So melden Sie nicht-dänische Einkünfte
Sie müssen jedes Jahr Ihre Einkünfte und steuerlichen Abzüge im Steuerbescheid angeben. In einigen Fällen erhalten Sie Ihren Steuerbescheid automatisch mit den Informationen, die wir von Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Rentenversicherung oder Bank etc. erhalten haben. In anderen Fällen müssen Sie eine Steuererklärung (oplysninsskema) ausfüllen, um einen korrekten Steuerbescheid zu erhalten.
Bitte beachten: Sie sind dafür verantwortlich, dafür zu sorgen, dass alle Informationen gemeldet werden, und dass sie korrekt sind.
Die Frist für das Eintragen im Steuerbescheid ist der 1. Mai, wenn Sie einen Steuerbescheid erhalten haben.
Wenn Sie keinen Steuerbescheid erhalten haben, ist der 1. Juli Frist für das Ausfüllen der Steuererklärung.
In der Regel können Sie unser Selbsteingabesystem TastSelv verwenden, um die fehlenden Einkünfte oder Freibeträge einzutragen.
Meldung in dänischen Kronen
Denken Sie daran, die anzugebenden Beträge in dänische Kronen umzurechnen. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt 'Fragen und Antworten'.
Sie unterliegen der unbeschränkten Steuerpflicht in Dänemark, wenn Sie länger als 6 Monate in Dänemark wohnen (nur unterbrochen z.B. von kurzen Ferien außerhalb Dänemarks). Wenn Sie in Dänemark unbeschränkt steuerpflichtig sind und Einkünfte, Kredite oder Immobilien außerhalb Dänemarks haben, müssen Sie dies auf Ihrer Steuererklärung im Abschnitt über Steuerverhältnisse außerhalb Dänemarks angeben. Dies gilt auch, wenn Sie auf diese Dinge außerhalb Dänemarks Steuern gezahlt haben.
Ihre Steuerverhältnisse außerhalb Dänemarks werden nicht automatisch im Steuerbescheid berücksichtigt.
Wenn Sie nicht in Dänemark wohnen und Einkünfte aus Dänemark beziehen, unterliegen Sie der beschränkten Steuerpflicht. Wenn Sie beschränkt steuerpflichtig sind, müssen Sie uns nicht über Einkünfte oder Immobilien außerhalb Dänemarks informieren. In den meisten Fällen erhalten Sie Ihren Steuerbescheid automatisch mit den Informationen, die wir von Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Rentenversicherung oder Bank etc. erhalten haben. Sie sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt sind.
Auf Freibeträge achten
In dem Zeitraum, in dem Sie der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, können Sie nur Freibeträge für Ausgaben geltend machten, die sich auf die Einkünfte beziehen, auf die Sie beschränkt steuerpflichtig sind.
Wenn Sie von der Grenzgängerregelung Gebrauch machen, können andere Regeln gelten.
Rubrik 51 und 53
Wenn Sie Anspruch auf die Entfernungspauschale (kørselsfradrag) oder den Freibetrag für Reisekosten (rejsefradrag) haben, müssen Sie diese selbst im Steuerbescheid eintragen.
Rubrik 28
Wenn Sie von der Besteuerung Ihrer Rente oder Ihrer staatlichen Ausbildungsförderung (SU) begfreit sind, müssen Sie in Rubrik 28 Ihrer Steuererklärung den Anteil Ihres Einkommens, der in Dänemark steuerfrei ist, eintragen.
Rubrik 69
Wenn Sie für einen Teil des Jahres in Dänemark beschränkt steuerpflichtig waren, wird Ihnen für diesen Zeitraum nicht automatisch der persönliche Freibetrag angerechnet. In Rubrik 69 Ihres Steuerbescheids können Sie den persönlichen Freibetrag wählen, kombiniert mit einer Ganzjahresumrechnung Ihres anteiligen Einkommens, wenn Sie vom persönlichen Freibetrag für den Zeitraum mit beschränkter Steuerpflicht in Dänemark Gebrauch machen möchten. Wenn Sie das ganze Jahr über beschränkt steuerpflichtig sind, erhalten Sie den persönlichen Freibetrag automatisch.
Bitte beachten: Es gibt Einkünfte, die nicht zum Erhalt des persönlichen Freibetrags berechtigen.
Wenn Sie die Bedingungen für die Grenzgängerregelung erfüllen, können Sie Freibeträge geltend machen, die sich nicht direkt auf Ihr Einkommen beziehen.
Mehr über die Grenzgängerregelung
Sie müssen uns jedes Jahr darüber informieren, ob Sie von der Regelung Gebrauch machen möchten. Dazu loggen Sie sich beim Selbsteingabesystem TastSelv ein und tragen die relevanten Informationen in Ihren Steuerbescheid ein.
So geht's
- Bei TastSelv einloggen
- Auf Ret årsopgørelsen/oplysningsskemaet (Steuerbescheid/Steuererklärung berichtigen) klicken.
- Auf Vis neben den Grenzgängerangaben (grænsegængeroplysninger) klicken.
Bei unbeschränkter Steuerpflicht (doppelter Wohnsitz)
Wenn Sie in Dänemark unbeschränkt steuerpflichtig sind, müssen Sie stattdessen folgende Formulare ausfüllen und einreichen:
Senden Sie uns die ausgefüllten Formulare, indem Sie sich beim TastSelv-System auf skat.dk einloggen und hier Folgendes wählen:
Kontakt → Skriv til os → Indsend oplysningsskema → Oplysningsskema for udlandsforhold
Mehr zum Thema Steuern bei Studium in Dänemark erfahren Sie auf In Dänemark studieren.
Melden Ihres Einkommens, wenn Sie 2 Steuerpflichtsperioden innerhalb eines Jahres haben
Wenn Sie mehr als eine Steuerpflichtsperiode in Dänemark innerhalb eines Jahres haben, können Sie unser Selbsteingabesystem TastSelv nicht verwenden. In diesem Fall müssen Sie spätestens am 1. Juli eine Steuererklärung einreichen (Formular 04.076).
Es liegen 2 Steuerpflichtsperioden innerhalb eines Jahres vor, wenn Sie als Studierende(r) für einen bestimmten Zeitraum beschränkt steuerpflichtig sind (innerhalb der ersten 365 Tage Ihres Aufenthalts) und für einen bestimmten Zeitraum unbeschränkt steuerpflichtig (ab inkl. Tag 366 Ihres Aufenhalts).
Im folgenden Video können Sie mehr darüber erfahren, wie das Formular 04.076 ausfüllen ist, wenn Sie in Dänemark studieren.
(Länge des Videos 08:57)
Video in englischer Sprache.
Es liegen 2 Steuerpflichtsperioden innerhalb eines Jahres vor, wenn sich Ihre Steuerpflicht in Dänemark im Laufe des Jahres von beschränkt auf unbeschränkt geändert hat oder umgekehrt.
Wenn Sie einen Teil des Jahres außerhalb Dänemarks gelebt haben und Einkünfte aus Dänemark bezogen haben, unterliegen Sie der beschränkten Steuerpflicht in Dänemark.
Für den Teil des Jahres, in dem Sie in Dänemark gelebt haben, unterliegen Sie der unbeschränkten Steuerpflicht in Dänemark und unterliegen dem Welteinkommensprinzip.
Bei 2 Steuerpflichtsperioden innerhalb eines Jahres können Sie unser Selbsteingabesystem TastSelv für das Melden Ihres Einkommens nicht verwenden. Stattdessen müssen Sie eine oder mehrere Steuererklärungen (oplysningsskema) ausfüllen und einreichen. Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular im TastSelv-System. Dafür loggen Sie sich ein und wählen dann Kontakt → Skriv til os → Indsend oplysningsskema → Oplysningsskema for udlandsforhold.
Die Frist für das Einreichen der Steuererklärung ist der 1. Juli.
Im folgenden Video können Sie sehen, wie Sie das Formular 04.076 ausfüllen
(Länge des Videos 05:13)
Klicken Sie unten rechts auf "CC" für deutsche Untertitel.
Die Einkünfte und Freibeträge, die uns gemeldet wurden, gehen aus Ihrem Servicebrief (servicebrev) hervor. Ihr Servicebrief bietet einen guten Überblick über die für Sie relevanten Rubriken, wenn Sie Ihre Steuererklärung (oplysningsskema) ausfüllen. Wenn Sie noch andere Einkünfte und Freibeträge als die im Servicebrief aufgeführten haben, müssen diese ebenfalls in der Steuererklärung angegeben werden (z.B. Entfernungspauschale).
Ihr Servicebrief wird Ihnen per Post zugeschickt, Sie finden ihn aber auch in unserem TastSelv-System.
So finden Sie Ihren Servicebrief im TastSelv-System:
- Bei TastSelv einloggen
- Se årsopgørelse for 2023 wählen
- Dokument wählen und dann unten rechts Servicebrev
Sie finden Ihre relevanten Informationen auch unter Skatteoplysninger im TastSelv-System.
Bei 2 Steuerpflichtsperioden
Bei unternehmerischer Tätigkeit und/oder Immobilienvermietung
- Formular 04.009 Oplysningsskema for begrænset skattepligtige (Steuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige)
- Formular 04.003 Oplysningsskema (Steuererklärung)
- und evt. Formular 04.068 Bilag - aktier og investeringsbeviser (Anlage - Aktien und Investments
Ende Mai erhalten Sie Formular 04.003 und 04.009 mit der Post. Sie müssen die Formulare nicht ausfüllen, wenn Sie die jeweiligen Angaben bereits bei uns eingereicht haben.
Andere Formulare
- Formular 04.012, wenn Sie Einkünfte oder Vermögenswerte in einem anderen Land hatten, während Sie in Dänemark gelebt haben
- Formular 04.053, wenn Sie Immobilien in einem anderen Land besessen haben, während Sie in Dänemark gelebt haben
- Formular 04.031, wenn Sie die Bedinungen für die Steuerregeln für Grenzgänger erfüllen und diese anwenden möchten, während Sie in einem anderen Land gelebt haben.
So senden Sie uns die Steuererklärungen digital:
- Bei TastSelv einloggen
- Kontakt wählen
- Skriv til os wählen
- Indsend oplysningsskema for 2023 wählen
- Oplysningsskema for udlandsforhold wählen
- Oplysningsskema for 2 skattepligtsperioder - blanket 04.076 wählen
- Die ausgefüllte Steuererklärung beifügen
- Auf Send klicken.
Sie können die ausgefüllten Erklärungen auch per Post senden an:
Skattestyrelsen, Postboks 9, 4930 Maribo, Dänemark.
Was passiert, nachdem Sie die Erklärungen eingereicht haben?
Wenn wir die Steuerklärungen erhalten haben, erhalten Sie einen neuen Steuerbescheid (årsopgørelse). Sie müssen jedoch mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 6 Monaten rechnen. Sie erhalten das Formular 04.003, Formular 04.009 und den Servicebrief (servicebrev) per Post Ende Mai. Wenn Sie die relevanten Angaben bereits bei uns eingereicht haben, müssen Sie diese nicht ausfüllen.
Wenn Sie das erste Mal Einkünfte von außerhalb Dänemarks oder eine Immobilie außerhalb Dänemarks eintragen müssen, fehlen die relevanten Rubriken in Ihrem Steuerbescheid möglicherweise. Wenn dies der Fall ist, müssen Sie uns kontakieren, damit wir sie hinzufügen können:
- Bei TastSelv einloggen
- Ret årsopgørelsen/oplysningsskemaet (Steuerbescheid/Steuererklärung berichtigen) wählen
- Unten auf Kontakt os klicken (Udlandsforhold wählen).
Wenn Ihnen eine Steuererstattung zusteht, können wir diese nur an Ihr NemKonto auszahlen. Ein NemKonto ist ein normales Bankkonto, das als NemKonto registriert ist.
So richten Sie ein dänisches Konto als NemKonto ein
- Kontaktieren Sie Ihre dänische Bank, um ein dänisches Konto als NemKonto registrieren zu lassen, oder
- Auf nemkonto.dk einloggen und dänisches Konto als NemKonto registrieren (englischer Link)
So richten Sie ein nicht-dänisches Konto als NemKonto ein
Alle öffentlichen Behörden in Dänemark senden Ihnen digitale Post, es sei denn, Sie sind davon befreit oder unterliegen nicht der digitalen Anmeldepflicht. Wenn Sie bei der digitalen Post angemeldet sind, bedeutet dies, dass Sie keine Steuererklärungsformulare etc. mehr in Papierform erhalten. Wenn Sie allerdings 2 unterschiedliche Steuerpflichtsperioden innerhalb eines Jahres hatten, erhalten Sie Steuererklärungen sowie Servicebrief immer per Post.
Wenn Sie nicht bei der digitalen Post angemeldet sind, erhalten Sie Ihre Steuererklärung in Papierform spätestens Ende Mai/Anfang Juni. Sie haben Zugang zum TastSelv-System, auch wenn Sie nicht bei der digitalen Post angemeldet sind.
Mehr über digitale Post und Briefe von der Zoll- und Steuerverwaltung
Fremdwährung muss auf Ihrer Steuererklärung in dänische Kronen umgerechnet werden. Sie können den Wechselkurs zum Zeitpunkt der Auszahlung/Bezahlung verwenden.
Wenn Sie unseren Währungsrechner verwenden, beachten Sie bitte, dass für die Umrechnung der Durchschnittskurs der dänischen Zentralbank für die betreffende Fremdwährung während des Einkommensjahres verwendet wird.
Den aktuellen Tageskurs erfahren Sie auf der Homepage der dänischen Zentralbank (nationalbanken.dk)
Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .