Mehrere Telefone oder Arbeitscomputer
Wenn Sie mehrere Telefone oder Computer zur Verfügung haben, muss für diesen Umstand ein zwingender arbeitsmäßiger Grund vorliegen. Andernfalls müssen Sie diese versteuern. Das Dänische Steueramt (Skattestyrelsen) entscheidet von Fall zu Fall, ob ein arbeitsmäßiger Grund vorliegt, der mehrere Telefone bzw. Computer zwingend notwendig macht.
Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Ausgaben für weitere Telefone gesondert besteuert. Hier müssen Sie den Betrag als steuerpflichtiges B-Einkommen ohne Arbeitsmarktbeitrag angeben. Dies gilt auch für Computer mit Zubehör und Internetverbindungen.
Mehrere Arbeitgeber
Wenn Sie für mehrere Arbeitgeber arbeiten und Ihnen von dem einen ein Telefon zum privaten Gebrauch zur Verfügung gestellt wird und von dem anderen eine Internetverbindung, dann müssen Sie 2024 3.200 DKK (2023: 3.100 DKK) versteuern.
Nicht das ganze Jahr über?
Wenn Ihnen das freie Telefon nur für einen Teil des Jahres zur Verfügung steht, müssen Sie nur einen Betrag versteuern, der sich nach der Anzahl der jeweiligen Monate richtet. Sie müssen selber nicht tätig werden.
Ehepartnerrabat
Sie haben Anspruch auf einen Ehepartnerrabat, wenn Sie am Ende des Einkommensjahres mit Ihrem Ehepartner zusammenleben und Sie beide über freies Telefon verfügen. Der steuerpflichtige Wert des freien Telefons wird für beide Ehepartner um 25 % reduziert. Bedingung für diese Reduzierung ist, dass der gesammelte steuerpflichtige Wert dieser Sondervergütungen vor der Reduzierung mindestens 4.200 DKK beträgt (Stand 2024 - beide Ehepartner zusammen). Die Reduzierung wird automatisch berechnet, daher müssen Sie und Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin nicht selber tätig werden.