Zahlungsaufschub (Stundung)
Wann können Sie Zahlungsaufschub beantragen?
Wenn Sie gegen einen Steuer- oder Abgabenbescheid Klage einreichen, können Sie Zahlungsaufschub beantragen, wenn Sie:
- einen Antrag auf Wiederaufnahme des Bescheids stellen
- gegen den Bescheid beim Steuerbeschwerdeamt (Skatteankestyrelsen) klagen
- den Bescheid vor Gericht bringen
Das bedeutet, dass Sie beantragen können, mit der Zahlung des Teils der Steuer, gegen den Sie klagen, warten zu dürfen, bis über Ihre Klage entschieden worden ist.
Wann kann Ihnen kein Zahlungsaufschub gewährt werden?
Ein Zahlungsaufschub kann nicht gewährt werden:
- bei dem Teil der Steuernachzahlung, der in die Steuervorauszahlungen für das nächste Jahr eingerechnet ist (eingerechnete Steuernachzahlung)
- bei Klage gegen Abgaben und Steuern, die über das Steuerbudget als Steuervorauszahlung erhoben werden
- bei Klage gegen die Ablehnung der Wiederaufnahme eines Verfahrens
- bei Klage gegen einen Bescheid, der nicht zu einer Steuer- oder Abgabenforderung geführt hat
- bei Klagen gegen einen Bescheid, wo die Steuer- und Abgabeforderung bereits bezahlt wurde
- bei Klage gegen einen Bescheid beim parlamentarischen Ombudsmann (Folketingets Ombudsmand)
- bei Klage über kommunale Steuern und Gebühren (z. B. Parkgebühren).