Berichtigung einer Umsatzsteuermeldung oder -zahlung
Im Selbsteingabesystem TastSelv Erhverv können Sie die früheren Umsatzsteuermeldungen Ihres Unternehmens einsehen. Wenn Sie Fehler in einer Meldung finden, müssen Sie diese berichtigen, damit jeder Zeitraum die korrekten Umsatzsteuerangaben zeigt.
Wie Sie Ihre Meldung berichtigen, hängt davon ab, wie viel Zeit seit Ihrer Meldung vergangen ist, bis Sie die Meldung ändern möchten
Wann möchten Sie Ihre Meldung berichtigen?
Wenn 3 Jahre seit dem Zeitpunkt vergangen sind, an dem Sie die Umsatzsteuer hätten melden müssen, können wir diese nur unter den folgenden Bedingungen ändern:
- Die Meldung wurde auf Grundlage einer Praxis bei uns vorgenommen, die später aufgehoben wurde.
- Die Änderung ist eine direkte Folge einer anderen Änderung der Umsatzsteuer des Unternehmens. Wenn das Unternehmen z. B. einen Vorsteuerabzug in einem falschen Zeitraum vorgenommen hat und wir deshalb die Umsatzsteuer erhöhen, kann das Unternehmen den Vorsteuerabzug im richtigen Zeitraum vornehmen, auch wenn die Frist für Änderungen überschritten ist.
- Es liegen besondere Umstände vor, wie z. B. äußere Einflüsse, für die weder das Unternehmen noch der Berater verantwortlich sind und die begründen, warum Ihr Unternehmen nicht früher korrekt gemeldet hat. Zum Beispiel, wenn andere Ihr Unternehmen betrogen haben oder wenn wir einen groben Fehler gemacht haben, als wir Ihre Umsatzsteuer geschätzt haben.
- Die Tatsache, dass das Unternehmen oder dessen Berater einen Vorsteuerabzug vergessen, die Regeln missverstanden oder eine falsche Buchung vorgenommen hat, stellt keinen Umstand dar, der eine Abweichung von der 3-Jahres-Frist rechtfertigt.
Möchten Sie Ihre Umsatzsteuer wieder aufnehmen und ändern lassen, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Das tun Sie, indem Sie uns schreiben. In der Nachricht müssen Sie den besonderen Umstand begründen und nachweisen, der dazu geführt hat, dass Sie nicht früher eine korrekte Meldung abgegeben haben.
Sie müssen auch angeben, welche Umsatzsteuer geändert werden soll und von welchem auf welchen Betrag sie geändert werden soll.
Bitte beachten Sie, dass wir nur in wenigen Fällen eine Änderung der Umsatzsteuer nach 3 Jahren zulassen.
So beantragen Sie die Erlaubnis zur Änderung Ihrer Umsatzsteuer nach 3 Jahren:
- Bei Log på TastSelv Erhverv einloggen (wenn Ihr Unternehmen beendet wurde, loggen Sie mit Ihrer persönlichen MitID ein)
- Kontakt wählen
- Skriv til os wählen
- Moms, lønsum, told og punktafgifter wählen
- Moms wählen
- Rettelse af momsindberetning wählen
- Rettelse til indberetning (3 år eller ældre) wählen
- Mitteilung schreiben und Dokumentation beifügen.
- Telefonnummer angeben. Wir können Ihnen oft schneller antworten, wenn wir Sie anrufen können.
- Send wählen.
Wenn Sie vor mehr als 3 Jahren keine Meldung eingereicht haben, haben wir eine vorläufige Steuerfestsetzung vorgenommen. Wenn Sie nicht möchten, dass wir diese Festsetzung wieder aufnehmen und ändern, müssen Sie uns den Fehler und die Ursache dafür über 'Kontakt: Umsatzsteuer' mitteilen.
Wenn wir der Meinung sind, dass der Fehler auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, erhalten Sie eine neue vorläufige Festsetzung Ihrer Umsatzsteuer.
Mehr über die sogenannten vorläufigen Steuerfestsetzungen (dänischer Link)
- Bei TastSelv Erhverv einloggen
- Øvrige indberetninger wählen
- Betalinger via leverandørserviceaftale wählen
- Ret indbetaling wählen neben der Zahlung, die Sie berichtigen möchten
- Ihre Änderungen in den Feldern "Nyt beløb til betaling" und "Ny trækdato" eingeben
- Godkend wählen
Sie haben Ihre Zahlung nun berichtigt.
Sie können ausstehende Zahlungen bis 16 Uhr am Bankarbeitstag vor dem Abbuchungsdatum ändern. Wenden Sie sich an Ihre Bank, wenn Sie Ihre Zahlung nach diesem Zeitpunkt ändern möchten.
Wenn Sie ein Abbuchungsdatum wählen, das kein Bankarbeitstag ist, verschiebt das System das Abbuchungsdatum automatisch auf den nächsten Bankarbeitstag.
Beachten Sie, dass wir ausstehende Abbuchungen nicht ändern können.