Umsatzsteuerabschluss
Wenn Ihr Unternehmen für die Umsatzsteuer angemeldet ist, müssen Sie Buch führen über Käufe und Verkäufe von Waren und Leistungen. Aus diesem Abschluss geht hvervor, wieviel Umsatzsteuer Sie für jeden Umsatzsteuerzeitraum melden müssen.
Denken Sie daran: Sie müssen auch Ihren Umsatzsteuerabschluss machen und Ihre Meldung abgeben, wenn Sie keine Waren oder Leistungen in dem jeweiligen Zeitraum verkauft oder gekauft haben (sog. Nullmeldung).
Hier erfahren Sie mehr über die 5 wichtigsten Dinge, auf die Sie beim Umsatzsteuerabschluss achten müssen.
Wenn Sie die Umsatzsteuer melden müssen, benötigen Sie den Gesamtbetrag der Ausgangssteuer (salgsmoms) und den Gesamtbetrag der Vorsteuer (købsmoms) für den Zeitraum, für den Sie die Meldung einreichen.
Die Umsatzsteuerbeträge, die Sie melden müssen, finden Sie im Abschluss Ihres Unternehmens.
Denken Sie daran, dass der Abschluss aktualisiert sein muss, bevor Sie die Beträge für die Ausgangs- und Vorsteuer ablesen. Sie müssen alle Belege berücksichtigen, die auf den Zeitraum der Umsatzsteuer entfallen, den Sie melden möchten. Dies gilt auch dann, wenn der Betrag auf der Rechnung noch nicht bezahlt wurde.
Betreiben Sie Handel mit dem Ausland?
Ihr Umsatzsteuerkonto muss auch folgende Posten enthalten:
- Umsatzsteuer auf Warenkäufe aus dem Ausland
- Umsatzsteuer auf den Erwerb von Leistungen aus dem Ausland mit Umkehr der Steuerschuldnerschaft
- Erwerb von Waren aus anderen EU-Ländern (Rubrik A - Waren)
- Erwerb von Leistungen mit Umkehr der Steuerschuldnerschaft in anderen EU-Ländern (Rubrik A - Dienstleistungen in der Umsatzsteuererklärung)
- Verkauf von Waren in andere EU-Länder (die beiden Rubriken B - Waren in der Umsatzsteuererklärung)
- Verkauf von Leistungen mit Umkehr der Steuerschuldnerschaft in andere EU-Länder (Rubrik B - Dienstleistungen in der Umsatzsteuererklärung)
- Export in Länder außerhalb der EU usw. (Rubrik C in der Umsatzsteuererklärung).
Wenn Sie Ihre Belege anhand eines Buchführungsprogramms notieren, wird die Umsatzsteuer automatisch verbucht.
Sie müssen selber dafür sorgen, die Umsatzsteuer der Kreditkäufe und Kreditverkäufe im Umsatzsteuerzeitraum zu ermitteln, wenn das Buchführungsprogramm dies nicht automatisch erledigt.
Falls das Programm einen Schuldner- und Gläubigerabschluss enthält, wird die Umsatzsteuer ihrer Zielkäufe und -verkäufe automatisch verbucht.
Wenn Sie ein Buchführungsprogramm verwenden, das vom dänischen Gewerbeamt (Erhvervsstyrelsen) anerkannt ist, können Sie Ihre Umsatzsteuer direkt im Selbsteingabesystem TastSelv Erhverv melden.
Die korrekte und rechtzeitige Umsatzsteuermeldung liegt weiterhin in der Verantwortung Ihres Unternehmens.
Auf Abgabe der Umsatzsteuermeldung erfahren Sie mehr über die Umsatzsteuermeldung mit einem Buchführungsprogramm.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Ausgaben und Einnahmen periodengerecht verbuchen (korrekte Rechnungsabgrenzung).
Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, die Umsatzsteuer für jede Periode (d. h. Monat, Quartal oder Halbjahr) zu ermitteln und einzureichen. Hierbei ist die Umsatzsteuer für alle in der fraglichen Periode eingegangenen und ausgestellten Rechnungen und Ausgabenbelege zu berücksichtigen. Dies gilt auch für Rechnungen, die noch nicht bezahlt sind. Entscheidend für die Buchführung ist in jedem Fall das Rechnungsdatum.
Was sind die Folgen einer falschen Rechnungsabgrenzung?
Eine falsche Rechnungsabgrenzung kann verschiedene negative Folgen haben. Beispielsweise kann Ihr Unternehmensabschluss ungewöhnlich bzw. verkehrt aussehen, was dazu führen kann, dass wir eine Steuerprüfung anordnen.
Was muss ich tun, wenn ich Fehler bei der Rechnungsabgrenzung gemacht habe?
Wenn Sie feststellen, dass Sie Ihre Umsatzsteuer für einen falschen Zeitraum verbucht haben, müssen Sie dies in Ihrer Umsatzsteuermeldung berichtigen. So berichtigen Sie Ihre Umsatzsteuermeldung.
Alle Posten im Unternehmensabschluss müssen durch Belege dokumentiert werden. Wenn ein Beleg die Anforderungen nicht erfüllt, können Sie Ihr Recht auf Absetzung der Umsatzsteuer dieses Belegs verlieren.
Mehr darüber, was eine Rechnung enthalten muss, erfahren Sie auf Start-up für Unternehmen (dänischer Link) oder auf Start-up für Gesellschaften (dänischer Link).
Sie müssen Ihre Buchführungsunterlagen 5 Jahre lang aufbewahren, auch falls Sie das Unternehmen schließen. Buchführungsunterlagen in Zusammenhang mit Anschaffung und Umbau von Gebäuden sind 10 Jahre lang aufzubewahren.
Buchführungsunterlagen sind schriftlich Unterlagen, die sich auf den Betrieb des Unternehmens beziehen, z. B.:
- Rechnungen
- Lieferscheine
- Verträge
- Bestellscheine
- Terminbücher
- Jahresabschlüsse