Erste Schritte
Wenn Sie zum ersten Mal nach Dänemark kommen, um hier zu arbeiten bzw. zu leben, gibt es einige praktische Dinge, die Sie gleich zu Anfang erledigen müssen.
Rufen Sie das Steueramt (Skattestyrelsen) unter der Telefonnummer +45 72 22 27 80 an, sobald Sie sich nach Ihrer Ankunft beim dänischen Einwohnermeldeamt (Folkeregisteret) angemeldet haben. Dann stellen wir Ihre Steuerkarte aus. Dafür benötigen wir Auskünfte von Ihnen darüber, wie viel Sie voraussichtlich verdienen werden, ob Sie darüber hinaus andere Einkünfte haben werden und auf welche Freibeträge Sie voraussichtlich Anspruch haben. Sie können auch den folgenden Link verwenden, um eine dänische Steuerkarte und Steuer-Personennummer zu beantragen.
Wenn Sie zum ersten Mal nach Dänemark kommen, müssen Sie
- je nach geplanter Aufenthaltsdauer eine CPR-Nummer (Personennummer) oder Steuer-Personennummer beantragen. Mehr erfahren auf lifeindenmark.dk
- eine Steuerkarte beantragen, wenn Sie Einkommen beziehen. Mehr erfahren Sie auf unserer Seite Steuerkarte für nicht- dänische Arbeitnehmer
- ein Bankkonto eröffnen, das u.a. für Zahlungen der öffentlichen Hand verwendet wird (das sogenannte NemKonto); unabhängig von der Dauer Ihres Aufenthalts. Mehr erfahren auf nemkonto.dk
- eine MitID beantragen; nur damit können Sie sich bei dänischen Onlinebanken und in Internetseiten von Behörden einloggen. Mehr erfahren auf lifeindenmark.dk
Wenn Sie Ihre MitID erhalten haben, loggen Sie sich bitte in unser Selbsteingabesystem TastSelv ein, um Ihr Steuerbudget (forskudsopgørelse) auszufüllen.
Das Steueramt benötigt diese Angaben um zu ermitteln, welchen Steuersatz Sie zahlen müssen.
Wenn Sie planen, länger als 3 Monate (6 Monate für EU/EWR-Bürger oder Staatsangehörige der Schweiz) in Dänemark zu arbeiten oder zu leben, müssen Sie eine CPR-Nummer beim Einwohnermeldeamt (Folkeregisteret) beantragen. Dieses befindet sich im Bürgerbüro (Borgerservice) Ihrer Stadt bzw. Kommune.
Wenn Sie 3 Monate oder kürzer (6 Monate für EU/EWR-Bürger oder Staatsangehörige der Schweiz) in Dänemark arbeiten, erhalten Sie anstelle der CPR-Nummer eine Steuer-Personennummer. Bitte beachten Sie, dass die Ziffern der CPR-Nummer und der Steuer-Personennummer identisch sind und ein Lben lang gelten. Das bedeutet, dass Ihre CPR-Nummer/Steuernummer bestehen bleibt, wenn Sie aus Dänemark wegziehen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückkommen.
Wenn Sie planen, 3 Monate oder kürzer in Dänemark zu bleiben, benötigen Sie keine Steuernummer, solange Sie kein steuerpflichtiges Einkommen aus Dänemark haben.
Dänische Steuer-Personennummer und Steuerkarte beantragen
Sobald Sie das Formular vollständig ausgefüllt zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (als Anhang oder Anlage) eingereicht haben, erhalten Sie innerhalb von 2 Wochen Ihr Steuerbudget (forskudsopgørelse). Ihre Steuer-Personennummer ist darauf angegeben.
Sie können Ihre Steuer-Personennummer auch bei einem der internationalen Bürgerservicezentren (ICS) in Dänemark beantragen (lifeindenmark.dk).
Bitte bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit:
- Formular Nr. 04.063 - Sie können dies bereits ausgefüllt mitbringen oder vor Ort im ICS ausfüllen
- Arbeitsvertrag (von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber unterschrieben)
- Ausweispapier mit Lichtbild, z. B. Reisepass oder Personalausweis
- Eheurkunde in der Originalsprache (sofern Sie verheiratet sind)
- dänische Arbeitserlaubnis, wenn Sie nicht Bürger aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, der Schweiz oder Liechtenstein sind
Ihre Steuer-Personennummer hat die gleiche Funktion wie die CPR-Nummer und ist somit Ihre dänische Personenkennziffer. Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz nach Dänemark verlegen, wird Ihre Steuer-Personennummer zu Ihrer CPR-Nummer. In diesem Fall müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt (Folkeregisteret) in Ihrem Bürgerservicezentrum melden.
Falls Sie früher schon einmal in Dänemark gearbeitet haben, besitzen Sie bereits eine CPR-Nummer oder eine Steuer-Personennummer.
Wenn Sie länger als 6 Monate in Dänemark bleiben, müssen Sie grundsätzlich Ihr gesamtes Einkommen aus Dänemark und aus dem Ausland in Dänemark versteuern. Hiervon ausgenommen sind Studenten und Touristen.
Alle Einwohner Dänemarks benötigen ein NemKonto. Ein NemKonto ist ein normales Bankkonto, auf das Lohn/Gehalt von dänischen Arbeitgebern und Bezüge von Staat oder Kommune eingezahlt werden. Das Steueramt überweist Ihnen zu viel gezahlte Steuern auf Ihr NemKonto.
Sie können sowohl ein dänisches als auch ein Konto in Deutschland oder in einem anderen Land als NemKonto einrichten.
So richten Sie ein dänisches Konto als NemKonto ein
- Kontaktieren Sie Ihre dänische Bank, um ein dänisches Konto als NemKonto registrieren zu lassen, oder
- Auf nemkonto.dk einloggen und dänisches Konto als NemKonto registrieren (englischer Link)
So richten Sie ein nicht-dänisches Konto als NemKonto ein
Zum Beantragen einer MitID wenden Sie sich bitte an Ihre Bank oder Ihr Bürgerservicezentrum vor Ort. Bitte bringen Sie dazu einen gültigen Ausweis mit Lichtbild, z. B. Ihren Reisepass, mit.
Arbeitnehmer-Checkliste |
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Wenn Sie nach Dänemark kommen, benötigen Sie |
Dazu müssen Sie |
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Bitte denken Sie an folgende Unterlagen:
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oder
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Zugang zu Ihrer digitalen Steuermappe auf skat.dk/deutsch |
Ihre MitID oder ein Passwort für das Selbsteingabesystem (TastSelv-kode) des Steueramts verwenden. Ihr Passwort für das Selbsteingabesystem erhalten Sie auf TastSelv-Code bestellen. |
Wenn Ihre Beschäftigung in Dänemark endet, müssen Sie |
Dazu müssen Sie |
Angaben zu Ihren Freibeträgen machen, damit das Steueramt (Skattestyrelsen) auf dieser Grundlage Ihre Steuerpflicht berechnen kann. Sie sehen das Ergebnis dann in Ihrem Steuerbescheid (årsopgørelse) im März des darauffolgenden Jahres. |
oder
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Dafür sorgen, dass Sie auch weiterhin ein gültiges NemKonto für eventulle Steuererstattungen besitzen |
Ihren Steuerbescheid abwarten, bevor Sie Ihr NemKonto auflösen. Andernfalls können wir Ihnen keine eventuellen Steuererstattungen überweisen. |
dem Steueramt Ihre neue Adresse mitteilen |
über das Selbsteingabesystem TastSelv eine Mitteilung an das Steueramt schicken. |
Arbeitgeber-Checkliste |
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Während der Beschäftigung |
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Bei Beschäftigungsende |
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Fragen |
Bitte wenden Sie sich telefonisch an das Steueramt (Skattestyrelsen) unter |
Weitere Informationen
Wenn Sie planen, nach Dänemark zu ziehen, oder gerade hierhergezogen sind, empfehlen wir Ihnen unseren Leitfaden: Arbeiten in Dänemark, der in den Sprachen Deutsch, Englisch, Polnisch, Litauisch und Rumänisch vorliegt.
Für weitere Informationen besuchen Sie auch lifeindenmark.dk und workindenmark.dk.
Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .