Freibetrag für Handwerkerarbeiten
Bestimmte Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten, die im Eigenheim oder in der Sommer- bzw. Freizeitimmobilie ausgeführten werden, konnten bisher von der Steuer abgesetzt werden (servicefradrag und håndværkerfradrag).
Der Freibetrag für Handwerkerarbeiten (håndværkerfradrag) wurde pr. 1. April 2022 abgeschafft. Für 2022 können Sie daher nur Ausgaben für Handwerkerarbeiten absetzen, die spätestens am 31. März 2022 ausgeführt und für die spätestens am 31. Mai 2022 bezahlt wurde.
Melden Sie den Freibetrag für Handwerkerarbeiten (håndværkerfradrag) im TastSelv-System:
- Für 2022: Wählen Sie Ret årsopgørelsen (Steuerbescheid berichtigen) und klicken Sie auf den Taschenrechner neben Håndværkerfradrag, Rubrik 460
- Für 2021: Wählen Sie Ret årsopgørelsen (Steuerbescheid berichtigen) und klicken Sie auf den Taschenrechner neben Håndværkerfradrag, Rubrik 460
Der Freibetrag für Handwerkerarbeiten für 2023 beträgt 0 DKK (12.900 DKK pr. Person für 2022, jedoch nur vom 1. Januar bis zum 1. April).
Der steuerliche Wert liegt bei ca. 26 %. Wenn Sie also 3.000 DKK für Handwerkerarbeiten gezahlt haben, liegt die Steuerersparnis bei ca. 780 DKK.
Beachten Sie bitte, dass Sie nur Ausgaben für Arbeitskosten absetzen können, nicht Ausgaben für Materialien.
Isolierung von Dächern, z.B.:
- Carport, Garage und Wintergarten (wenn das Dach mit dem Rest des Hauses zusammenhängt)
Der Neu- bzw. Umbau der Konstruktion kann nicht abgesetzt werden. Das Austauschen eines Daches ist also nicht Teil der Freibetragsregelung, selbst wenn dies zusammen mit einer nachträglichen Isolierung durchgeführt wird.
Reparatur und Verbesserung von Schornsteinen, z.B.:
- Einsetzen von Dämmisolierung
- Einsetzen von Filtern
- Montage von Rauchsaugern
- Änderung der Schornsteinhöhe
Auswechseln von Fenstern und verglasten Terrassentüren, z.B.:
- Neue Scheiben und Fenster
- Neue Terrassentüren und Balkontüren, die hauptsächlich aus Glas bestehen
- Vorsatzfenster
- Auswechseln von Fenstern und Türen im Wintergarten
Nicht absetzbar sind:
- Fensteröffnungen, die in eine Türöffnung umgebaut werden, und umgekehrt
- Neue Fenster- oder Türöffnungen
- Reparatur von Fensterrahmen etc.
Auswechseln von Außentüren, Terrassentüren etc., z.B.:
- Neue Türen (für Schlösser gilt der Freibetrag nur beim Auswechseln der kompletten Außentür oder Terrassentür)
Isolierung von Außenwänden, z.B.:
- Isolierung
- Hohlraumdämmung
Der Freibetrag gilt nicht für den Neu- bzw. Umbau der Konstruktion (ausgenommen das Schließen von Löchern für das Einbringen von Isolierungsmaterial).
Bodenisolierung, z.B.:
- Isolierung von Bodenplatte und Kriechkeller
Der Freibetrag gilt nicht für den Neu- bzw. Umbau der Konstruktion. Sie haben damit keinen Anspruch auf den Freibetrag, wenn Sie einen neuen Fußboden verlegen, selbst wenn dies im Zuge einer nachträglichen Isolierung vorgenommen wird.
Installation oder Austausch von Heizungen, z.B.:
- Heizthermostatventilen
- Witterungsbestimmten Systemreglern
- Zeitreglern
- Austausch von Heizkörpern (jedoch nicht Elektroheizkörper)
Der Freibetrag gilt nicht für die Installation von Fußbodenheizung und die Rohrverlegung für Fußbodenheizung.
Arbeiten an Solarzellen, Solarkollektoren und Windmühlen für den Hausgebrauch:
- Installation, Reparatur oder Austausch von Solarkollektoren
- Installation, Reparatur oder Austausch von Solarzellen - jedoch nicht, wenn die Regeln für gewerblichen Betrieb angewendet werden
- Installation, Reparatur oder Austausch von Windmühlen für den Hausgebrauch - jedoch nicht, wenn die Regeln für gewerblichen Betrieb angewendet werden
Der Freibetrag gilt nicht für Arbeiten an Solaranlagen und Windmühlen für den Hausgebrauch, wenn Sie ebenfalls öffentliche Fördergelder für diese Anlagen erhalten.
Reparatur oder Austausch von Gasheizkesseln und Heizungsanlagen (ausgenommen Ölheizungen, Biomassenkessel, Holzpelletheizungen und Festbrennstoffkessel), z.B.:
- Solarthermieanlagen: die gesamte Solarthermieanlage, inkl. Warmwasserbehältnis
- Wasserwärmer bei der Installation von Kesseln usw.
- Legen von Anschlüssen
Der Freibetrag gilt nicht für die Reparatur oder den Austausch von Ölheizungen, Biomassenkessel, Holzpelletheizungen und Festbrennstoffkessel.
Austausch oder Reparatur von Fernwärmeeinheiten
Installation von Wärmepumpen, darunter Erdwärmepumpen, z.B.:
-
Wärmepumpen, darunter Luft-Luft-Wärmepumpen mit und ohne Kühlfunktion
-
Erdwärme: die gesamte Erdwärmeanlage, inkl. Erdschlauch
Installation oder Verbesserung der Ventilation, z.B.:
-
Ventilationsanlage mit Wärmegewinnung
Installation oder Verbesserung von bestimmten Ablauf-Installationen und Drainagen, z.B.:
- Arbeiten an der Kloake auf dem eigenen Grundstück
- Auswechseln von Klaokenrohren
- Erneuerung und Einbau von Drainagen
- Austausch von Sammeltanks
- Versickerungsanlagen
- Kleinkläranlagen
- Rückstauklappen
- Regenwasserversickerungsanlagen
Der Freibetrag gilt nicht für Inspektionen der Kloake.
Andere 'grüne' Arbeiten - z.B. Malerarbeiten außen und Abbau von Heizöfen
Malerarbeiten außen (ausgenommen Dach), z.B.:
- Malen von Fensterrahmen (außen)
- Malen von Türen (außen)
- Malen von Außenwänden (außen)
Der Freibetrag gilt nicht für das Malen von Dachüberhängen, Windbrettern und Firstbrettern.
Bitte beachten: Malerarbeiten, die im Inneren eines Gebäudes ausgeführt werden, können nicht abgesetzt werden.
Abbau von Heizöfen:
- Abbau von existierenden Heizöfen und Kaminen (gilt für den eigentlichen Abbau und das Wegschaffen des alten Ofens/Kamins sowie das Zumauern des Schornsteinloches, wo der Ofen/Kamin angeschlossen war)
Der Freibetrag gilt nicht für Malerarbeiten innen, die bei dem Abbau durchgeführt wurden.
Sie haben nur Anspruch auf den Freibetrag, wenn die Feuerstelle von einem autorisierten Schornsteinfeger abgemeldet wird, und wenn Sie keine staatlichen Fördergelder nach der Verschrottungsregelung (Skrotningsordning) erhalten haben.
Radonsicherung, z.B.:
- Radonabsaugung
Anschluss ans Breitbandnetz:
- Eingraben und Anschließen von Leitungen auf dem eigenen Grundstück
- Aufstellen von Empfangsgeräten für mobiles und festes Breitband an der Außenwand des Hauses bzw. der Wohnung
Bitte beachten: Der Freibetrag gilt nicht, wenn staatliche Fördergelder z.B. vom Breitbandfonds der dänischen Energieagentur (Energistyrelsens bredbåndspulje) bewilligt wurden.
Installation von Alarmanlagen
Bitte beachten: Der Freibetrag gilt nur für Ausgaben für die Installation, und eventuelle Rabatte können nicht geltend gemacht werden. Ausgaben für die eigentliche Alarmanlage können nicht geltend gemacht werden.
Um Ausgaben für Handwerkerarbeiten im Steuerjahr 2022 absetzen zu können, muss die Arbeit spätestens am 31. März 2022 ausgeführt und spätestens am 31. Mai 2022 gezahlt worden sein.
Wenn die Ausführung der Arbeit über die maximale Frist hinausgeht, können Sie nur die Ausgaben für die bis zum 31. März (einschl.) ausgeführten Arbeiten absetzen.
Sie können den Handwerkerbetrieb aber z.B. bitten, die Rechnung aufzuteilen. Aus der Rechnung muss hervorgehen, wie viele Arbeitsstunden vor dem 31. März (einschl.) ausgeführt wurden und wie viele danach.
Beispiel: Die Arbeit geht über die Frist hinaus
Bei Samuel und Karen werden Solarzellen auf dem Dach installiert. Die Arbeiten sind für den Zeitraum 15. März 2022 bis 15. April 2022 geplant.
Können Samuel und Karen die Ausgaben dafür absetzen?
Teilweise. Samuel und Karen können nur die Ausgaben für die Arbeiten absetzen, die bis zum 31. März (einschl.) ausgeführt werden.
Sie können den Handwerkerbetrieb aber darum bitten, die Rechnung aufzuteilen. Aus der Rechnung muss hervorgehen, wie viele Arbeitsstunden vor dem 31. März (einschl.) ausgeführt wurden und wie viele danach.
Arbeiten, die nach Ablauf der Frist ausgeführt werden, können Samuel und Karen nicht absetzen. Die beiden müssen auch daran denken, den ersten Teil der Rechnung spätestens am 31. Mai 2022 zu begleichen.
Wenn Sie die Kosten für die Arbeiten über mehrere Jahre in Raten tilgen, können Sie für 2022 nur die Beträge absetzen, die bis einschl. 31. Mai 2022 gezahlt wurden.
Beispiel: Ratenzahlung
In Kristins Haus wurde 2021 eine Alarmanlage installiert. Die Zahlung dafür tilgt sie in Raten über 5 Jahre (bis 2025).
Kann Kristin die Ausgaben absetzen?
Teilweise. Kristin kann nur die Kosten absetzen, die bis einschl. 31. Mai 2022 anfallen. Der Restbetrag (also die Kosten nach dem 31. Mai 2022) kann nicht abgesetzt werden.
Wenn Sie für eine Arbeit eine Vorauszahlung leisten, muss die Arbeit spätestens am 31. März ausgeführt worden sein, damit Sie die Ausgaben dafür absetzen können.
Beispiel: Vorauszahlung
Valdemar hat im März 2022 eine Wärmepumpe bestellt. Diese kann erst im Juni 2022 installiert werden. Valdemar weiß, dass der Freibetrag für Handwerkerarbeiten abgeschafft wird - deshalb macht er mit der Firma ab, dass er VOR dem 31. Mai für die Installation zahlt, obwohl die Arbeit zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgeführt wurde.
Hat Valdemar Anspruch auf den Freibetrag?
Nein, Valdemar kann die Ausgaben nicht absetzen, da die Arbeiten nicht vor der Abschaffungsfrist (31. März 2022) ausgeführt wurden.
- Der Betrag muss elektronisch bezahlt werden, z.B. über Netbanking oder Kreditkarte. Wenn Sie für die Leistung mit Bargeld bezahlen, haben Sie keinen Anspruch auf den Freibetrag.
- Sie müssen die Arbeit dokumentieren können: mit einer Rechnung (von einem Unternehmen) oder mit einer schriftlichen Erklärung (von einer Privatperson).
Mehr über die allgemeinen Bedingungen für den Freibetrag für Handwerkerarbeiten
Um Ausgaben für Handwerkerarbeiten, die 2021 oder früher ausgeführt wurden, absetzen zu können, müssen Sie für diese Arbeiten spätestens am 28. Februar 2022 gezahlt haben.
Allgemeine Bedingungen
- Der Betrag muss elektronisch bezahlt werden, z.B. über Netbanking oder Kreditkarte. Wenn Sie für die Leistung mit Bargeld bezahlen, haben Sie keinen Anspruch auf den Freibetrag.
- Sie müssen die Arbeit dokumentieren können: mit einer Rechnung (von einem Unternehmen) oder mit einer schriftlichen Erklärung (von einer Privatperson).
Mehr über die allgemeinen Bedingungen für den Freibetrag für Handwerkerarbeiten
Sie können den Freibetrag nicht für alle Arten von Handwerkerarbeiten in Anspruch nehmen.
Die folgenden Arbeiten sind nicht absetzbar (die Liste ist nicht vollständig):
- Installation von intelligenten Heizungs-, Ventilations- und Lichtsystemen
- Sonnenschutz bei Fenstern und Glastüren
- Energieberatung für Energieverbesserungen
- Austausch von festem Belag mit durchlässigem Belag
- Sicherung von Außentüren und Fenstern gegen Überschwemmung
- Installation von Ladesteckern für Elektroautos
- Bestandsaufnahme und Entfernung von Bauteilen, die Asbest, PCB und Blei enthalten
Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .