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Steuer auf Lizenzgebühren/Bescheinigung über Wohnsitz- und Steuerverhältnisse

Formular-Nr.

06.015 DE

Über dieses Formular

Bescheinigung über Wohnsitz- und Steuerverhältnisse in Bezug auf die Zahlung von Lizenzgebühren.

Dieses Formular ist für die Beantragung auf Befreiung von Zahlung von Lizenzgebühren bzw. auf einen Besteuerungssatz von weniger als 22 Prozent anzuwenden.

Die ausländische Steuerbehörde muss das Formular bescheinigen, um belegen zu können, dass die betreffende Person im jeweiligen Land beheimatet ist. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular ist an das dänische Steueramt (Skattestyrelsen) zur weiteren Bearbeitung zurückzusenden. Danach kann das Steueramt eine Befreiung von Zahlung Lizenzgebühren bzw. auf einen Besteuerungssatz von weniger als 22 Prozent erteilen. Diese Befreiung muss der zahlenden Stelle zum Zahlungszeitpunkt vorliegen. Andernfalls ist Lizenzsteuer in Höhe von 22 % einzuhalten. 

Es besteht keine Formularpflicht. Die ausländische Steuerbehörde kann ein eigenes Formular verwenden, unter der Voraussetzung, dass eine Beheimatung der betreffenden Person attestiert wird und dass die Person Lizenzgebühren im jeweiligen Land versteuert. 



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