Leitfaden: Arbeiten in Dänemark
Auf dieser Seite können Sie mehr darüber erfahren, wie Sie in Dänemark die korrekten Steuern zahlen und die Ihnen zustehenden Freibeträge erhalten.
Wählen Sie eine der folgenden Situationen:
Wenn Sie nach Dänemark ziehen, benötigen Sie Folgendes:
- eine Steuer-Personennummer bzw. eine CPR-Nummer, wenn Sie für 3 Monate oder länger bleiben (6 Monate, wenn Sie aus der EU, dem EWR oder der Schweiz kommen)
- eine Steuerkarte
- ein sogenanntes NemKonto
- Ihre persönliche MitID
Wenn Sie nach Dänemark kommen, um zu arbeiten, benötigen Sie eine Steuer-Personennummer und eine Steuerkarte. Wir können Ihnen jedoch frühestens 1 Monat vor Arbeitsbeginn in Dänemark Ihre Steuerkarte und eventuelle Steuer-Personennummer ausstellen.
Steuer-Personennummer und Steuerkarte über unseren Online-Antrag beantragen
Fügen Sie bei Ihrem Antrag unbedingt Kopien folgender Dokumente bei:
- Arbeitsvertrag (von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber unterschrieben)
- Ausweispapier mit Lichtbild, z. B. Reisepass oder Personalausweis
- Eheurkunde in der Originalsprache (sofern Sie verheiratet sind)
- dänische Arbeitserlaubnis, wenn Sie nicht Bürger aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, der Schweiz oder Liechtenstein sind
Sie können Ihre Steuer-Personennummer auch bei einem der internationalen Bürgerservicezentren (ICS) in Dänemark beantragen (lifeindenmark.dk).
Falls Sie länger als 3 Monate in Dänemark bleiben (bzw. 6 Monate, wenn Sie aus der EU, dem EWR oder der Schweiz kommen), brauchen Sie eine individuelle Personennummer. In Dänemark besitzt jeder eine solche CPR-Nummer. Sie ist für den Kontakt mit den dänischen Behörden und vielen privaten Akteuren notwendig.
CPR-Nummer beantragen - so geht's:
- Wenden Sie sich an Ihr örtliches Bürgerbüro (borgerservice) oder
- Lassen Sie sich in einem der internationalen Bürgerservicezentren (ICS) in Dänemark in das Personenregister (folkeregistret) eintragen.
Mehr erfahren auf lifeindenmark.dk (englischer Link)
Haben Sie bereits eine Steuer-Personennummer?
Wenn Sie Ihren Aufenthalt in Dänemark verlängern oder hier Ihre permanenten Wohnsitz einrichten, wird Ihre Steuer-Personennummer zu Ihrer CPR-Nummer. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihr örtliches Bürgerbüro (borgerservice).
Wenn Sie schon früher in Dänemark gearbeitet haben, haben Sie bereits eine CPR-Nummer bzw. Steuer-Personennummer. Diese wird pro Person nur ein einziges Mal ausgestellt.
Alle Einwohner Dänemarks benötigen ein NemKonto. Ein NemKonto ist ein normales Bankkonto, auf das Lohn/Gehalt von dänischen Arbeitgebern und Bezüge von Staat oder Kommune eingezahlt werden. Das Steueramt überweist Ihnen zu viel gezahlte Steuern auf Ihr NemKonto.
Sie können sowohl ein dänisches als auch ein Konto in Deutschland oder in einem anderen Land als NemKonto einrichten.
Dänisches Konto als NemKonto einrichten
- Kontaktieren Sie Ihre dänische Bank, um ein dänisches Konto als NemKonto registrieren zu lassen, oder
- dänisches Konto als NemKonto registrieren (nemkonto.dk)
Deutsches Konto als NemKonto einrichten
Die MitID ist Ihre digitale Unterschrift und Ihr Zugang zum digitalen Dänemark. Damit loggen Sie sich z.B. beim dänischen Online-Banking und bei Behörden ein.
So erhalten Sie eine MitID:
- Wenden Sie sich an Ihr örtliches Bürgerbüro (borgerservice). Bringen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis mit. Wir empfehlen Ihnen auch, in Begleitung einer Person zu kommen, die Ihre Identität bestätigen kann.
Wenn Sie nach Dänemark ziehen, um hier zu studieren, können Sie auf In Dänemark studieren mehr über Freibeträge und Steuerpflicht speziell für Studierende erfahren.
Sobald Sie Ihre Arbeit in Dänemark aufnehmen, müssen Sie:
- Freibeträge in Verbindung mit Ihrer Arbeit melden
- Einkünfte aus dem Ausland melden
- Steuerbescheid (årsopgørelse) prüfen
Nutzen Sie unser TastSelv-System für Ihre Steuerangelegenheiten
- Beim Selbsteingabesystem TastSelv einloggen
- Nutzen Sie dazu Ihre MitID oder einen TastSelv-Code, den Sie vom Steueramt (Skattestyrelsen) erhalten. Gehen Sie dazu auf skat.dk/deutsch - Einloggen - TastSelv für Privatpersonen - TastSelv-Code bestellen.
Bitte beachten Sie, dass unser TastSelv-System nur in dänischer Sprache verfügbar ist.
Bei der Berechnung Ihrer Steuer werden zunächst bestimmte Beträge von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Somit verringert sich der Anteil Ihres Einkommens, den Sie versteuern müssen, und Ihnen steht ein höheres Nettoeinkommen zu. Diese sogenannten Freibeträge (fradrag) können Sie in Ihrem Steuerbudget (forskudsopgørelse) bzw. Ihrer Steuerkarte (skattekort) sehen.
Mehr über Freibeträge in Verbindung mit Ihrer Arbeit
Freibetrag für Verpflegung und Unterkunft
Wenn Ihr Arbeitgeber nicht Ihre Verpflegung und Unterkunft bezahlt, sind Sie eventuell in folgenden Situationen zu Freibeträgen berechtigt:
- Ihre Arbeit ist zeitlich begrenzt, z. B. wenn Sie als Erntehelfer arbeiten
- Sie arbeiten an verschiedenen Orten, z. B. auf verschiedenen Baustellen
- Aufgrund der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstelle können Sie nicht zu Hause übernachten.
Tragen Sie die Ausgaben für Verpflegung und Unterkunft in Feld 53 Ihres Steuerbescheids ein.
Mehr über Freibeträge für Verpflegung und Unterkunft
Freibetrag für den Arbeitsweg innerhalb Dänemarks: Entfernungspauschale
Falls die Entfernung von Ihrem Zuhause zur Arbeit und wieder zurück mehr als 24 km (also mehr als 12 km pro Strecke) beträgt, dürfen Sie einen Freibetrag (Entfernungspauschale) geltend machen, egal welches Transportmittel Sie benutzen. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Transport bezahlt, haben Sie kein Recht auf den Freibetrag.
Tragen Sie den Freibeträg in Feld 417 Ihres Steuerbudgets (forskudsopgørelse) und in Feld 51 Ihres Steuerbescheids (årsopgørelse) ein.
Mehr über die Entfernungspauschale
Freibetrag für Transport zwischen Heimatland und Arbeitsplatz in Dänemark
Wenn Sie über eine Landesgrenze hinweg pendeln, hängt es von Ihrer Steuerpflicht ab, ob Sie Anspruch auf einen Freibetrag haben.
Bitte beachten: Sie müssen Reisen in Ihr Heimatland nachweisen können. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Quittungen usw. als Beleg aufheben. Tragen Sie die Entfernungspauschale für Transport zwischen Wohnort und Arbeitsplatz in Feld 51 Ihres Steuerbescheids (årsopgørelse) ein.
Sie haben Anspruch auf diesen Freibetrag, wenn Sie:
1. Beschränkt steuerpflichtig sind
-
- Arbeit in Dänemark
- Wohnung in Dänemark und häufiges Pendeln zwischen Dänemark und Heimatland
- Persönliche und finanzielle interessen im Heimatland
- Ehepartner(in) oder Lebensgefährte/in, wenn vorhanden, wohnt im Heimatland
oder wenn Sie:
2. Doppelten Wohnsitz haben mit Ihrem Heimatland als Wohnsitzland
-
- Arbeit in Dänemark
- Wohnung im Heimatland und in Dänemark
- Persönliche und finanzielle interessen im Heimatland
- Ehepartner(in) oder Lebensgefährte/in, wenn vorhanden, wohnt im Heimatland
Sie haben KEINEN Anspruch auf diesen Freibetrag, wenn Sie:
1. Unbeschränkt steuerpflichtig sind
-
- Arbeit in Dänemark
- Wohnung in Dänemark oder Auftenhalt von länger als 6 Monaten in Dänemark
- Persönliche und finanzielle interessen in Dänemark
- Ehepartner(in) oder Lebensgefährte/in, wenn vorhanden, wohnt in Dänemark
oder wenn Sie:
- Doppelten Wohnsitz haben mit Dänemark als Wohnsitzland
- Arbeit in Dänemark
- Wohnung im Heimatland und in Dänemark
- Persönliche und finanzielle interessen in Dänemark
- Ehepartner(in) oder Lebensgefährte/in, wenn vorhanden, wohnt in Dänemark
Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Dänemark und Ihrem Heimatland kann entscheidend dafür sein, wie viel Steuern Sie zahlen müssen. Deshalb müssen Sie in Ihrem Steuerbescheid (årsopgørelse) angeben, ob Sie im Ausland Einkünfte beziehen oder eine Immobilie besitzen.
Falls Sie Hilfe beim Eintragen Ihres ausländischen Einkommens benötigen, rufen Sie uns an: +45 72 22 27 80.
Überprüfen Sie Ihren Steuerbescheid in unserem Selbsteingabesystem TastSelv. Hier erfahren Sie, ob Sie Geld zurückerstattet bekommen oder Steuern nachzahlen müssen. Sie müssen dafür:
- die Angaben prüfen und
- die Angaben ggf. berichtigen.
Falls Sie Angaben berichtigen müssen, können Sie dies im TastSelv-System unter Ret årsopgørelsen/oplysningsskemaet (Steuerbescheid/Steuererklärung berichtigen) tun.
Ihr Steuerbudget (forskudsopgørelse) ist eine Art Steuerplan für das laufende Jahr. Hier sind Ihr voraussichtliches Einkommen, absetzbare Freibeträge und Pauschalen und der Steuersatz, den Ihr Arbeitgeber einbehält, angegeben. Wenn sich Ihre persönliche oder finanzielle Situation ändern, sollten Sie Ihr Steuerbudget entsprechend ändern.
Der Steuerbescheid ist Ihre persönliche Steuerabrechnung für das vergangene Jahr. Hier sind Ihr erzieltes Einkommen, angerechnete Freibeträge und Pauschalen und Ihre gezahlten Steuern aufgeführt. Er erscheint jeweils im März. Sie können Ihren Steuerbescheid im TastSelv-System einsehen und berichtigen.
Ihre Arbeit und Ihr Wohnsitz sind ausschlaggebend dafür, in welchem Land Sie steuerpflichtig sind. Wenn Ihre Beschäftigung in Dänemark endet, müssen Sie dem dänischen Steueramt deshalb einige Informationen zur Ermittlung Ihrer Steuerpflicht geben.
Unbeschränkte Steuerpflicht
Formular 04.003 ausfüllen
Beschränkte Steuerpflicht
Für zusätzliche Angaben in Ihrem Steuerbescheid, wie z. B. die Meldung einer Entferungspauschale, müssen Sie das Formular 04.069 ausfüllen. Haben Sie keine zusätzlichen Angaben, müssen Sie nichts weiter unternehmen.
Grenzpendler
Formular 04.031 ausfüllen
Wenn Sie Dänemark verlassen, müssen Sie dem dänischen Steueramt Ihre neue Adresse mitteilen.
- Senden Sie uns Ihre neue Adresse per Mail über das Selbsteingabesystem TastSelv oder verwenden Sie unser Kontaktformular, und
- Rufen Sie uns an unter der Tel.-Nr. +45 72 22 27 80, damit wir Sie korrekt abmelden können.
Wenn Sie sich in das dänische Personenregister (Folkeregistret) haben eintragen lassen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie aus Dänemark wegziehen.
Dazu wenden Sie sich an Ihr örtliches Bürgerbüro (Borgerservice).
Wenn Sie aus Dänemark wegziehen, ist es wichtig, dass Sie Ihr NemKonto behalten. Ein NemKonto ist ein normales Bankkonto, auf das wir eine eventuelle Steuererstattung an Sie überweisen.
Wenn Sie kein dänisches NemKonto besitzen, können Sie auch ein Konto in Deutschland (oder in einem anderen Land) als NemKonto einrichten.
Nicht-dänisches Konto als NemKonto registrieren (nemkonto.dk)