Umzug nach Dänemark
Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Dänemark verlegen, werden Sie hier unbeschränkt steuerpflichtig. Sie werden somit nach dem Welteinkommensprinzip besteuert. Das bedeutet, dass Sie Folgendes steuerlich melden müssen:
- Guthaben auf Konten bei nicht-dänischen Geldinstituten
- nicht-dänische Wertpapiere
- Altersvorsorge / Lebensversicherung außerhalb Dänemarks
- Immobilien inkl. Mieteinnahmen außerhalb Dänemarks
- Einkünfte, die nicht aus Dänemark stammen
Rufen Sie das Steueramt unter der Telefonnummer +45 72 22 27 80 an, sobald Sie sich nach Ihrer Ankunft beim dänischen Einwohnermeldeamt (Folkeregisteret) angemeldet haben. Dann erstellen wir eine Steuerkarte für Sie. Dafür benötigen wir Auskünfte von Ihnen darüber, wie viel Sie voraussichtlich verdienen werden, ob Sie darüber hinaus andere Einkünfte haben und auf welche Freibeträge Sie voraussichtlich Anspruch haben.
Wenn Sie ein Konto bei einem nicht-dänischen Geldinstitut haben, müssen Sie jedes Jahr Zinserträge und Kontoguthaben per 31. Dezember auf Ihrem Steuerbescheid (årsopgørelse) eintragen.
Bitte beachten: Wenn Sie das erste Mal steuerlich relevante Informationen von außerhalb Dänemarks im Steuerbescheid eintragen müssen, fehlen die relevanten Felder in Ihrem Steuerbescheid möglicherweise. Wenn dies der Fall ist, müssen Sie uns kontakieren, damit wir sie hinzufügen können.
Auf dem Steuerbudget (forskudsopørgelse) können Zinserträge in Feld 26 angegeben werden. Hier müssen Sie keine Angaben zu Ihren Guthaben per 31. Dezember machen, da es sich beim Steuerbudget um ein vorläufiges Budget für das Einkommensjahr handelt.
Befolgen Sie diese Schritte, wenn Sie Ihr Steuerbudget ändern möchten und nicht-dänische Zinserträge hinzufügen wollen:
- Bei TastSelv einloggen
- Forskudsopgørelsen (Steuerbudget) wählen
- Udland (Ausland) unter Andre felter wählen
- Zu Kapitalindkomst, Udenlandsk gehen
- Udenlandsk nettokapitalindkomst (Feld 26) wählen
- Auf Beregn (Berechnen) und Godkend (Bestätigen) klicken, bis Sie eine Quittung für Ihre Berichtigung erhalten.
In bestimmten Fällen kann das Land, aus dem die Zinserträge stammen, zur Besteuerung der Zinserträge berechtigt sein. Dies kommt auf ein eventuelles Doppbelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Land an.
Wenn das andere Land zur Besteuerung berechtigt ist, müssen die Zinserträge stattdessen in Feld 298 eingetragen werden, und eine eventuell im anderen Land gezahlte, ermäßigungsberechtigte Steuer in Feld 588 - jedoch höchstens der Betrag, den das andere Land gemäß Doppelbesteuerungsabkommen besteuern darf. Wenn keine Steuern in dem anderen Land gezahlt wurden, müssen Sie 0 Kronen in Feld 588 eintragen.
- Bei TastSelv einloggen
- Auf Ret årsopgørelsen/oplysningsskemaet (Steuerbescheid/Steuererklärung berichtigen) klicken.
- Wenn Sie keinen Zugriff auf die Felder über nicht-dänische Steuerverhältnisse haben, müssen Sie die Frage Har du udenlandsk indkomst fx løn for arbejde i udlandet for en dansk eller udenlandsk arbejdsgiver, pension, ejendom, formue, gæld mv. fra udlandet? (Haben Sie ausländische Einkünfte, z. B. Gehalt für Arbeit im Ausland für einen dänischen oder ausländischen Arbeitgeber, Rente, Grundbesitz, Vermögen, Schulden usw. aus dem Ausland?) unten auf der Seite im Abschnitt Udenlandsk indkomst mit Ja beantworten.
Wenn Sie Zugriff auf die Felder haben, gehen Sie weiter zu Punkt 6. - Auf Næste klicken und dann auf Fortsæt.
- Sie können jetzt Ihre nicht-dänischen Angaben eintragen.
- Im Abschnitt Udenlandsk indkomst (nicht-dänische Einkünfte): Klicken Sie auf den Taschenrechner neben Renter og formue fra udlandet (Zinsen und Vermögen von außerhalb Dänemarks).
- Das Land im Dropdown-Menü wählen.
- Auf Næste klicken.
- In Rubrik 431 Zinserträge des Jahres eintragen.
- In Rubrik 492 Ihr Kontoguthaben per 31. Dezember eintragen.
- Auf Gem klicken.
- Auf Overfør beløb (Betrag übernehmen) klicken.
- Auf Næste klicken, bis Sie Godkend erreichen.
- Vorgang mit Godkend (Bestätigen) beenden.
Wenn Sie Geldanlagen außerhalb Dänemarks haben, müssen Sie bei Umzug nach Dänemark spätestens am 1. Juli im Jahr nach Eintritt Ihrer unbeschränkten Steuerpflicht in Dänemark Ihre Aktien, Anleihen, Investmentzertifikate und andere Wertpapiere steuerlich melden.
Sie verlieren die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von eventuellen Verlusten, wenn Sie dem Steueramt Ihre Investitionen nicht rechtzeitig gemeldet haben.
Senden Sie uns die folgenden Informationen:
- Aktie (Name und ISIN-Nummer)
- Anzahl
- Kurs am Tag des Zuzugs.
Senden Sie die Informationen, indem Sie sich ins TastSelv-System auf skat.dk einloggen und hier Kontakt wählen, dann Skriv til os (Schreiben Sie uns) -> Indkomst og fradrag (Einkommen und Freibeträge) -> Indkomst og fradrag 2024 (Forskudsopgørelsen) (Einkommen und Freibeträge 2024 (Steuerbudget) -> Aktier, værdipapirer, bitcoins og kryptovaluta (Aktien, Wertpapiere, Bitcoins und Kryptowährung).
Bitte beachten: Wenn Sie in Ihrem nicht-dänischen Depot neue Wertpapiere erwerben, müssen Sie jedes Jahr eine steuerliche Meldung vornehmen.
Wenn Sie Fragen zur Berechnung von Gewinnen oder Verlusten haben, stehen wir Ihnen unter der Nummer +45 72 22 28 94 zur Verfügung.
Jedes Jahr Mitte März müssen Sie Gewinne und Dividenden in Ihrem Steuerbescheid angeben:
- Bei TastSelv einloggen
- Auf Ret årsopgørelsen/oplysningsskemaet (Steuerbescheid/Steuererklärung berichtigen) klicken.
- Wenn Sie keinen Zugriff auf die Felder über nicht-dänische Steuerverhältnisse haben, müssen Sie die Frage Har du udenlandsk indkomst fx løn for arbejde i udlandet for en dansk eller udenlandsk arbejdsgiver, pension, ejendom, formue, gæld mv. fra udlandet? (Haben Sie ausländische Einkünfte, z. B. Gehalt für Arbeit im Ausland für einen dänischen oder ausländischen Arbeitgeber, Rente, Grundbesitz, Vermögen, Schulden usw. aus dem Ausland?) unten auf der Seite im Abschnitt Udenlandsk indkomst mit Ja beantworten.
Wenn Sie Zugriff auf die Felder haben, gehen Sie weiter zu Punkt 6. - Auf Næste klicken und dann auf Fortsæt.
- Sie können jetzt Ihre nicht-dänischen Angaben eintragen.
- Im Abschnitt Udenlandsk indkomst (nicht-dänische Einkünfte): Klicken Sie auf den Taschenrechner neben Renter og formue fra udlandet (Zinsen und Vermögen von außerhalb Dänemarks).
- Das Land im Dropdown-Menü wählen.
- Auf Næste klicken.
- Gewinne oder Verluste aus Aktien, die auf einem geregelten Markt gehandelt werden, in Rubrik 454 eintragen. Gewinne oder Verluste aus Aktien, die nicht auf einem geregelten Markt gehandelt werden, in Rubrik 451 eintragen.
- Dividenden aus Aktien, die auf einem geregelten Markt gehandelt werden, in Rubrik 452 eintragen. Dividenden aus Aktien, die nicht auf einem geregelten Markt gehandelt werden, in Rubrik 450 eintragen.
- Gewinne oder Verluste aus ausländischen Investmentfonds in Rubrik 422 eintragen. Wenn der Investmentfonds auf dieser Liste (unter 'Liste over aktiebaserede inversteringsselskaber') aufgeführt ist, nutzen Sie stattdessen Rubrik 375.
- Gezahlte ausländische Dividendensteuer in Rubrik 496 an (maximal den Betrag, der laut Doppelbesteuerungsabkommen zulässig ist).
- Kurswert in Rubrik 490 angeben.
- Auf Gem (Speichern) klicken.
- Auf Overfør beløb (Betrag übernehmen) klicken.
- Zum Beenden des Vorgangs auf Godkend (Bestätigen) klicken.
Wenn Sie eine Rentenversicherung außerhalb Dänemarks abgeschlossen haben, müssen Sie ein Formular einreichen. Dies gilt, wenn Sie eine oder mehrere der folgenden Altersversicherungen haben (private oder öffentliche Versicherungen):
- Rentenversicherung
- Lebensversicherung
- Kranken- und Unfallversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft
Reichen Sie das Formular 49.020 - Erklæring L ein.
Eine entsprechende Anleitung finden Sie auf dem Formular.
Senden Sie uns das ausgefüllte Formular digital, indem Sie sich ins TastSelv-System auf skat.dk einloggen und hier Kontakt wählen und dann Skriv til os (Schreiben Sie uns) -> Indsend/indberet til os (fx blanket/bilag) (Einsenden/melden (z.B. Formular/Anlage) -> Udland -> Pensionsforsikring i udlandet (blanket 49.020) (Rentenversicherung außerhalb Dänemarks, Formular 49.020).
Falls Sie weitere Schritte unternehmen müssen, senden wir Ihnen im Anschluss eine Nachricht.
Die Frist für das Einsenden des Formulars 49.020 ist spätestens ein Jahr nach Eintreffen der unbeschränkten Steuerpflicht in Dänemark, jedoch vor Ablauf der steuerlichen Meldefrist für das Einkommensjahr, in dem die Steuerpflicht eintrifft. Das bedeutet: Wenn Sie im Zeitraum Januar bis Juni unbeschränkt in Dänemark steuerpflichtig werden, beträgt die Frist ein Jahr. Wenn die Steuerpflicht im Zeitraum Juli bis Dezember entsteht, ist die Frist der 1. Juli des Folgejahres.
Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie außerhalb Dänemarks sind, müssen Sie jedes Jahr den tatsächlichen Wert der Immobilie und eventuell im Ausland gezahlte Immobilienwertsteuer im Steuerbescheid eintragen.
Mehr über Immobilienwertbesteuerung von nicht-dänischen Immobilien (dän. und engl. Link)
Wenn Sie Ihre nicht-dänische Immobilie vermieten, müssen Sie jedes Jahr die Mieteinnahmen in Ihrem Steuerbescheid angeben.
Vermietung von Sommerhaus/Freizeitimmobilie
Sie müssen einen Teil Ihrer Einnahmen aus der Vermietung einer Freizeitimmobilie versteuern. Sie können zwischen einem festen Grundfreibetrag (bundfradrag) und einem berechneten steuerlichen Abzug (regnskabsmæssigt fradrag) wählen.
Die Mieteinnahmen werden nach denselben Regeln berechnet wie bei der Vermietung dänischer Immobilien. Tragen Sie Ihre Mieteinnahmen, die von außerhalb Dänemarks stammen, im Modul Udenlandsk ejendom (nicht-dänische Immobilien) des Steuerbescheids. Tragen Sie die Einnahmen aus Vermietung in Rubrik 425 ein.
Wenn Sie Ihre Mieteinnahmen im Ausland versteuert haben, können Sie in Dänemark eine Steuerermäßigung erhalten. In Rubrik 495 müssen Sie angeben, wie viel Steuern Sie im Ausland gezahlt haben.
Mehr über die Vermietung von Immobilien erfahren Sie hier. Sie können uns auch unter der Telefonnr. +45 72 22 28 92 anrufen.
Vermietung einer Immobilie für mehr als 12 Monate
Wenn Sie eine Eigentumsimmobilie für mindestens 12 Monate vermieten, in der Sie nicht selbst wohnen, handelt es sich um gewerbliche Vermietung. Das bedeutet, dass die Einnahmen als persönliches Einkommen zählen, und dass Sie darüber Buch führen müssen und eine Steuererklärung (oplysningsskema) ausfüllen müssen.
Sie müssen Gewinne aus Vermietung im Modul Udenlandsk virksomhed (nicht-dänisches Unternehmen) eintragen.
Mehr über gewerbliche Vermietung erfahren Sie hier. Sie können uns auch unter der Telefonnr. +45 72 22 28 81 anrufen.
Unbebautes Grundstück
Wenn Sie ein unbebautes Grundstück außerhalb Dänemarks besitzen, müssen Sie den Wert des Grundstücks jedes Jahr im Steuerbescheid melden, wenn Sie in Dänemark unbeschränkt steuerpflichtig sind.
In der Regel muss alles, was unter die Kategorie 'Immobilie/festes Eigentum' fällt, steuerlich gemeldet werden. Es ist keine Voraussetzung hierfür, dass ein Grundstück bebaut ist - daher gilt dies auch für z.B. Baugrundstücke, unbebaute Flächen, landwirtschaftlich genutztes Areal, ein Waldstück o.ä.
Sie müssen den Wert des Grundstücks und eventuelle Gewinne daraus melden.
Sie müssen die Immobilie als erstes im Steuerbescheid (årsopgørelse) registrieren. Dann wird die Immobilie automatisch auf Ihr Steuerbudget (forskudsopgørelse) für die kommenden Jahre übetragen.
Bitte beachten: Wenn Sie das erste Mal Immobilien außerhalb Dänemarks im Steuerbescheid melden, werden Ihnen möglicherweise die relevanten Rubriken nicht angezeigt. Ist dies der Fall, kontaktieren Sie uns, damit wir diese für Sie hinzufügen können.
- Bei TastSelv einloggen
- Auf Ret årsopgørelsen/oplysningsskemaet (Steuerbescheid/Steuererklärung berichtigen) klicken.
- Wenn Sie keinen Zugriff auf die Felder über nicht-dänische Steuerverhältnisse haben, müssen Sie die Frage Har du udenlandsk indkomst fx løn for arbejde i udlandet for en dansk eller udenlandsk arbejdsgiver, pension, ejendom, formue, gæld mv. fra udlandet? (Haben Sie ausländische Einkünfte, z. B. Gehalt für Arbeit im Ausland für einen dänischen oder ausländischen Arbeitgeber, Rente, Grundbesitz, Vermögen, Schulden usw. aus dem Ausland?) unten auf der Seite im Abschnitt Udenlandsk indkomst mit Ja beantworten.
Wenn Sie Zugriff auf die Felder haben, gehen Sie weiter zu Punkt 6. - Auf Næste klicken und dann auf Fortsæt.
- Sie können jetzt Ihre nicht-dänischen Angaben eintragen.
- Im Abschnitt Udenlandsk indkomst (Nicht-dänische Einkünfte): Klicken Sie auf den Taschenrechner neben Udenlandsk ejendom (nicht-dänische Immobilien)
- Adresse eingeben und das Land im Dropdown-Menü wählen.
- Auf Næste klicken
- Der Anleitung mit Angaben über Kauf, Immobilienwert etc. folgen.
- Auf Gem (Speichern) klicken.
- Auf Overfør beløb (Betrag übernehmen) klicken.
- Weiterklicken, bis Sie Godkend erreichen.
- Zum Beenden des Vorgangs auf Godkend (Bestätigen) klicken.
Wenn Sie Einkünfte aus dem Ausland beziehen, müssen Sie dies selbst sowohl im Steuerbudget (forskudsopgørelse) als auch im Steuerbescheid (årsopgørelse) angeben.
Das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Land sorgt dafür, dass Sie nicht doppelt besteuert werden und legt fest, welchem Land die Besteuerung zusteht, und wie das andere Land steuerliche Nachlässe gewährt.
Wenn Sie den Bestimmungen eines Doppelbesteuerungsabkommens unterliegen, kommen verschieden Formen von steuerlichen Nachlässen in Frage: in der Regel die Anrechnung- oder Freistellungsmethode. Die meisten Abkommen, die Dänemark abgeschlossen hat, folgen den Bestimmungen über die Anrechnungsmethode.
Jedes Jahr ab Mitte März müssen Sie selbst Ihre Einkünfte, die nicht aus Dänemark stammen, in Ihrem Steuerbescheid (årsopgørelse) eintragen.
Wenn Sie Lohn/Gehalt von einem nicht-dänischen Arbeitgeber beziehen und die Arbeit in Dänemark ausüben, müssen Sie Ihre Einkünfte in Dänemark und nach den hier geltenden Regeln versteuern.
Mehr erfahren Sie auf Wenn Sie in Dänemark wohnen und Einkünfte oder Vermögen außerhalb Dänemarks haben (dän. Link).
Wenn Sie Ihr Steuerbudget (forskudsopgørelse) ändern müssen, um Einkünfte zu melden, die nicht aus Dänemark stammen, befolgen Sie die folgenden Schritte:
- Bei TastSelv einloggen
- Auf Forskudsopgørelsen (Steuerbudget) klicken.
- Unter Andre felter wählen Sie Udland (Ausland).
- Zu Personlig indkomst, Udenlandsk (persönliche Einkünfte, ausländisch) gehen.
- Land in Feld 108 wählen.
- Einkünfte im richtigen Feld eintragen.
Wir stehen Ihnen unter der Telefonnr. +45 72 22 28 92 zur Verfügung, um Ihnen dabei zu helfen, herauszufinden, wie Sie nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen besteuert werden. - Auf Beregn und Godkend klicken, bis Sie eine Quittung für Ihre Änderungen erhalten.
Bitte beachten: Wenn Sie das erste Mal Einkünfte von außerhalb Dänemarks im Steuerbescheid eintragen, werden Ihnen möglicherweise die relevanten Felder nicht angezeigt. Ist dies der Fall, kontaktieren Sie uns, damit wir diese für Sie hinzufügen können.
- Bei TastSelv einloggen
- Auf Ret årsopgørelsen/oplysningsskemaet (Steuerbescheid/Steuererklärung berichtigen) klicken.
- Wenn Sie keinen Zugriff auf die Felder über nicht-dänische Steuerverhältnisse haben, müssen Sie die Frage Har du udenlandsk indkomst fx løn for arbejde i udlandet for en dansk eller udenlandsk arbejdsgiver, pension, ejendom, formue, gæld mv. fra udlandet? (Haben Sie ausländische Einkünfte, z. B. Gehalt für Arbeit im Ausland für einen dänischen oder ausländischen Arbeitgeber, Rente, Grundbesitz, Vermögen, Schulden usw. aus dem Ausland?) unten auf der Seite im Abschnitt Udenlandsk indkomst mit Ja beantworten.
Wenn Sie Zugriff auf die Felder haben, gehen Sie weiter zu Punkt 6. - Auf Næste klicken und dann auf Fortsæt.
- Sie können jetzt Ihre nicht-dänischen Angaben eintragen.
- Auf den Taschenrechner neben dem jeweiligen Einkommenstyp klicken (z.B. løn (Lohn/Gehalt), pension (Rente), andre indkomster (andere Einkünfte)).
- Das Land im Dropdown-Menü wählen.
- Auf Næste und nochmal auf Næste klicken.
- In der Rubrik für Einkünfte die ausländischen Einkünfte eintragen.
- Alle im Ausland gezahlten Steuern eintragen (nur wenn die Rubrik verfügbar ist)
- Auf Gem (Speichern) klicken.
- Auf Overfør beløb (Betrag übernehmen) klicken.
- Auf Næste klicken, bis Sie Godkend (Bestätigen) erreichen.
- Zum Beenden des Vorgangs auf Godkend (Bestätigen) klicken.
Wenn Sie ein Darlehen bei einer ausländischen Bank aufgenommen haben, müssen Sie jedes Jahr Zinsaufwendungen und Restschulden per 31. Dezember im Steuerbescheid eintragen.
Bitte beachten: Wenn Sie das erste Mal Bankdarlehen außerhalb Dänemarks im Steuerbescheid eintragen, werden Ihnen möglicherweise die relevanten Felder nicht angezeigt. Ist dies der Fall, kontaktieren Sie uns, damit wir diese für Sie hinzufügen können.
In Ihrem Steuerbudget (forskudsopgørelsen) können Sie Zinsaufwendungen in Feld 298 eintragen. Hier bitte nicht die Restschulden per 31. Dezember eintragen, da das Steuerbudget ein vorläufiges Budget für das laufende Jahr ist.
Wenn Sie Ihr Steuerbudget ändern möchten, um nicht-dänische Zinsaufwendungen einzutragen, befolgen Sie die folgenden Schritte:
- Bei TastSelv einloggen
- Auf Forskudsopgørelsen (Steuerbudget) klicken.
- Unter Andre felter wählen Sie Udland (Ausland).
- Zu Kapitalindkomst, Udenlandsk (Kapitaleinkünfte, ausländisch) gehen.
- Udenlandsk nettokapitalindkomst (Nettokapitaleinkünfte, ausländisch) wählen. Zinsaufwendungen werden mit einem Minuszeichen vor dem Betrag eingetragen (Feld 298)
- Auf Beregn und Godkend klicken, bis Sie eine Quittung für Ihre Änderungen erhalten.
- Bei TastSelv einloggen
- Auf Ret årsopgørelsen/oplysningsskemaet (Steuerbescheid/Steuererklärung berichtigen) klicken.
- Wenn Sie keinen Zugriff auf die Felder über nicht-dänische Steuerverhältnisse haben, müssen Sie die Frage Har du udenlandsk indkomst fx løn for arbejde i udlandet for en dansk eller udenlandsk arbejdsgiver, pension, ejendom, formue, gæld mv. fra udlandet? (Haben Sie ausländische Einkünfte, z. B. Gehalt für Arbeit im Ausland für einen dänischen oder ausländischen Arbeitgeber, Rente, Grundbesitz, Vermögen, Schulden usw. aus dem Ausland?) unten auf der Seite im Abschnitt Udenlandsk indkomst mit Ja beantworten.
Wenn Sie Zugriff auf die Felder haben, gehen Sie weiter zu Punkt 6. - Auf Næste klicken und dann auf Fortsæt.
- Sie können jetzt Ihre nicht-dänischen Angaben eintragen.
- Im Abschnitt Udenlandsk indkomst (nicht-dänische Einkünfte): Klicken Sie auf den Taschenrechner neben Renter og formue fra udlandet (Zinsen und Vermögen im Ausland)
- Das Land im Dropdown-Menü wählen.
- Auf Næste klicken.
- In Rubrik 432 tragen Sie die Zinsaufwendungen für das Jahr ein.
- In Rubrik 493 tragen Sie die Schulden per 31. Dezember ein.
- Auf Gem (Speichern) klicken.
- Auf Overfør beløb (Betrag übernehmen) klicken.
- Auf Næste klicken, bis Sie Godkend (Bestätigen) erreichen.
- Zum Beenden des Vorgangs auf Godkend klicken.
Wenn Sie ein Unternehmen außerhalb Dänemarks betreiben, müssen Sie jedes Jahr das Geschäftsergebnis des Unternehmens im Steuerbescheid eintragen.
Bitte beachten: Wenn Sie das erste Mal das Geschäftsergebnis eines nicht-dänischen Unternehmens im Steuerbescheid eintragen müssen, fehlen die relevanten Felder in Ihrem Steuerbescheid möglicherweise. Wenn dies der Fall ist, müssen Sie uns kontakieren, damit wir sie hinzufügen können.
- Bei TastSelv einloggen
- Auf Ret årsopgørelsen/oplysningsskemaet (Steuerbescheid/Steuererklärung berichtigen) klicken.
- Wenn Sie keinen Zugriff auf die Felder über nicht-dänische Steuerverhältnisse haben, müssen Sie die Frage Har du udenlandsk indkomst fx løn for arbejde i udlandet for en dansk eller udenlandsk arbejdsgiver, pension, ejendom, formue, gæld mv. fra udlandet? (Haben Sie ausländische Einkünfte, z. B. Gehalt für Arbeit im Ausland für einen dänischen oder ausländischen Arbeitgeber, Rente, Grundbesitz, Vermögen, Schulden usw. aus dem Ausland?) unten auf der Seite im Abschnitt Udenlandsk indkomst mit Ja beantworten.
Wenn Sie Zugriff auf die Felder haben, gehen Sie weiter zu Punkt 6. - Auf Næste klicken und dann auf Fortsæt.
- Sie können jetzt Ihre nicht-dänischen Angaben eintragen.
- Im Abschnitt Udenlandsk indkomst (nicht-dänische Einkünfte): Klicken Sie auf den Taschenrechner neben Udenlandsk virksomhed (ausländisches Unternehmen).
- Das Land im Dropdown-Menü wählen.
- Auf Næste klicken.
- In Rubrik 460 tragen Sie Gewinne oder Verluste des Unternehmens ein. Füllen Sie andere relevante Rubriken aus, z.B. im anderen Land gezahlte, ermäßigungsberechtigte Einkommenssteuer für das Unternehmen in Rubrik 498.
- Auf Næste klicken und die relevanten Angaben eintragen.
- Auf Gem (Speichern) klicken.
- Auf Tilbage (Zurück) klicken.
- Auf Næste klicken, bis Sie Godkend (Bestätigen) erreichen.
- Zum Beenden des Vorgangs auf Godkend (Bestätigen) klicken.
Wenn Sie mehrere Arten von Einkünften aus demselben Land beziehen (z.B. Lohn/Gehalt und Kapitaleinkünfte), müssen Sie die im anderen Land gezahlte, ermäßigungsberechtigte Steuer auf die einzelnen Einkunftarten verteilen. So erhalten Sie die korrekte Steuerermäßigung.
Wenn Sie in Dänemark studieren, können Sie auf der Seite In Dänemark studieren mehr erfahren.
Rufen Sie das Steueramt (Skattestyrelsen) unter der Nummer +45 72 22 27 80 an, wenn Sie als Au-pair nach Dänemark kommen. Sie müssen Ihr Taschengeld und Ihre freie Unterkunft versteuern. Dazu tragen Sie die jeweiligen Beträge in Ihr Steuerbudget (forskudsopgørelse) ein und wir senden Ihnen daraufhin Überweisungsformulare für die Steuerzahlungen. Ihre Einkünfte werden am Jahresende automatisch in Ihren Steuerbescheid (årsopgørelse) übertragen.
Kommen Sie als Forscher oder hoch bezahlter Mitarbeiter nach Dänemark, können Sie unter einer Regelung registriert werden, bei der Ihr Einkommen mit einem niedrigeren Steuersatz besteuert wird. Dazu müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
Mehr über die Sonderregelung für ausländische Forscher und hoch bezahlte Mitarbeiter
Ihr Steuerbudget (forskudsopgørelse) zeigt Ihr voraussichtliches Einkommen für das laufende Jahr und den Steuersatz, den Sie darauf zahlen müssen. Es ist wichtig, dass sowohl Ihr voraussichtliches dänisches Einkommen und die zu erwartenden Freibeträge als auch eventuelle Einkünfte von außerhalb Dänemarks eingetragen werden.
Die Steuerkarte ist Teil Ihres Steuerbudgets und liegt nur in digitaler Form vor. Sie können Ihre Steuerkarte in unserem Selbsteingabesystem TastSelv einsehen.
Bitte beachten: Ihre Lohnsteuerkarte (hovedkort) können Sie nur für eine einzelne auszahlende Stelle verwenden.
Der Steuerbescheid (årsopgørelse) ist eine Übersicht über Ihre Steuer des vorausgehenden Kalenderjahres. Dort können Sie Ihre Einkünfte und Ihre angerechneten Freibeträge sehen und wie viel Steuern Sie gezahlt haben. Jedes Jahr Mitte März müssen Sie eventuelle fehlende Einkünfte und Freibeträge im Steuerbescheid eintragen, auch die, die nicht aus Dänemark stammen. Die Frist dafür ist der 1. Juli im jeweiligen Folgejahr.
Wenn Sie in Dänemark wohnen, müssen Sie ein NemKonto haben. Ein NemKonto ist ein normales Bankkonto, auf das z.B. Ihr Lohn/Gehalt und Zahlungen der öffentlichen Hand an Sie überwiesen werden. Wir zahlen eine eventuelle Steuererstattung auf Ihr NemKonto aus.
Dänisches Konto als NemKonto einrichten
Sie können:
- Ihre dänische Bank kontaktieren oder
- Ihr dänisches Konto als NemKonto registrieren (nemkonto.dk)
Nicht-dänisches Konto als NemKonto einrichten
Sie können:
Sie müssen Ihre Kontaktinformationen unserem Selbsteingabesystem TastSelv im Feld Profil- og kontaktoplysninger speichern. Sie können Mailadresse und Telefonnummer speichern.
Fremdwährung muss auf Ihrer Steuererklärung in dänische Kronen umgerechnet werden. Sie können den Wechselkurs zum Zeitpunkt der Auszahlung/Bezahlung verwenden.
Wenn Sie unseren Währungsrechner verwenden, beachten Sie bitte, dass für die Umrechnung der Durchschnittskurs der dänischen Zentralbank für die betreffende Fremdwährung während des Einkommensjahres verwendet wird.
Den aktuellen Tageskurs erfahren Sie auf der Homepage der dänischen Zentralbank (nationalbanken.dk)
Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .