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Umzug nach Dänemark

Wenn Sie nach Dänemark ziehen, müssen Sie einige Dinge beachten, die wichtig für Ihre Steuerangelegenheiten sind. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Dänemark verlegen, werden Sie hier unbeschränkt steuerpflichtig. Sie werden somit nach dem Welteinkommensprinzip besteuert. Das bedeutet, dass Sie Folgendes steuerlich melden müssen:

  • Guthaben auf Konten bei nicht-dänischen Geldinstituten
  • nicht-dänische Wertpapiere
  • Altersvorsorge / Lebensversicherung außerhalb Dänemarks
  • Immobilien inkl. Mieteinnahmen außerhalb Dänemarks
  • Einkünfte, die nicht aus Dänemark stammen

Rufen Sie das Steueramt unter der Telefonnummer +45 72 22 27 80 an, sobald Sie sich nach Ihrer Ankunft beim dänischen Einwohnermeldeamt (Folkeregisteret) angemeldet haben. Dann erstellen wir eine Steuerkarte für Sie. Dafür benötigen wir Auskünfte von Ihnen darüber, wie viel Sie voraussichtlich verdienen werden, ob Sie darüber hinaus andere Einkünfte haben und auf welche Freibeträge Sie voraussichtlich Anspruch haben.

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .