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Firmenwagen

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Pkw zur Verfügung gestellt bekommen, den Sie auch privat nutzen können, fällt dies unter die Kategorie Firmenwagen ('fri bil'). Firmenwagen sind steuerpflichtig.

Seit dem 1. Juli 2021 gelten für Firmenwagen neue steuerliche Bestimmungen. Danach wird der Wert des Firmenwagens nach neuen Steuersätzen berechnet. Sie können selber ausrechen, was die neuen Bestimmungen für Sie und Ihre Steuern bedeuten. Mehr erfahren Sie dazu auf dieser Seite im Abschnitt 'So bestimmen Sie den Wert des Wagens'.

Folgende Bestimmungen finden Anwendung:

  • Der zu versteuernde Betrag wird prozentual vom Wert des Wagens berechnet, plus Umweltabgabe.
  • Es spielt steuerlich keine Rolle, wie oft und wie viele Kilometer Sie mit dem Wagen fahren.
  • Ihr Arbeitgeber sorgt dafür, dass Sie über Ihr Gehalt laufend Steuern auf den Firmenwagen zahlen. Dies können Sie auf Ihrem Gehaltszettel sehen.
  • Addieren Sie den Wert des Firmenwagens mit Ihrem Lohn bzw. Gehalt und notieren Sie den Wert im Feld 201 des Steuerbudgets (forskudsopgørelse), wenn dies nicht bereits ausgefüllt ist, so dass er in der Berechnung Ihres Steuersatzes und Ihres Freibetrags berücksichtigt wird.  
  • Wenn Sie einen Firmenwagen besitzen, haben Sie keinen Anspruch auf die Entfernungspauschale (kørselsfradrag).

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .