Besteuerung von eigenen Unternehmen
Ab Mitte März bis 1. Juli müssen Sie das endgültige Geschäftsergebnis Ihres Unternehmens (Gewinn oder Verlust) über Ihre Ihre Steuererklärung (oplysningsskema) melden. Dann erhalten Sie Ihren Steuerbescheid (årsopgørelse), aus dem hervorgeht, ob Sie Steuern nachzahlen müssen oder eine Steuererstattung erhalten.
Sie zahlen laufend die Steuern Ihres Unternehmens, indem Sie den zu erwartenden Gewinn oder Verlust Ihres Unternehmens in Ihrem Steuerbudget (forskudsopgørelse) angeben. Wenn sich Ihr Gewinn oder Verlust ändert, sollten Sie Ihr Steuerbudget dementsprechend berichtigen. Dies können Sie jederzeit tun.
Ergebnis in Rubrik 111 oder 112 Ihres Steuerbescheids eintragen
Erwartetes Ergebnis in Feld 221 oder 435 Ihres Steuerbudgets eintragen
Was ist die Steuererklärung (oplysningsskemaet) und wer muss sie ausfüllen?
Wenn Sie Einzelunternehmer sind, wird Ihr Steuerbescheid (årsopgørelse) um einen Unternehmensteil erweitert. Hier müssen Sie u.a. das endgültige Geschäftsergebnis (Gewinn oder Verlust) Ihres Unternehmens eintragen. Dieser Unternehmensteil wird im dänischen Steuersystem auch Steuererklärung (oplysningsskema) genannt.
Sie müssen in Dänemark eine Steuererklärung ausfüllen, wenn:
- Sie nicht-dänisches Einkommen beziehen oder Immobilien im Ausland besitzen - mehr erfahren
- Sie eine Immobilie vermietet haben, in der Sie nicht selber wohnen - mehr über die Vermietung einer Immobilie, in der Sie nicht selber wohnen
- Sie Künstler(in) sind und bestimmte Förderprogramme erhalten (indkomstudligningsordningen)
- Ihr Einkommensjahr versetzt ist
- Sie Teilhaber sind und Anteile besitzen, die nicht den Bestimmungen über Anteile unterliegen.
Wenn Sie Ihr Unternehmenen als Gesellschaft (ApS oder A/S) betreiben.
Wenn Ihr Unternehmen eine Gesellschaft ist, müssen Sie das Jahresergebnis im Selbsteingabesystem TastSelv Erhverv eintragen. Generell gelten andere Bestimmungen für Ihre steuerliche Meldung als bei Einzelunternehmen. Eine Gesellschaft wird z.B. getrennt nach Gewinn und Verlust besteuert, und Sie werden als Angestellte(r) der Gesellschaft eingestuft.
Mehr über Gesellschaften und Stiftungen
1. Juli ist Meldefrist
Sie können das Geschäftsergebnis des Vorjahres ab Mitte März bis zum 1. Juli (Fristende) melden.
Sie können einen Aufschub der Meldefrist beantragen, wenn besondere Umstände vorliegen. Einen entsprechenden Antrag können Sie ab Mitte März bis zur Frist am 1. Juli stellen.
Wenn Sie die Frist nicht einhalten, müssen Sie einen Steuerzuschlag in Höhe von bis zu 200 DKK pro Tag zahlen.
Sie können eine vollständige oder teilweise Befreiung des Steuerzuschlags beantragen, wenn besondere Gründe für Ihre Nicht-Einhaltung der Frist vorliegen.
Wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen möchten, müssen Sie u.a. angeben, welche besonderen Gründe wir berücksichtigen sollten und relevante Dokumentation dafür einreichen.
Befreiung des Steuerzuschlags beantragen (virk.dk - dänischer Link)
Bevor Sie das endgültige Geschäftsergebnis melden können (Gewinn oder Verlust), müssen Sie den endgültigen Jahresabschluss Ihres Unternehmens für das Vorjahr erstellen. Aus diesem gehen die Angaben und Beträge hervor, die Sie steuerlich melden müssen.
Video: Jahresabschluss erstellen
In unserem Video erklären wir, wie Sie Ihren Jahresabschluss erstellen und die zur steuerlichen Meldung benötigten Angaben finden:
(01:40 Min; dänisch mit englischen Untertiteln)
Benötigen Sie Hilfe bei der Erstellung des Jahresabschlusses?
Wir wissen, dass Steuerangelegenheiten und die Erstellung des Jahresabschlusses schwierig sein können - besonders für neu gegründete Unternehmen. Aus diesem Grund haben wir eine Reihe von Werkzeugen und Anleitungen gesammelt, die Ihnen helfen können.
Werkzeuge und Anleitungen für Jahresabschluss und Geschäftsergebnis (dänischer Link)
Sie melden das Geschäftsergebnis Ihres Unternehmens, indem Sie Ihre Steuererklärung (dänisch: oplysningsskema) im Selbsteingabesystem TastSelv Borger ausfüllen.
Mehr erfahren: So tragen Sie Ihr Geschäftsergebnis in der Steuererklärung (oplysningsskema) ein
Wenn Sie im Laufe des Vorjahres Ihre unternehmerische Tätigkeit beendet haben bzw. keine Immobilien mehr vermieten, müssen Sie trotzdem immer noch eine steuerliche Meldung abgeben.
Wenn das Unternehmen beendet wurde, müssen Sie also:
- Ihren Gewinn (Rubrik 111) oder Verlust (Rubrik 112) in Ihrem Steuerbescheid (årsopgørelse) angeben
- in Rubrik 71 Ihres Steuerbescheids (årsopgørelse) angeben, dass das Unternehmen beendet wurde
- die CVR-Nummer des Unternehmens auf indberet.virk.dk abmelden lassen (dänischer Link)
- eventuelle Beträge bezüglich selbständiger Tätigkeit in Feld 221 oder 435 und anderen Feldern, die für Ihr Unternehmen relevant sind, auf Ihrem Steuerbudget (forskudsopgørelse) löschen. Andernfalls müssen Sie ggf. die Angaben nächstes Jahr erneut abgeben, bevor Ihr Steuerbescheid erstellt werden kann.
Mehr erfahren über die Beendigung eines Unternehmens
Einloggen und Steuerbudget (forskudsopgørelse) berichtigen
Einloggen und Meldung im Steuerbescheid (årsopgørelse) abgeben
Regelmäßig die Steuern Ihres Unternehmens zahlen
Tragen Sie den erwarteten Gewinn oder Verlust Ihres Unternehmens laufend in Ihrem Steuerbudget bzw. Vorauszahlungsbescheid (forskudsopgørelse) ein, um stets den korrekten Steuersatz zu zahlen.
Sie müssen Steuern abführen, sobald Sie nach einem Verkauf die Rechnung ausstellen - auch wenn Sie noch kein Geld für den Verkauf erhalten haben. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Sie stets die korrekten Steuern zahlen.
Passen Sie das Steuerbudget je nach finanzieller Lage an
Sie können Ihr Steuerbudget ändern, wenn sich der Gewinn oder Verlust Ihres Unternehmens ändert. Je präziser Ihr Steuerbudget ausgefüllt ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit dafür, dass Sie am Jahresende keine ärgerliche Steuernachzahlung leisten müssen.
Ab März können Sie Ihren endgültigen Gewinn oder Verlust in der Steuererklärung (oplysningsskema) angeben. Wenn Sie die Erklärung ausgefüllt und bestätigt haben, erhalten Sie Ihren Steuerbescheid (årsopgørelse), aus dem hervorgeht, ob Sie eine Steuernachzahlung vornehmen müssen oder ob Sie Geld zurück bekommen.
Ist Ihr Unternehmen neu gegründet?
Auf unserer dänischen Homepage finden Sie Hilfe und Anleitungen für neu gegründete Unternehmen:
Start-up med skat (dänischer Link)
Sie können auch an Webinaren für neu gegründete Unternehmen teilnehmen:
Mehr über Webinare und Videos für neu gegründete Unternehmen (englischer Link)
Anleitung: So berichtigen Sie Ihr Steuerbudget (forskudsopgørelse)
So geht's
Forskudsopgørelse (Steuerbudget bzw. Vorauszahlungsbescheid) wählen.
Egen virksomhed/udlejningsejendom (Eigenes Unternehmen/Mietimmobilie) unter Oftest tilføjede felter (Häufig hinzugefügte Felder) wählen.
Den erwarteten Gewinn in Feld 221 oder den erwarteten Verlust in Feld 435 eintragen.
Nach unten scrollen und auf Beregn (Berechnen) klicken.
Ist unter Nyt skattekort (Neue Steuerkarte) ein Betrag für die B-Steuer angegeben?
Wenn ja, müssen Sie den Gewinn Ihres Unternehmens als B-Steuer versteuern.
Wenn nein, wird der Gewinn Ihres Unternehmens über Ihr anderes Einkommen versteuert.
Mehr über Gewinnversteuerung erfahren unter
Trin 3: Betal skat (dänischer Link).
Auf Godkend (Bestätigen) klicken.
Ihr Steuerbudget/Vorauszahlungsbescheid ist jetzt berichtigt.
Mit der Besteuerung nach der Unternehmensregelung:
- werden die Zinsaufwendungen des Unternehmens als persönliches Einkommen statt als Kapitalertrag besteuert. Auf diese Weise zahlen Sie weniger Arbeitsmarktbeitrag und u.U. auch weniger Spitzensteuer als nach den normalen Steuerregeln.
- können Sie gegen laufende Steuervorauszahlungen Ihr Unternehmen als Geld- bzw. Sparanlage nutzen. Somit können Sie in guten Jahren Geld ansparen und in schlechten Jahren angesparte Überschüsse abheben.
Wenn Sie Ihr Unternehmen als Geld- bzw. Sparanlage nutzen, wird der Teil der Überschüsse, die Sie ansparen, mit 22 % besteuert. Wenn Sie das angesparte Geld abheben, wird dies wie persönliches Einkommen besteuert und Sie können die Steuern, die Sie bereits bezahlt haben, absetzen.
Wenn Sie sich für die Besteuerung nach der Unternehmensregelung entscheiden, müssen Sie bereits ab Beginn des Einkommensjahres Ihre Privat- und Ihre Unternehmensfinanzen strikt voneinander trennen. Bereits wenn Sie in Ihrem Steuerbudget bzw. Vorauszahlungsbescheid (forskudsopgørelse) Feld 184 ankreuzen, geben Sie an, dass Sie nach der Unternehmensregelung besteuert werden möchten. Die endgültige Wahl treffen Sie, indem Sie Ihre Steuererklärung (oplysningsskema) ausfüllen und hier Feld 147 ankreuzen.
Die Besteuerung nach der Kapitalertragsregelung stellt eine gute Alternative zur Besteuerung nach der Unternehmensregelung dar, da sie mit weniger Aufwand verbunden ist.
Hierbei wird ein Kapitalertrag ermittelt, der - statt als persönliches Einkommen - als Einkommen aus Kapitalvermögen besteuert wird. Auf diese Weise zahlen Sie weniger Arbeitsmarktbeitrag und u.U. auch weniger Spitzensteuer als nach den normalen Steuerregeln.
Der Kapitalertrag kann maximal den größten Betrag des
- Gewinns des Unternehmens oder
- des gesammelten negativen Kapitalertrags (exklusiv des berechneten Kapitalertrags)
ausmachen.
Sie können die Besteuerung nach der Kapitalertragsregelung wählen, indem Sie bereits in Ihrem Steuerbudget bzw. Vorauszahlungsbescheid (forskudsopgørelse) Feld 184 ausfüllen. Die endgültige Wahl treffen Sie in Ihrer Steuererklärung (oplysningsskema), die Sie ab März ausfüllen können. Füllen Sie das Feld 141 unter Virksomhedsoplysninger (Unternehmensinformationen) aus.
Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .