sie Ihren Wagen mit sogenannten 'Papageienkennzeichen' nutzen (gewerbliche und private Nutzung), müssen Sie die Privatnutzungsgebühr von der regelmäßigen Kfz-Steuer abziehen, bevor Sie die Berechnung vornehmen.
Nach dem 1. Juli 2021 müssen Sie somit die Umweltabgabe berechnen, indem Sie die regelmäßige Kfz-Steuer mit 250 % multiplizieren.
Neue Sätze für die Umweltabgabe
Bis 30. Juni 2021 | Ab 1. Juli 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 und danach | |
---|---|---|---|---|---|---|
% der regelmäßigen Kfz-Steuer | 150 % | 250 % | 350 % | 450 % | 600 % | 700 % |
Berechnung der Umweltabgabe
Sie berechnen die Umweltabgabe ab dem 1. Juli 2021, indem Sie die regelmäßige Kfz-Steuer mit 2,5 (250 %) mulitiplizieren.
Beispiele
Umweltabgabe bis 30. Juni 2021:
Jährliche regelmäßige Kfz-Steuer 660 DKK x 1,5 (150 %) = 990 DKK Umweltabgabe
Umweltabgabe ab 1. Juli 2021 und danach:
2021: Jährliche regelmäßige Kfz-Steuer 660 DKK x 2,5 (250 %) = 1.650 DKK Umweltabgabe
2022: Jährliche regelmäßige Kfz-Steuer 660 DKK x 3,5 (350 %) = 2.310 DKK Umweltabgabe
2023: Jährliche regelmäßige Kfz-Steuer 660 DKK x 4,5 (450 %) = 2.970 DKK Umweltabgabe
2024: Jährliche regelmäßige Kfz-Steuer 660 DKK x 6 (600 %) = 3.960 DKK Umweltabgabe
2025: Jährliche regelmäßige Kfz-Steuer 660 DKK x 7 (700 %) = 4.620 DKK Umweltabgabe
Sie berechnen den jährlichen Wagenwert, indem Sie den Wagenwert und die Umweltabgabe addieren. Danach teilen Sie den Betrag durch 12, um den monatlichen Betrag zu erhalten, den Sie versteuern müssen.
Beispiel 1: Der Wagen kostet 300.000 DKK:
Der Wagen wurde für 300.000 DKK gekauft, und die jährliche regelmäßige Kfz-Steuer beträgt 660 DKK. Das heißt, dass Sie den Wagenwert mit 23 % (Satz für 2024) mulitplizieren müssen und die regelmäßige Kfz-Steuer mit 600 %.
- Wagenwert: 300.000 DKK x 0,23 (23 %) = 69.000 DKK
- Umweltabgabe: 660 DKK x 6 (600 %) = 3.960 DKK
- Jährlicher Wert Firmenwagen: 69.000 DKK + 3.960 DKK = 72.960 DKK
- Wert Firmenwagen pro Monat: 72.960 DKK /12 = 6.080 DKK
Beispiel 2: Der Wagen kostet 500.000 DKK:
Der Wagen wurde für 500.000 DKK gekauft, und die jährliche regelmäßige Kfz-Steuer beträgt 660 DKK. Das heißt, dass Sie den Wagenwert mit 23 % (Satz für 2024) für den Wert unter 300.000 DKK und mit 22 % (Satz für 2024) für den Wert über 300.000 DKK multiplizieren müssen. Die regelmäßige Kfz-Steuer müssen Sie mit 600 % multiplizieren.
- Wagenwert Satz 1: 300.000 DKK x 0,23 (23 %) = 69.000 DKK
- Wagenwert Satz 2: 200.000 x 0,22 (22 %) = 44.000 DKK
- Gesamtwert des Wagens: 69.000 DKK + 44.000 DKK = 113.000 DKK
- Umweltabgabe: 660 DKK x 6 (600 %) = 3.960 DKK
- Jährlicher Wert des Firmenwagens: 113.000 DKK + 3.960 DKK = 116.960 DKK
- Wert des Firmenwagens pro Monat: 116.960 DKK /12 = 9.747 DKK
Ab dem 1. Juli 2021 gelten neue Sätze, so dass der Wert Ihres Elektro-Firmenwagens oder Plug-in-Hybrids neu bestimmt wird. Die Sätze für Elektroautos sind dieselben wie für Benzin- und Dieselautos.
Im Abschnitt 'So bestimmen Sie den Wert des Firmenwagens' auf dieser Seite können Sie mehr darüber erfahren, wie Sie den Wert Ihres Elektro-Firmenwagens berechnen.
Ladegeräte
Ab dem 1. Juli gelten neue Regeln für Ladegeräte, so dass Sie künftig nicht mehr besteuert werden, wenn Ihr Arbeitgeber für ein Ladegerät für einen Elektro-Firmenwagen oder Plug-in-Firmenwagen bei Ihnen zuhause bezahlt.
Bis zum 30. Juni 2021 mussten Sie allerdings sowohl den Wert des Ladegeräts und den Wert der Installation im Eigenheim versteuern.
Wenn Sie ein Ladegerät für den privaten Gebrauch erhalten
Wenn Sie nach dem 1. Juli 2021 ein Ladegerät von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, müssen Sie den Wert davon nicht mehr versteuern. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie den Elektro-Firmenwagen oder Plug-In-Firmenwagen mindestens 6 Monate am Stück nach dem 1. Juli 2021 zur Verfügung hatten.
Wenn Sie den Elektro-Firmenwagen oder Plug-In-Firmenwagen weniger als 6 Monate am Stück nach dem 1. Juli 2021 zur Verfügung hatten, müssen Sie den Wert des Ladegeräts und der Installation im Eigenheim versteuern.
Bis zum 30. Juni 2021 mussten Sie sowohl den Wert des Ladegeräts und den Wert der Installation im Eigenheim versteuern, wenn Ihnen das Ladegerät von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
Wenn Sie nur in einigen Monaten eines Kalenderjahres einen Firmenwagen zur Verfügung haben, müssen Sie nur einen Teilbetrag versteuern, der sich nach der Anzahl der Monate richtet, in denen Sie den Firmenwagen haben. Es wird auf ganze Monate aufgerundet.
Erhalten Sie einen Firmenwagen im laufenden Jahr, müssen Sie Ihr Steuerbudget (forskudsopgørelse) ändern. Addieren Sie dazu den Wert des Firmenwagens zu dem Betrag in Feld 201. Den Wert des Firmenwagens berechnen Sie, indem Sie dem Beispiel unter So bestimmten Sie den Wert des Wagens folgen, das Ergebnis mit 12 dividieren und dann mit der Anzahl der Monate, in denen Ihnen der Wagen zur Verfügung steht, multiplizieren.
Wenn Sie Ihren Arbeitgeber dafür bezahlen, dass Sie den Wagen privat fahren können, muss der Betrag, den Sie Ihrem Arbeitgeber vom Nettogehalt zahlen, von dem steuerpflichtigen Wert abgezogen werden.
Wenn Sie zum Beispiel selber für das Benzin an die Tankstelle oder an die Ölgesellschaft zahlen, können Sie dies nicht steuerlich geltend machen.
Sie können den Wagen privat so viel verwenden, wie Sie möchten, wenn Sie Steuern darauf zahlen. Mitglieder Ihres Hausstandes dürfen den Wagen ebenfalls nutzen.
Sie haben jedoch keinen Anspruch auf die Entfernungspauschale, wenn Sie einen frei verfügbaren Firmenwagen haben.
Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .