Steuerkarte für nicht-dänische Arbeitnehmer
Sie benötigen die digitale Steuerkarte, damit Sie den korrekten Steuersatz auf Ihren Lohn/Ihr Gehalt zahlen. Ohne Steuerkarte werden 55 % Ihres Einkommens versteuert.
Ihre Steuerkarte wird direkt an Ihren Arbeitgeber übermittelt. Die Steuern werden vom Arbeitgeber einbehalten und an das Steueramt abgeführt - der Rest Ihres Lohns bzw. Gehalts wird an Sie ausgezahlt.
Haben Sie früher bereits in Dänemark gewohnt oder gearbeitet?
Eine Steuer-Personennummer (CPR-Nummer) wird Ihnen einmalig ausgestellt - d.h. Sie verwenden dieselbe Steuer-Personennummer/CPR-Nummer, auch wenn Sie Dänemark zwischenzeitlich verlassen haben und nun wiederkommen.
Wenn Sie bereits früher in Dänemark gewohnt oder gearbeitet haben, besitzen Sie bereits eine Steuer-Personennummer/CPR-Nummer. Haben Sie diese Nummer verlegt? Kein Problem. Wir finden sie, wenn wir Ihre Steuerkarte erstellen.
Antrag frühestens 1 Monat vor Arbeitsbeginn
Bitte beachten Sie: Wir können Ihre Steuerkarte (und ggf. Steuer-Personenummer) frühestens 1 Monat vor Arbeitsbeginn ausstellen.
Studierende aus dem Ausland
Sind Sie nach Dänemark gekommen, um zu studieren? Mehr erfahren auf In Dänemark studieren.
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