Wenn Sie Dänemark verlassen
Wenn Sie aus Dänemark wegziehen, sind Ihre Arbeitsstätte und Ihr Wohnsitz ausschlaggebend für Ihre Steuerpflicht.
Kontaktieren Sie bitte das Steueramt (Skattestyrelsen) unter der Telefonnummer +45 72 22 28 92, sobald Sie weggezogen sind und sich beim dänischen Einwohnermeldeamt (Folkeregisteret) abgemeldet haben. Wenn möglich, werden wir Ihre Steuerpflicht umgehend ermitteln und Sie wissen lassen, welche Unterlagen wir von Ihnen im Zusammenhang mit Ihrem Umzug aus Dänemark benötigen.
Wenn Sie aus Dänemark wegziehen, ist es wichtig, dass Sie Ihr NemKonto behalten. Ein NemKonto ist ein normales Bankkonto, auf das wir eine eventuelle Steuererstattung an Sie überweisen.
Wenn Sie kein dänisches NemKonto besitzen, können Sie auch ein Konto in Deutschland (oder in einem anderen Land) als NemKonto einrichten.
Nicht-dänisches Konto als NemKonto registrieren auf nemkonto.dk (englischer Link)
Wenn Sie eine Ganzjahresimmobilie (Haus oder Wohnung) in Dänemark besitzen, sind Sie unbeschränkt steuerpflichtig in Dänemark - ganz gleich, ob Sie Eigentümer oder Mieter der Immobilie sind. Sie müssen in diesem Fall Ihr gesamtes Einkommen in Dänemark melden, unabhängig davon, ob es aus Dänemark oder einem anderen Land stammt. Wenn Sie gleichzeitig der unbeschränkten Steuerpflicht in Ihrem Heimatland unterliegen, sind Sie somit in zwei Ländern unbeschränkt steuerpflichtig. Darum müssen Sie uns mit Unterlagen dokumentieren, dass Sie der unbeschränkten Steuerpflicht in Ihrem Heimatland unterliegen, damit wir entscheiden können, welches Land das Besteuerungsrecht innehat, je nach vorliegendem Doppelbesteuerungsabkommen.
Doppelter Wohnsitz - ansässig im Heimatland
Wenn Sie in Dänemark arbeiten und sich Ihr Wohnsitz sowohl in Ihrem Heimatland als auch in Dänemark befindet, haben Sie doppelten Wohnsitz (dobbeltdomicil). Befinden sich Ihre persönlichen und wirtschaftliche Interessen in Ihrem Heimatland, dann haben Sie doppelten Wohnsitz mit Ansässigkeit in Ihrem Heimatland. Das bedeutet, dass in Dänemark nur Ihr dänisches Gehalt besteuert wird, und dass Sie den Transport zwischen Ihrem Heimatland und Ihrem Arbeitsplatz in Dänemark steuerlich absetzen können.
Doppelter Wohnsitz - ansässig in Dänemark
Wenn Sie in Dänemark arbeiten und sich Ihr Wohnsitz sowohl in Ihrem Heimatland als auch in Dänemark befindet, haben Sie doppelten Wohnsitz (dobbeltdomicil). Befinden sich Ihre persönlichen und wirtschaftliche Interessen in Dänemark, dann haben Sie doppelten Wohnsitz mit Ansässigkeit in Dänemark. Das bedeutet, dass Sie Ihr gesamtes Einkommen in Dänemark melden müssen, und dass Sie den Transport zwischen Ihrem Heimatland und Ihrem Arbeitsplatz in Dänemark nicht steuerlich absetzen können.
Wenn Sie Einkünfte aus Dänemark beziehen, aber hier keine Ganzjahresimmobilie (Haus oder Wohnung) besitzen, unterliegen Sie der beschränkten Steuerpflicht in Dänemark. Sie müssen Ihre dänischen Einkünfte steuerlich melden.
Wenn Sie täglich zwischen Ihrem Wohnsitz (z.B. in Deutschland oder Schweden) zur Arbeit in Dänemark pendeln, werden Sie nicht unbeschränkt steuerpflichtig in Dänemark - egal, wie lange Sie in Dänemark arbeiten. Das bedeutet, dass Sie Ihr Gehalt in Dänemark versteuern müssen, und dass Sie Ausgaben, die Ihr dänisches Gehalt betreffen (z.B. Mitgliederbeiträge für Gewerkschaft und Arbeitslosenversicherung oder Ausgaben für Reisen in Verbindung mit der Arbeit) steuerlich absetzen könnnen und Anspruch auf die Entfernungspauschale (kørselsfradrag) haben.
Wenn Sie weder eine Immobilie noch Einkünfte in Dänemark haben, sind Sie in Dänemark nicht steuerpflichtig. In diesem Fall müssen Sie keine Steuermeldungen machen und auch keine Steuern in Dänemark zahlen.
Wenn Sie aus Dänemark wegziehen, hier aber eine Immobilie behalten (Haus, Ferien-/Sommerhaus oder Wohnung), müssen Sie weiterhin Immobilienwertsteuer (ejendomsværdiskat) zahlen. Wenn Sie Ihre Eigentumsimmobilie bei Wegzug aus Dänemark vermieten, müssen Sie keine Immobilienwertsteuer zahlen. Stattdessen müssen Sie bei Vermietung Ihrer Immobilie den Gewinn aus Ihren Mieteinnahmen versteuern.
Bei der Ermittlung des Gewinns aus Ihren Mieteinnahmen können Sie dieses Formular zur Berechnung von Mieteinnahmen bei Vermietung von Immbilien (04.022 - dänisches Formular) verwenden.
Sie verkaufen Ihre Immobilie oder kündigen Ihre Mietwohnung?
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder Ihre Mietwohnung kündigen, endet Ihre unbeschränkte Steuerpflicht in Dänemark in der Regel. Sind Sie öffentlich angestellt, bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht jedoch in gewissen Fällen bestehen, selbst wenn Sie keine Immobilie mehr in Dänemark besitzen. Rufen Sie uns an unter +45 72 22 28 92 - dann können wir prüfen, ob Ihre unbeschränkte Steuerpflicht ganz endet oder ob Sie beschränkt steuerpflichtig werden.
Sie vermieten Ihre Immobilie?
Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, muss der Mietvertrag von Ihrer Seite aus für mindestens 3 Jahre unkündbar sein, damit die unbeschränkte Steuerpflicht enden kann. In diesem Fall sind Sie auf die Immobilie beschränkt steuerpflichtig.
Sie behalten Ihre Immobilie in Dänemark?
Wenn Sie aus Dänemark wegziehen, hier aber eine Immobilie behalten (Haus, Ferien-/Sommerhaus oder Wohnung), unterliegen Sie in der Regel weiterhin der unbeschränkten Steuerpflicht in Dänemark. Wir empfehlen Ihnen, uns unter +45 72 22 28 92 anzurufen, damit wir Ihre Steuerpflicht klären können.
Sie haben weder Immobilie noch Einkünfte in Dänemark?
Wenn Sie nach Ihrem Wegzug weder eine Immobilie noch Einkünfte in Dänemark haben, und wenn wir entschieden haben, dass Ihre unbeschränkte Steuerpflicht abgelaufen ist, müssen Sie nur bis zum Datum Ihres Wegzugs steuerliche Meldungen vornehmen.
Wenn Sie ein Unternehmen in Dänemark betreiben, nachdem Sie ins Ausland verzogen sind, kann dies Einfluss auf Ihre Steuerpflicht haben.
Sie möchten Ihr Unternehmen in Dänemark beenden?
Wenn Sie ein Unternehmen in Dänemark haben, das nicht länger aktiv ist, müssen Sie das Unternehmen auf virk.dk abmelden.
Sie wissen noch nicht, ob Sie Ihr Unternehmen nach Ihrem Umzug weiterführen?
Wenn Sie noch nicht wissen, ob Ihr Unternehmen nach Wegzug aus Dänemark aktiv bleiben soll, können Sie uns unter +45 72 22 28 27 anrufen. Wir beraten Sie gerne.
Wenn Sie nach Ihrem Wegzug aus Dänemark immer noch eine Immobilie in Dänemark besitzen oder ein Einkommen aus Dänemark beziehen und wir entschieden haben, dass Sie nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig Dänemark sind, gilt für Sie in Dänemark die beschränkte Steuerpflicht.
Beschränkt steuerpflichtig bedeutet, dass Sie nur auf bestimmtes Einkommen aus Dänemark Steuern zahlen müssen. Dazu gehören:
- Mieteinkünfte aus dänischen Immobilien
- Gehalt/Lohn für in Dänemark geleistete Arbeit
- Rente/Pension, Aufsichtsratsvergütungen, staatliche Ausbildungsförderung (SU) und sonstiges A-Einkommen (Einkommen, von dem die Steuer direkt einbehalten wird)
- Aktiendividenden
- Immobilienwertsteuer auf ein Sommerhaus bzw. eine Ferienwohnung in Dänemark
Mehr über Rentenzahlungen aus Dänemark, wenn Sie ins Ausland verziehen
Falls Sie in Dänemark Vermögenswerte (z. B. Wertpapiere, die einen Wert von DKK 100.000 übersteigen) besitzen, fallen in Verbindung mit Ihrem Wegzug aus Dänemark unter Umständen Steuern (sog. fraflytterskat) an. Lesen Sie mehr in unseren juristischen Informationen (dänischer Link) oder rufen Sie uns an unter +45 72 22 28 94, falls Sie Fragen zu dieser Form der Besteuerung haben.
Wenn Sie unbeschränkt in Dänemark steuerpflichtig sind und Ihr Aufenthalt im Ausland mindestens 6 Monate beträgt, müssen Sie unter bestimmten Bedinungen keine dänischen Steuern auf Ihr ausländisches Gehalt zahlen.
Bevor Sie Dänemark verlassen, müssen Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde abmelden. Wenn Sie Zulassungssteuer bezahlt haben, können Sie eine Rückzahlung beantragen.
Mehr über die Ausfuhr von Fahrzeugen aus Dänemark (motorst.dk)
Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .