B-Einkommen (Honorare)
B-Einkommen ist Einkommen, bei dem die Steuer und der Arbeitsmarktbeitrag (AM-bidrag) nicht vom Arbeitgeber einbehalten werden. Dies ist bei freiberuflichen Tätigkeiten der Fall, oder wenn Sie beispielsweise ein Konzert gegeben oder einen Vortrag gehalten haben und dafür ein Honorar erhalten.
Bitte beachten: Für das Zahlen von B-Steuern und Arbeitsmarktbeitrag auf Ihr B-Einkommen sind Sie selbst verantwortlich.
Wenn Sie ausschließlich B-Einkommen beziehen (d.h. wenn Sie kein A-Einkommen erhalten, das von einem Arbeitgeber ausgezahlt wird), können Sie B-Steuern folgendermaßen zahlen:
- Geben Sie den zu erwartenden Gewinn Ihres Unternehmens in Feld 221 Ihres Steuerbudgets (forskudsopgørelse) an.
Wenn Sie ein eigenes Unternehmen haben, können Sie hier mehr darüber lesen, wie Sie laufend Steuern auf Ihr Unternehmen zahlen. - Geben Sie Ihr B-Einkommen in Feld 210 oder Feld 207 Ihres Steuerbudgets (forskudsopgørelse) an. Mehr darüber können Sie im Abschnitt "Steuern auf festes B-Einkommen zahlen" lesen.
Festes B-Einkommen: B-Einkommen im Steuerbudget eintragen, Feld 210 oder 207
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