Umsatzsteuer für Unternehmensausgaben absetzen
Ist Ihr Unternehmen umsatzsteuerpflichtig registriert, können Sie in der Regel die gesamte Umsatzsteuer für die Waren oder Dienstleistungen absetzen, die Sie weiterverkaufen oder für den Betrieb Ihres Unternehmens verwenden. Konkret hängt es von der jeweiligen Ware oder Dienstleistung ab und davon, wofür Sie diese verwenden.
Sie können die Umsatzsteuer z. B. für folgende Ausgaben absetzen:
Räumlichkeiten und Inventar
- Miete (wenn auf der Rechnung Umsatzsteuer ausgewiesen ist)
- Heizung, Strom, Gas und Wasser für das Unternehmen
- Kauf sowie Kosten für Reparatur und Instandhaltung von Inventar in Fabrik, Geschäft oder Büro
- Blumen zur Dekoration, z. B. in Restaurants und Friseursalons
- Zeitschriften, Fachzeitschriften, Fachliteratur, Mitarbeiter- und Kundenzeitschriften, einschließlich Journale. Wöchentliche Zeitschriften, die im Rahmen des Kundenservices im Unternehmen ausgelegt werden.
- Büroartikel
Elektronik
- Mobiltelefon, wenn es als Betriebsmittel angesehen werden kann, das mit dem Verkauf von Waren und umsatzsteuerpflichtigen Dienstleistungen des Unternehmens zusammenhängt
- Telefon (Festnetzanschluss)
Arbeitskleidung und Ausrüstung
- Arbeitskleidung und Uniformen, die dem Unternehmen gehören und die vom Personal während der Arbeit getragen werden. Sie können keine Ausgaben für Kleidung absetzen, die Sie auch privat nutzen könnten.
- Sicherheitsausrüstung
- Bildschirmbrillen
Dienstleistungen
- Steuerberater
- Reinigung
Werbung
- Werbeartikel
- Werbedrucksachen
Maschinen, Werkzeuge und Fahrzeuge
- Kauf sowie Kosten für Reparatur und Instandhaltung von Betriebsmitteln, z. B. Maschinen, Werkzeuge, Fischerboote
- Fahrzeuge wie Autos, Motorräder und Lieferwagen – hierfür gelten besondere Regeln.
Mehr erfahren: Umsatzsteuerabzug für Fahrzeuge (dänischer Link)
Verpflegung und Hotel
Für Ausgaben für Hotel und Verpflegung (sog. Repräsentationsumsatzsteuer) gelten besondere Regeln. Mehr erfahren: Umsatzsteuerabzug für Verpflegung und Hotel (dänischer Link)
Energie
Für Energieabgaben wie Strom, Wasser und Gas gelten besondere Regeln.
Mehr erfahren: Umsatzsteuerabzug für Energieausgaben (dänischer Link)
Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .