Wenn Sie in Dänemark arbeiten und im Ausland wohnen
Wenn Sie in Dänemark arbeiten und in einem anderen Land (z.B. Deutschland) wohnen, sind Sie in Dänemark beschränkt steuerpflichtig. Wenn Sie täglich von Ihrem Wohnort, der sich außerhalb Dänemarks befindet, nach Dänemark zu Ihrem Arbeitsplatz pendeln, werden Sie in keinem Fall unbeschränkt in Dänemark steuerpflicht, ganz gleich, für wie lange Sie pendeln.
Das bedeutet, dass Sie Ihr Einkommen in Dänemark versteuern müssen, und dass Sie hier im Gegenzug auch verschiedene Freibeträge geltend machen können, die Ihr dänisches Einkommen betreffen, z.B.
- Entfernungspauschale
- Freibetrag für Reisekosten
- Freibetrag für Gewerkschaftsbeiträge
- Arbeitslosenversicherung (A-Kasse) usw.
Wenn Sie in Deutschland oder einem anderen Land wohnen und in Dänemark arbeiten, müssen Sie ein NemKonto haben. Ein NemKonto ist ein normales Bankkonto, auf das Zahlungen der öffentlichen Hand an Sie eingehen.
Wir zahlen eine eventuelle Steuererstattung auf Ihr NemKonto aus.
Wenn Sie kein dänisches NemKonto besitzen, können Sie auch ein Konto in Deutschland (oder in einem anderen Land) als NemKonto registrieren.
Nicht-dänisches Konto als NemKonto registrieren auf nemkonto.dk (englischer Link)
Wenn Sie nicht in Dänemark wohnen, aber Einkünfte aus Dänemark beziehen (z.B. Lohn/Gehalt, Rentenzahlungen oder andere öffentliche Leistungen), müssen Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer (sog. TIN – Tax Identification Number) an die auszahlende Stelle übermitteln.
Die auszahlende Stelle muss Ihre TIN an das dänische Steueramt melden. Das dänische Steueramt ist dazu verpflichtet, Ihrem Wohnsitzland die aus Dänemark bezogenen Einkünfte zu melden.
Sie müssen der auszahlenden Stelle folgende Angaben übermitteln:
- Ihre Adresse
- Ihr Wohnsitzland
- Ihre dänische CPR-Nummer. Wenn Sie keine CPR-Nummer haben, müssen Sie Ihr Geburtsdatum angeben.
- Ihre Steuer-Identifikationsnummer/TIN (ab 1. Januar 2024)
Die TIN ist Ihre persönliche Steuer-Identifikationsnummer, die von Ihrem Wohnsitzland ausgestellt wird.
Die TIN wird in den Steuerbehörden der jeweiligen Länder zur Identifizierung von Beziehern von Einkünften verwendet – z.B. bei der Einschätzung Ihrer Steuerpflicht.
Hier können Sie mehr über TINs erfahren
Jedes Land hat seine eigenen Bestimmungen zum TIN-Format.
Wenn Sie in einem EU-Land wohnen, können Sie Informationen über die TIN in Ihrem Wohnsitzland auf der Homepage der EU-Kommission finden (europa.eu).
Wenn Sie außerhalb der EU wohnen, z.B. in den USA, können Sie weitere Informationen auf der Homepage der OECD finden (OECD.org).
Häufig gestellte Fragen zur TIN
Dies kann daran liegen, dass Ihrem Arbeitgeber keine Adresse in Dänemark vorliegt, an der Sie gemeldet sind.
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitsentgelt an das Steueramt meldet, müssen u.a. Name, Adresse, Land, Geburtsdatum, evt. CPR-Nummer und nun auch TIN angegeben werden.
Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, da das Steueramt die Angaben an Ihr Wohnsitzland übermitteln muss.
Die TIN (Tax Identification Number) ist Ihre persönliche Steuer-Identifikationsnummer in Ihrem Wohnsitzland.
Wenn Sie in einem EU-Land wohnen, können Sie Informationen über die TIN in Ihrem Wohnsitzland auf der Homepage der EU-Kommission finden (europa.eu).
Sie informieren Ihren Arbeitgeber darüber, dass Sie sich an die Behörden in Ihrem Wohnsitzland gewandt haben und noch keine Antwort erhalten haben.
Geben Sie Ihrem Arbeitgeber alle anderen notwendigen Angaben: Namen, Adresse, Land, Geburtstdatum und evt. Ihre dänische CPR-Nummer. Übermitteln Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre persönliche TIN, sobald Sie diese erhalten haben.
Um Ihr in Dänemark erworbenes Einkommen zu versteuern, müssen Sie sich beim Steueramt (Skattestyrelsen) anmelden und eine Steuerkarte beantragen.
Wenn Sie vorher noch nie in Dänemark gemeldet waren, benötigen Sie außerdem eine persönliche Steuer-Personennummer.
Eine Steuerkarte können Sie auf 2 Wegen beantragen. Es besteht die Möglichkeit über unser Selbsteingabesystem skat.dk/tastselv, wenn Sie die folgenden 3 Bedinungen erfüllen:
- Sie wohnen bereits in Dänemark und besitzen die gelbe Krankenversicherungskarte mit CPR-Nummer.
- Sie sind mit Ihrer dänischen Adresse gemeldet, bevor Sie mit Ihrer Arbeit beginnen.
- Sie besitzen eine MitID oder einen TastSelv-Code.
Sie können den Antrag auf über unser Online-Formular stellen.
Mehr über die erforderlichen Unterlagen und den Antrag erfahren Sie auf unserer Seite Steuerkarte für nicht-dänische Arbeitgeber
Sie wonnen in Deutschland und sind im öffentlichen Dienst in Dänemark beschäftigt?
Wenn mindestens 75 % Ihres gesamten Einkommens in Dänemark versteuert wird, können Sie die Steuerregel für Grenzgänger beantragen.
Wenn ein so bedeutender Anteil Ihres Einkommens aus Dänemark stammt, können wir Ihren Anspruch auf Freibeträge auch auf solche Ausgaben ausweiten, die sich nicht auf das in Dänemark versteuerte Einkommen beziehen. Dies können z.B. nicht-dänische Zinsaufwendungen oder Freibeträge Ihres Eherpartners/Ihrer Ehepartnerin sein, wenn er/sie kein Einkommen in Dänemark oder im Ausland hat.
Wenn Sie in Ihrem Steuerbudget (forskudsopgørelse) angeben möchten, dass Sie eine Besteuerung nach den Regeln für Grenzgänger wünschen, sollten Sie das Steueramt kontaktieren. Sie müssen auch weitere Unterlagen einreichen.
Mehr über die Steuerregeln für Grenzgänger
Mehr darüber, wenn Sie in Schweden wohnen: Steuern in der Øresundregion (dänischer Link)
Wenn Sie eine Ganzjahreswohnung in Dänemark zur Verfügung haben oder für mehr als 6 Monate in Dänemark wohnen, ohne in Ihr Heimatland zu reisen, werden Sie - entsprechend den dänischen Bestimmungen - in Dänemark unbeschränkt steuerpflichtig.
Wenn Sie gleichzeitig immer noch unbeschränkt steuerpflichtig in Ihrem Heimatland sind, unterliegen Sie somit in 2 Ländern der unbeschränkten Steuerpflicht. In diesem Fall müssen Sie beim dänischen Steueramt Unterlagen einreichen, die belegen, dass Sie in Ihrem Heimatland unbeschränkt steuerpflichtig sind, damit entschieden werden kann, welchem Land im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens die Besteuerung zufällt.
Danach werden wir Ihre spezifische Situation bewerten, darunter, wo Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Interessen liegen. Das bedeutet, dass das Land, in dem Sie ansässig sind, das Land ist, in dem Sie die engsten wirtschaftlichen und persönlichen Beziehungen haben. In der Regel sind Sie in dem Land, in dem der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen liegt, unbeschränkt steuerpflichtig; umgekehrt sind Sie in dem jeweils anderen Land beschränkt steuerpflichtig.
Wenn nicht entschieden werden kann, in welchem Land Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Interessen primär liegen, wird zugrunde gelegt, in welchem Land Sie sich am meisten aufhalten.
Möchten Sie eine Besteuerung nach den Bestimmungen zum Doppelwohnsitz beantragen?
Dann müssen Sie Unterlagen einreichen, die belegen, dass Sie in Ihrem Heimatland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Diese Unterlagen müssen von der Steuerbehörde in Ihrem Heimatland ausgestellt worden sein.
Sie können die Unterlagen einreichen, indem Sie sich beim Selbsteingabeverfahren TastSelv auf skat.dk/tastselv einloggen und dort Kontakt > Skriv til os>Indsend-indberet til os>Udland>Bekræftelse af skattepligt (Bestätigung der Steuerpflicht) wählen.
Ansässig in Dänemark
Wenn Sie in Dänemark ansässig sind und Sie Bankkonten, Immobilien, Rentenversicherungen oder anderes Vermögen in Ihrem Heimatland haben, müssen Sie uns dies mitteilen. Wenn Sie in Dänemark wohnen, müssen Sie all Ihr Einkommen und alle Freibeträge melden - ganz gleich, ob diese aus dem Ausland oder aus Dänemark stammen.
Mehr über Einkommen/Vermögen oder Immobilien im Ausland (dänischer Link)
Wenn Sie nicht direkt bei einem dänischen Unternehmen angestellt sind, sondern von einem nicht-dänischen Unternehmen entsandt sind, um eine Arbeit bei einem dänischen Unternehmen wahrzunehmen, ist die Rede von Arbeitnehmerüberlassung. Das bedeutet, dass das Unternehmen im Ausland Ihre Arbeitskraft einem Unternehmen in Dänemark zur Verfügung stellt, wobei das dänische Unternehmen bestimmt, was Ihre Aufgaben sind und Ihnen z.B. Werkzeuge zur Verfügung stellt.
Ist dies der Fall, benötigen Sie keine Steuerkarte. Sie zahlen dann 8 % Arbeitsmarktbeitrag (AM-bidrag) und 30 % Einkommenssteuer. Sie können keine Freibeträge oder Abzüge geltend machen, dafür ist Ihr Steuersatz im Vergleich niedrig.
Sie können auch eine Besteuerung nach den allgemeinen dänischen Regeln beantragen. Mehr darüber erfahren Sie in unseren juristischen Informationen (nur auf Dänisch verfügbar): Udlejning af arbejdskraft (arbejdsudleje) - gældende regler.
Es obliegt dem dänischen Unternehmen, sicherzustellen, dass Sie AM-Beitrag und Einkommenssteuer zahlen.
Mehr erfahren Sie auf Entleihung von Arbeitnehmern aus dem Ausland (englischer Link).
Wenn Sie nicht in Dänemark wohnen, aber nach Dänemark pendeln, um hier zu arbeiten, haben Arbeitstage im Homeofficce möglicherweise Auswirkungen auf Ihre steuerliche Situation.
Hier erfahren Sie mehr über Grenzgänger und in der Privatwirtschaft angestellt.
Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .