Die Steuerkategorie des Unternehmens klären
Wenn Sie Ihr eigenes Unternehmen gründen, werden Sie steuerrechtlich in einer von vier Kategorien platziert. Diese Kategorie ist entscheidend für die steuerliche Absetzbarkeit von Ausgaben, die Zahlung des Arbeitsmarktbeitrags und die steuerliche Geltendmachung von Verlusten.
Haben Sie mehrere Geschäftstätigkeiten, werden diese einzeln beurteilt. Sie können also in Zusammenhang mit einer Aktivität als Angesteller eingestuft werden und gleichzeitig bei einer anderen Aktivität Honorarempfänger oder selbstständiger Unternehmer sein.
Bei der Beurteilung berücksichtigt das Steueramt die tatsächlichen Verhältnisse. Ein Angestellter wird z. B. nicht selbstständiger Unternehmer, indem er eine Rechnung schreibt, statt einen Lohnzettel zu empfangen.
Im folgenden Diagramm (in englischer Sprache) sehen Sie, welche Faktoren wir bei der Zuordnung der Geschäftstätigkeit zugrunde legen.
Tragen Sie ein finanzielles Risiko?
Im Allgemeinen hängt die Zuordnung zu der jeweiligen Kategorie davon ab, ob Sie in Zusammenhang mit Ihrer Geschäftstätigkeit ein finanzielles Risiko übernehmen.
Von finanziellem Risiko spricht man, wenn Sie durch Ihre Geschäftstätigkeit Verluste riskieren, weil die Ausgaben die Einnahmen übersteigen können - beispielsweise aufgrund einer Schadensersatzpflicht.
Die Zeit, die Sie für Ihr Unternehmen aufbringen, gehört nicht zum finanziellen Risiko, auch wenn Sie dafür vielleicht keine Bezahlung erhalten.
Ein finanzielles Risiko kann z. B. dadurch entstehen, dass Sie Waren verkaufen, bei deren Erwerb oder Herstellung Kosten entstehen, die Sie womöglich nicht abdecken können. Ihre Produkthaftung für die Ware kann auch eine Schadenersatzpflicht mit sich führen. Sie können gezwungen sein, eine Ware zu tauschen, zurückzunehmen oder auszubessern und die Kosten hierfür zu tragen oder eine Entschädigung an den Kunden zu zahlen.
Verkaufen Sie eine Dienstleistung, z. B. wenn Sie als Jurist bei einem Hauskauf behilflich sind, ist Ihre Arbeit in der Regel nicht mit großen Kosten verbunden. Sie riskieren aber eine Schadenersatzpflicht, wenn z. B. der Verkäufer des Hauses nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.
Ausgaben für den Transport zur Arbeit, Arbeitskleidung und Mittagessen in der Arbeitszeit werden als typische Ausgaben in einem Angestelltenverhältnis angesehen und stellen kein finanzielles Risiko in Zusammenhang mit Ihrer Geschäftstätigkeit dar.
Als Angestellter arbeiten Sie nach den Weisungen eines Arbeitgebers und auf dessen Rechnung und Risiko, als Teil eines Vertrags. Üblicherweise ist dies ein Arbeitsvertrag, ein schriftlicher Vertrag ist aber nicht zwingend notwendig.
Angestellte können z. B. auch Freelancer, Berater und Mitarbeiter in ausgelagerten Funktionen sein.
Selbst wenn Sie Rechnungen ausstellen anstatt einen Lohn- bzw. Gehaltszettel zu empfangen, können Sie steuerrechtlich in die Kategorie Angestellter fallen. Wenn dies der Fall ist, sollten Sie mit Ihrem Kunden oder Arbeitgeber besprechen, ob der Abschluss eines Arbeitsvertrags möglich ist. Wenn Sie nicht angestellt werden können, kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, wie Sie Ihr Einkommen korrekt versteuern.
Dies beruht immer auf einer konkreten Beurteilung der Gesamtsituation.
Als Angestellter können Sie Ihre Aufwendungen vom versteuerten Einkommen absetzen.
Angestellte müssen nicht umsatzsteuerlich erfasst sein. Sind Sie umsatzsteuerlich erfasst oder besitzen Sie eine CVR-Nummer, empfehlen wir Ihnen, mit uns Kontakt aufzunehmen, da Sie Ihr Unternehmen wahrscheinlich abmelden und beenden müssen (über virk.dk - externer Link).
Wenn Sie Angestellter sind:
- Überprüfen Sie, ob Ihr Lohn/Gehalt in Rubrik 11 Ihres Steuerbescheids steht, wenn dieser Mitte März vorliegt. Wenn nicht, kontaktieren Sie Ihren Arbeitgeber.
- Sie haben Anspruch auf die Entfernungspauschale, wenn Ihr Weg zur Arbeit über 12 km lang ist. Mehr über die Entfernungspauschale
- Bestimmte arbeitsbedingte Ausgaben können Sie vom Einkommen absetzen. Mehr über Freibeträge in Verbindung mit Ihrer Arbeit
Umstände, die für ein Angestelltenverhältnis sprechen | Besonderheiten der jeweiligen Arbeitssituation |
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Sie arbeiten nach den Anweisungen des Arbeitgebers |
Es gibt Regeln dafür, wie und wann Sie die Arbeit ausführen, und bei der Ausführung der Arbeit wird Aufsicht und Kontrolle geführt. Sie bestimmen nicht selbst, welche Arbeitsgeräte und Materialien für die Ausführung der Arbeit zu verwenden sind. Sie können in der Regel keine Arbeitskraft einstellen. |
Sie arbeiten auf Rechnung und Risiko des Arbeitgebers |
Sie übernehmen nicht selbst die bei der Arbeit entstehenden Kosten. Sie gehen in Zusammenhang mit Ihrer Arbeit kein tatächliches finanzielles Risiko ein. Das Einkommen versteht sich überwiegend als Nettoeinkommen, d.h. dass Sie keine Ausgaben für z. B. Einkauf und Werbung für Ihre eigenen Arbeitsleistungen haben. |
Ihre Arbeit ist vertraglich geregelt |
Sie haben einen Vertrag über die laufenden Arbeitsleistungen geschlossen. Nach für den dänischen Arbeitsmarkt geltendem Recht (z. B. Urlaubsrecht und Angestelltenrecht) - sind Sie Angestellter. Sie erhalten einen festen Betrag für die Stunden, Wochen oder Monate, in denen Sie arbeiten. Boni, Akkordzuschläge usw. sind vorab vereinbart worden. Sie arbeiten überwiegend für einen Arbeit- oder Auftraggeber. Bei Kündigung muss Ihr Arbeitgeber eine Frist einhalten. Ihre Arbeitszeiten, Stundenzahl und Urlaubszeitpunkt werden vereinbart oder vom Arbeitgeber vorgegeben. |
Flexible Arbeitszeiten
Freelancer und Berater haben oft sehr flexible Arbeitsverhältnisse, wie z. B. flexible Arbeitszeiten mit Homeoffice. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass sie nach dänischem Recht Angestellte oder Honorarempfänger sind, wenn Sie kein finanzielles Risiko tragen.
IT-Berater wünschen in der Regel kein finanzielles Risiko und sind deshalb typisch Angestellte oder Honorarempfänger - je nachdem, ob ein Arbeitsvertrag besteht oder nicht.
Outsourcing
Falls ein Unternehmen Aufgabenbereiche wie z. B. Telefondienst, Buchhaltung, IT-Aufgaben o.ä. an externe Dienstleister abgibt, spricht man von Outsourcing bzw. Auslagerung.
Falls Sie ein eigenes Unternehmen gründen und Ihr früherer Arbeitgeber Ihre bisherigen Arbeitsaufgaben an Sie abgibt, sind Sie hinsichtlich dieser Geschäftstätigkeiten möglicherweise immer noch als Angestellter zu betrachten.
