Rechnungsabschluss, Buchführung und Fakturierung
Wenn Sie Ihr eigenes Unternehmen betreiben, müssen Sie die Finanzen des Unternehmens unter Kontrolle halten. Dazu müssen Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben buchen. So erleichtern Sie sich auch Ihre Arbeit, wenn Sie beispielsweise Ihre Umsatzsteuer melden und den Jahresabschluss erstellen. Den Jahresabschluss benötigen Sie, wenn Sie Ihren Gewinn oder Verlust in Ihrer Steuererklärung angeben.
Auf dieser Seite stellen wir Videos und Informationen zur Verfügung, die erklären, wie Sie Ihre Buchführung erledigen, die Steuerbilanz erstellen, mit Belegen umgehen und Rechnungen ausstellen.
Für die Buchführung ist ein Buchführungsprogramm empfehlenswert. Buchführungsprogramme können in der Regel für die Buchführung, die Umsatzsteuerabrechnung und die Steuerbilanz sowie für die Rechnungsstellung an die Kunden, das Lagermanagement und vieles andere mehr verwendet werden.
Sie finden eine Vielzahl von Buchführungsprogrammen online - viele dieser Programme sind kostenfrei.
Video: So führen Sie korrekt Buch (dänisches Video mit englischen Untertiteln)
Video: Korrekter Steuerabschluss (dänisches Video mit englischen Untertiteln)
Video: Behandlung von Quittungen und Unterlagen (dänisches Video mit englischen Untertiteln)
Wenn Sie an einem Tag mehrere Verkäufe durchführen, müssen Sie am selben Tag einen Kassenabschluss vornehmen.
So können Sie sicherstellen, dass der Inhalt Ihrer Kasse mit dem registrierten Verkauf übereinstimmt.
Kassenabschluss - so geht’s
Sie müssen die folgenden vier Schritte durchführen:
- Zählen Sie noch vor Öffnung Ihres Geschäfts das Wechselgeld in der Kasse, und notieren Sie den Betrag.
- Zählen Sie nach Schließung des Geschäfts, wieviel Geld sich in der Kasse befindet (dies ist der sogenannte ’gezählte Inhalt’). Dazu gehören:
- Digitale Quittungen von Käufen mit Geldkarte oder per Handyzahlung
- Bargeld
- Andere Zahlmittel wie z.B. Gutscheine
- Berechnen Sie, wieviel Geld sich in der Kasse befinden müsste (’berechneter Inhalt’). Dazu addieren Sie den Betrag, der sich bei Geschäftsöffnung in der Kasse befand, mit dem Betrag der tatsächlichen Verkäufe. Der Betrag der tatsächlichen Verkäufe ist derselbe Betrag, den Ihre Kasse anzeigt.
- Vergleichen Sie den Betrag, der sich in der Kasse befindet (den gezählten Inhalt) mit dem Betrag, der sich in der Kasse befinden müsste (dem berechneten Inhalt). Sofern hier eine Differenz besteht, stimmt Ihre Kasse nicht, und es liegt eine Differenz vor.
Verwenden Sie eine Übersicht für den Kassenabschluss
Für den Kassenabschluss müssen Sie eine Übersicht verwenden, in der Sie alle Beträge notieren.
In der Übersicht ist angegeben, was Sie in die verschiedenen Felder eintragen müssen. Sie können die Tabelle ausfüllen und auf Ihrem PC speichern. Die wichtigsten Beträge werden so automatisch berechnet. Sie können die Tabelle auch ausdrucken und die Beträge selber ausrechnen.
Denken Sie daran, den Kassenabschluss zu verbuchen
Nach dem Kassenabschluss müssen Sie Belege, Kassenzettel und Dokumente wie die Kassenübersicht für 5 Jahre aufbewahren. Andere Belege sind z.B. Gutscheine, Rechnungen oder Quittungen für Waren, die Sie mit Geld aus der Kasse bezahlt haben.
Denken Sie daran, diese Belege in Ihrer Bilanz zu verbuchen, damit Sie dokumentieren können, wie hoch der Verkaufsbetrag des jeweiligen Tages war.
Wenn der Kasseninhalt nicht mit dem Kassenabschluss übereinstimmt, müssen Sie die Differenz ebenfalls verbuchen.
Ein fehlender Kassenabschluss kann Folgen haben
Regelmäßige Kassenabschlüsse sind notwendig dafür, den Überblick über die Finanzen Ihres Unternehmens zu behalten, und um eine korrekte Buchführung durchführen zu können. Gleichzeitig können Sie so Ihre Verkäufe dokumentieren - diese müssen Sie dem Dänischen Steueramt nachweisen können, wenn wir Sie darum bitten.
Wenn Sie es versäumen, einen Kassenabschluss durchzuführen, kann dies dazu führen, dass wir Ihre Bilanz nicht genehmigen können, und wir stattdessen eine Schätzung über die Steuern und Umsatzsteuer Ihres Unternehmens vornehmen. Dann muss Ihr Unternehmen unter Umständen eine höhere (Umsatz-)Steuer zahlen, und Sie riskieren eine Geldstrafe.
Bei der Buchführung müssen Sie darauf achten, dass Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben in kleinere Kategorien wie z. B. Werbung, Miete, Wareneinkauf, Administration einteilen. Solche Kategorien werden auch Konten genannt. Sie können z. B. alle Posten für Miete auf einem Konto, das Miete heißt, postieren.
Auf diese Weise bewahren Sie den Überblick über die Finanzen Ihres Unternehmens.
Kontenplan
Ein Kontenplan ist eine Liste über alle Konten, die Sie zum Buchführen verwenden. Den Kontenplan benötigen Sie für Ihren Jahresabschluss und wenn Sie berechnen sollen, wie viel Sie laufend an Steuer und Umsatzsteuer zahlen müssen.
Falls Sie ein Buchführungsprogramm verwenden, haben Sie die Möglichkeit, einen Standardkontenplan zu wählen. Das Buchführungsprogramm wird dann die verschiedenen Konten (Warenverbrauch, Werbung usw.) automatisch fortlaufend nummerieren. Es wird auch automatisch berechnen, wie viel Sie steuerlich absetzen können, wenn Sie Ihre Ausgaben den verschiedenen Konten zuordnen.
Ausgaben | Einnahmen |
---|---|
Debet | Kredit |
|
|
In der Gewinn- und Verlustrechnung Ihres Jahresabschlusses notieren Sie Einnahmen und Ausgaben, welche zusammen das Jahresergebnis Ihres Unternehmens ergeben; das Jahresergebnis geben Sie in Ihrer Steuererklärung an.
Aktiva | Passiva |
---|---|
|
|
In der Bilanz notieren Sie die Vermögenswerte (Aktiva) Ihres Unternehmens und wie diese finanziert werden (Passiva).
Wenn Sie umsatzsteuerpflichtige Waren und Dienstleistungen verkaufen, müssen Sie eine Rechnung erstellen.
Aus der Rechnung muss Folgendes hervorgehen:
- Rechnungsnummer
- Rechnungsdatum
- Name und Adresse des Verkäufers sowie Nummer im Unternehmensregister (CVR- bzw. SE-Nummer)
- Name und Adresse des Kunden
- Art, Menge und Preis der Ware
- Lieferdatum (falls es nicht mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt)
- Umsatzsteuergrundlage, Preis pro Einheit ohne Umsatzsteuer, Boni und Rabatte, falls diese nicht im Preis pro Einheit enthalten sind
- Geltender Umsatzsteuersatz
- Umsatzsteuerbetrag
Eine Rechnungsmaske finden Sie hier (dänischer Link). Speichern Sie die Rechnung als PDF ab, bevor Sie sie ausstellen, um zu sichern, dass sie nicht im Nachhinein geändert werden kann. Denken Sie auch daran, eine Kopie der Rechnung für Ihre Buchführung zu erstellen.
Vereinfachte Rechnung
Falls Sie für weniger als 3.000 DKK an ein anderes umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen verkaufen, dürfen Sie eine vereinfachte Rechnung ausstellen, die folgende Informationen enthält:
- Name und Adresse des Unternehmens
- Nummer des Unternehmens im Unternehmensregister (CVR-Nr.)
- Fortlaufende Nummerierung (Rechnungsnummer)
- Ausstellungsdatum (Rechnungsdatum)
- Menge und Art der gelieferten Waren bzw. Umfang oder Art der erbrachten Dienstleistungen
- Betrag des gesamten Umsatzes und Umsatzsteuerbetrag
Die Höhe des Umsatzsteuerbetrags geben Sie an, indem Sie schreiben, dass die Umsatzsteuer 20 Prozent des Gesamtpreises einschl. Umsatzsteuer ausmacht (entspricht 25 % des Preises ohne Umsatzsteuer).
Elektronische Rechnungen an öffentliche Einrichtungen
Verkaufen Sie an öffentliche Einrichtungen, müssen Sie Ihre Rechnungen elektronisch anhand der Rechnungsmaske auf virk.dk ausstellen.
Wenn Ihr Unternehmen für die Umsatzsteuer angemeldet ist, müssen Sie einen Umsatzsteuerabschluss erstellen, der zeigt, wie viel Sie an Umsatzsteuer melden und zahlen müssen. Der Umsatzsteuerabschluss ist ein integrierter Teil Ihrer gewöhnlichen Rechnungslegung. Es empfiehlt sich, ein Buchführungsprogramm zu verwenden, das auch die Umsatzsteuer berechnen kann.
Sie müssen immer die Umsatzsteuer melden, auch wenn Sie im Bezugszeitraum keine Geschäftsaktivitäten verzeichnet haben (sog. Nullmeldung). Falls Sie keine Umsatzsteuer melden, nehmen wir eine Schätzung vor. Das kostet 800 DKK. Reagieren Sie nicht, müssen Sie für jede der weiteren Schätzungen, die wir vornehmen, 800 DKK zuzüglich einer Gebühr von 65 DKK zahlen.
Lesen Sie mehr über den Umsatzsteuerabschluss.
Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .