Wenn Ihr Kind einen Steuerbescheid erhält
Ihr Kind erhält einen Steuerbescheid, wenn es steuerpflichtig wird.
Kinder und Jugendliche sind zum Beispiel steuerpflichtig, wenn sie:
- eine Freizeitbeschäftigung ausüben
- Aktien und andere Wertpapiere besitzen und daraus Gewinne erzielen
- eine Rente beziehen (z. B. von einem verstorbenen Elternteil)
- Geld mit Gaming, E-Sport, als Youtuber, Influencer usw. verdienen.
Es liegt generell in der Verantwortung der Eltern, sich um die Steuerangelegenheiten des Kindes zu kümmern und den Steuerbescheid zu prüfen.
Alle Jugendlichen erhalten ab dem Jahr, in dem sie 15 Jahre alt werden, einen Steuerbescheid – auch wenn sie ihre Steuerfreikarte nutzen (z. B. für eine Freizeitbeschäftigung).
Es liegt in der Verantwortung der Eltern, sich um die Steuerangelegenheiten des Kindes zu kümmern. Daher müssen Sie als Eltern den Steuerbescheid prüfen und ggf. berichtigen, damit er korrekt ist. Sie müssen auch dabei helfen, das Bankkonto des Kindes als NemKonto einzurichten und eine eventuelle Steuernachzahlung zu leisten.
Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren sind gemeinsam mit ihren Eltern für ihre eigenen Steuerangelegenheiten verantwortlich.
Daher erhalten die Jugendlichen auch ihren eigenen Steuerbescheid und müssen gemeinsam mit ihren Eltern prüfen, ob die Angaben korrekt sind, und bei Änderungen Korrekturen vornehmen.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind Sie als Eltern auch weiterhin für die steuerlichen Angelegenheiten der/des Jugendlichen verantwortlich. Daher müssen Sie im Namen Ihres Kindes handeln und überprüfen, ob die Angaben im Steuerbescheid korrekt sind.
Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren haben in unserem Selbsteingabesystem TastSelv Zugang zu ihrem Steuerbescheid. Die Jugendlichen müssen sich mit ihrer eigenen MitID anmelden.
MitID beantragen (mit.dk)
Als Eltern müssen Sie zusammenarbeiten, um Korrekturen im Steuerbescheid vorzunehmen, Steuernachzahlungen zu leisten usw. – auch wenn Sie nicht zusammenwohnen und auch wenn ein Elternteil von der digitalen Selbstbedienung befreit ist.
Vorsicht vor Betrugsversuchen
Helfen Sie Ihrem Kind, sich vor gefälschten E-Mails und SMS zu schützen, damit es nicht Opfer von Betrügereien wird.
So öffnen Sie den Steuerbescheid Ihres Kindes im Selbsteingabesystem TastSelv:
- Selbsteingabesystem für Bürger TastSelv Borger aufrufen
- Log på med autorisation (Einloggen mit Autorisation) wählen
- Mit MitID anmelden
- CPR-Nummer des Kindes eingeben, für das Sie Zugang wünschen, und auf Vis liste (Liste anzeigen) klicken. Oder direkt auf Vis liste klicken.
- CPR-Nummer des Kindes im Dropdown-Menü auswählen. Dann auf Fortsæt (Weiter) klicken
- Der Name des Kindes wird ganz oben auf der Seite angezeigt.
- Auf Se årsopgørelsen (Steuerbescheid anzeigen) klicken.
In der Regel haben Eltern mit einer Berechtigung Zugang zum Selbsteingabesystem TastSelv des Kindes, bis das Kind 18 Jahre alt wird.
Wenn Ihr Kind zwischen 0 und 14 Jahre alt ist und einen Steuerbescheid bekommt, werden Sie als Eltern vom Steueramt per digitaler Post dazu aufgefordert, sich anzumelden und den Steuerbescheid des Kindes zu überprüfen. In der obigen Schritt-für-Schritt-Anleitung sehen Sie, wie Sie Zugang erhalten.
Wenn Sie von der digitalen Post befreit sind, senden wir den Steuerbescheid an die Adresse des Kindes.
Wenn Ihr Kind zwischen 15 und 18 Jahre alt ist, werden sowohl Ihr Kind als auch Sie per digitaler Post über den Steuerbescheid benachrichtigt.
Als Eltern können Sie den Steuerbescheid Ihres Kindes im TastSelv-System einsehen und berichtigen. In der obigen Schritt-für-Schritt-Anleitung sehen Sie, wie Sie Zugang erhalten.
Ab einem Alter von 15 Jahren kann das Kind den Steuerbescheid im TastSelv-System einsehen. Das Kind muss zunächst eine MitID erstellen, um sich im TastSelv-System anmelden zu können.
Wenn Sie von der digitalen Post oder von der digitalen Selbstbedienung befreit sind, schicken wir den Steuerbescheid des Kindes per Post an die Adresse des Kindes.
Kinder und Jugendliche müssen ein NemKonto besitzen, wenn sie Zahlungen von öffentlichen Behörden erhalten – zum Beispiel, wenn sie vom Steueramt zu viel gezahlte Steuern zurück erhalten.
Sorgen Sie deshalb dafür, dass das Bankkonto Ihres Kindes noch vor dem Monat April als NemKonto eingerichtet wird:
- Wenn das Kind unter 15 Jahre alt ist, setzen Sie sich mit der Bank des Kindes in Verbindung und vereinbaren Sie, welches Bankkonto das NemKonto des Kindes sein soll.
- Wenn das Kind 15 Jahre oder älter ist, können Sie die digitale Selbstbedienung nutzen, um ein NemKonto einzurichten: Nemkonto.dk.
Wenn aus dem Steuerbescheid hervorgeht, dass das Kind für ein ganzes Jahr zu viel Steuern gezahlt hat, zahlen wir die zu viel gezahlten Steuern im April des Folgejahres auf das NemKonto des Kindes zurück.
Wenn aus dem Steuerbescheid hervorgeht, dass das Kind oder die/der Jugendliche im vergangenen Jahr zu wenig Steuern gezahlt hat, muss das Kind oder die/der Jugendliche – genau wie Erwachsene – eine Steuernachzahlung leisten.
Als Eltern müssen Sie Ihrem Kind helfen, eventuell schuldige Steuern nachzuzahlen.
Gehen Sie auf den Menüpunkt Betaling (Zahlung), wenn Sie im Selbsteingabesystem TastSelv für den Steuerbescheid des Kindes angemeldet sind (verwenden Sie Log på med autorisation auf der Anmelde-Seite für TastSelv). Achten Sie darauf, dass Sie vor Ablauf der Frist zahlen, um Strafzinsen zu sparen und prozentuale Zuschläge zu vermeiden.