Von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist, ob sich der Rahmen der Zusammenarbeit mit Ihrem früheren Arbeitgeber geändert hat - u.a. ob Sie selbst weiterhin die Arbeit ausführen und ob Sie ein finanzielles Risiko übernommen haben.
Sie gelten als Honorarempfänger, wenn Sie z. B. in Ihrer Freizeit Arbeitsaufgaben erledigen, für die Sie ein Honorar oder eine einmalige Vergütung erhalten, obwohl Sie in Verbindung mit Ihrer Hauptbeschäftigung Angestellter oder selbstständiger Unternehmer sind.
Als Honorarempfänger müssen Sie sich in der Regel nicht umsatzsteuerlich registrieren lassen. Übersteigt Ihr Umsatz als Honorarempfänger jedoch 50.000 DKK (ohne Umsatzsteuer), sollten Sie das Dänische Steueramt (Skattestyrelsen) kontaktieren.
Vortrags- und Schriftstelleraktivitäten sind normalerweise von der Umsatzsteuer befreit. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an das Steueramt.
Absetzbarkeit von Ausgaben
Die Aufwendungen, die Ihnen in Zusammenhang mit der Beschaffung des Honorars entstanden sind, können Sie steuerlich absetzen. Kosten, die abgesetzt werden, müssen Sie anhand von Belegen nachweisen können. Die Kosten dürfen das Honorar nicht übersteigen.
Erhalten Sie Honorare, die als B-Einkommen versteuert werden, können Sie keine steuerfreie Reisevergütung geltend machen. Sie können auch keine Erstattung in Form von Pauschalsätzen erhalten. Stattdessen haben Sie die Möglichkeit, Ihre tatsächlichen Reisekosten steuerlich abzusetzen, also Kosten, die Sie per Beleg nachweisen können.
Sind Ihnen Transportkosten bei der Beschaffung der Honorare entstanden, können Sie Ihre tatsächlich entstandenen und per Beleg nachgewiesenen Kosten absetzen oder einen Freibetrag anhand der von der Steuerkommission festgesetzten Sätze (steuerfreie Transportvergütung) geltend machen.
Sie müssen Ihre per Beleg nachgewiesenen Aufwendungen von Ihrem persönlichen Einkommen abziehen.
Verwenden Sie dafür Rubrik 29 des Steuerbescheids (årsopgørelse) und Rubrik 425 des Steuerbudgets (forskudsopgørelse).
Überprüfen Sie Ihren Steuerbescheid
Das Honorar ist als persönliches Einkommen zu melden. Sie müssen selbst überprüfen, ob das Honorar aus Rubrik 12 Ihres Steuerbescheids hervorgeht. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie Ihren Arbeitgeber bitten, den Betrag anzugeben.
Haben Sie eine Nebenbeschäftigung, müssen Sie gegebenenfalls Ihr Steuerbudget ändern
Haben Sie eine bezahlte Nebenbeschäftigung, für die Sie Honorare beziehen, ist es oft notwendig, dass Sie Ihr Steuerbudget ändern. Honorareinnahmen werden - im Gegensatz zum sogenannten A-Einkommen - nicht laufend besteuert.
Ihr Steuerbudget (forskudsopgørelse) ändern Sie, indem Sie Ihr gesamtes Honorareinkommen in Rubrik 210 des Steuerbudgets ändern.
Es kann vorkommen, dass Sie Teile der Steuer in Raten mithilfe von Überweisungsaufträgen einzahlen müssen. Wenn Sie Ihr Steuerbudget ändern, sehen Sie, ob dies der Fall ist.
Die Überweisungsaufträge erhalten Sie automatisch mit der Post.
Für das Steueramt gilt ein Unternehmen als gewerblich, wenn es auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird. Das bedeutet nicht, dass ein Unternehmen nur gewerblich ist, wenn es Gewinne erzielt; es muss jedoch so geplant sein und geführt werden, dass auf Dauer mit einer gewissen Rentabilität gerechnet werden kann.
So melden Sie Ihr Unternehmen an
Sie müssen Ihr Unternehmen beim dänischen Handelsregister auf virk.dk spätestens 8 Tage vor Beginn der Geschäftstätigkeit anmelden. Diese Regel gilt auch, wenn Sie gleichzeitig als Arbeitgeber registriert werden müssen.
Stellen Sie erst nach der Gründung des Unternehmens Mitarbeiter ein, müssen Sie sich spätestens acht Tage nach Auszahlung des ersten Arbeitsentgelts als Arbeitgeber registrieren lassen.
Als Einzelunternehmer können Sie mit Ihrer MitID einloggen.
Anforderungen an den Unternehmensbetrieb
Wenn das Steueramt Ihren Unternehmensbetrieb beurteilt, wird geprüft, ob das Unternehmen intensiv und seriös betrieben wird:
Faktor | Erklärung |
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Wird das Unternehmen ordentlich und verantwortlich geführt? | Waren wurden eingekauft, Öffnungszeiten veröffentlicht, die notwendigen finanziellen Investitionen vorgenommen - und Sie erwarten, dass die Kosten gedeckt werden. |
Haben Sie sich Fachkenntnisse angeeignet, um das Unternehmen zu führen? | Sie haben Schulungen durchgeführt oder haben eine Ausbildung im Bereich Ihrer Geschäftstätigkeit. |
Steht die Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens in einem natürlichen Zusammenhang zu Ihren sonstigen beruflichen Aktivitäten? | Falls Sie z. B. Verluste in Ihrem Unternehmen, in dem Sie Haute-Couture-Kleidung nähen und präsentieren, verzeichnen, können Sie die Verluste steuerlich geltend machen, wenn Sie das Unternehmen führen, um Ihren Namen in der Branche und Ihre Designerkleidung, die Sie in Ihrem anderen Unternehmen (einem Kleiderladen) verkaufen, zu verbreiten. |
Betreiben Sie Ihr Unternehmen planmäßig und auf Dauer und hat das Unternehmen eine gewisse Größe? | Die Größe des Unternehmens wird sowohl aufgrund der Größe des Produktionsapparats als auch aufgrund des Umsatzes bewertet. |
Landwirtschaftlicher Betrieb? | Bei der Entscheidung, ob ein Landwirtschaftsbetrieb aus technisch-landwirtschaftlicher Sicht verantwortlich geführt wird, läßt das Steueramt Faktoren wie Art der Landwirtschaft, Lage und Größe des Betriebs in die Beurteilung einfließen. Darüber hinaus wird beurteilt, ob ein angemessenes Betriebsergebnis beabsichtigt wird (es sei denn, der Betrieb kann selbst über mehrere Jahre keinen Gewinn erzielen). In einigen Fällen können Verluste nicht steuerlich geltend gemacht werden, obwohl der Betrieb aus technisch-landwirtschaftlicher Sicht verantwortlich geführt wird. |
Anforderung an die Rentabilität des Unternehmens
Bei der Bewertung der Rentabilität des Unternehmens geht es dem Steueramt hauptsächlich darum, ob das Unternehmen einen Gewinn erzielen soll oder die Aussicht besteht, dass dies in Zukunft der Fall sein wird.
Ein Unternehmen gilt normalerweise als rentabel, wenn der Gewinn so groß ist, dass genügend Spielraum für betriebswirtschaftliche Abschreibungen (Abzüge wegen Wertminderung), Verzinsung des investierten Kapitals und Bezahlung für Ihren Arbeitseinsatz besteht.
Faktor | Erklärung |
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Vergangenheit / Gegenwart | Hat das Unternehmen ein positives Ergebnis verzeichnet? Es wird die Entwicklung des Ergebnisses über längere Zeit berücksichtigt, ebenso wie das Ergebnis im Verhältnis zu den betriebswirtschaftlichen Abschreibungen, Investitionen und Ihrem Arbeitseinsatz. Das Unternehmen muss seit einer gewissen Zeit bestehen, bevor beurteilt werden kann, ob es gewerblich ist. Obwohl zwei Unternehmen dasselbe Ergebnis erzielen, können sie unterschiedlich eingestuft werden (gewerblich/nicht gewerblich). Falls die Aktiva in dem einen Unternehmen nicht an Wert verlieren und nicht viele Arbeitsstunden benötigt werden, wird dieses Unternehmen auch bei einem geringeren Gewinn als rentabel bewertet. Dies könnte z. B. ein Internethandel mit guten Jahrgangsweinen sein; im Vergleich dazu könnte die Rentabilität von z. B. einem traditionellen Weinladen mit gemieteten Geschäftsräumen, der an sechs Tagen die Woche jeweils acht Stunden lang geöffnet, als geringer bewertet werden. |
Zukunft | Hat das Unternehmen Aussicht auf Rentabilität? Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Unternehmen am Anfang Verluste verzeichnet, da mit der Gründung größere Kosten verbunden sind und erst ein Kundenkreis aufgebaut werden muss. Es ist nicht möglich, vorherzusehen, nach welcher Zeit mit Rentabilität gerechnet werden kann - dies hängt von der Art des Unternehmens ab. Bei einem Kiosk dürfte man schneller mit einem rentablen Geschäft rechnen als z. B. bei einem Fachgeschäft, das nicht von vornherein eine ausreichend große Kundenbasis im Lokalgebiet besitzt. |
Erwartungen und Erwartungsabstimmung | Haben Sie Marktanalysen vor der Unternehmensgründung durchgeführt und realistische Haushaltspläne aufgestellt? Haben Sie die Haushaltspläne justiert, als diese sich als unrealistisch erwiesen haben? Um realistische Haushaltspläne aufstellen zu können, müssen Sie Ihre Erwartungen an die Aufwendungen und Einnahmen des Unternehmens auf Marktuntersuchungen und Branchenkenntnissen anpassen. Abweichungen von den Plänen müssen begründet werden, und es kann erforderlich sein, den Geschäftsbetrieb zu ändern, um weiterhin mit Rentabilität rechnen zu können. |
Ursachenklärung | Gibt es besondere Gründe dafür, dass das vorgesehene Ergebnis nicht erzielt wurde? Z. B. ein Wasserschaden im Lager. Persönliche Gründe wie die fehlende Möglichkeit, ein Darlehen aufzunehmen, Krankheit in der Familie usw. werden normalerweise nicht berücksichtigt. |
Ein Unternehmen gilt als nicht gewerblich, wenn der Hauptzweck nicht die Gewinnerzielung ist, sondern das Betreiben von Freizeit- oder Privatinteressen wie z. B. Malerei oder Reitsport.
Nicht gewerbliche Unternehmen mit finanziellem Risiko müssen Umsatzsteuer zahlen, falls die Aktivität umsatzsteuerpflichtig ist.
Den Gewinn Ihres nicht gewerblichen Unternehmens müssen Sie in Rubrik 20 Ihres Steuerbescheids eintragen, egal, wie hoch der Gewinn ist.
Verluste können Sie nicht steuerlich geltend machen.
Nicht gewerbliches Unternehmen trotz Gewinnerzielungsabsicht
Obwohl Sie beabsichtigen, mit Ihrer Unternehmenstätigkeit einen Gewinn zu erzielen, kann es sein, dass Ihr Unternehmen trotzdem nicht als gewerblich angesehen wird. Wenn Sie Ihr Unternehmen nicht ordentlich und verantwortlich führen, oder es eine sehr geringe Größe hat, wird es als nicht gewerblich aufgefasst. Ihr Unternehmen kann also mit einem finanziellen Risiko verbunden sein, aber die Art und Weise, wie Sie es führen, bedeutet, dass es nicht als gewerblich eingestuft werden kann.
Falls Sie Zweifel haben, ob Ihr Unternehmen gewerblich ist, können Sie beim dänischen Steueramt (Skattestyrelsen) einen Bindenden Vorbescheid beantragen. Dieser kostet 400 DKK.
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